Talmud zu Meilah 6:5
הַמַּפְקִיד מָעוֹת אֵצֶל הַשֻּׁלְחָנִי, אִם צְרוּרִין, לֹא יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶם. לְפִיכָךְ, אִם הוֹצִיא, מָעַל. אִם מֻתָּרִים, יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶן. לְפִיכָךְ, אִם הוֹצִיא, לֹא מָעַל. אֵצֶל בַּעַל הַבַּיִת, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ, לֹא יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶם. לְפִיכָךְ, אִם הוֹצִיא, מָעַל. הַחֶנְוָנִי כְּבַעַל הַבַּיִת, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, כְּשֻׁלְחָנִי:
Wer Geld bei einem Geldwechsler einzahlt, wenn er [in einem Bündel] verpackt ist, darf [der Geldwechsler] sie nicht verwenden. Wenn er es ausgegeben hat [und dann herausfindet, dass es zum Tempel gehört], hat er Meila verletzt . Wenn sie lose sind, kann er [der Geldwechsler] sie benutzen. Wenn er sie ausgegeben hat, hat er Meila nicht verletzt . [Wenn er das Geld hinterlegt hat] beim privaten Eigentümer, darf er [der private Eigentümer] sie in beiden Fällen nicht verwenden. Wenn er also [das Geld] ausgab, verletzte er [den privaten Eigentümer] Meilah . Ein Ladenbesitzer gilt als privater Eigentümer, sagt Rabbi Meir. Rabbi Yehudah sagt, er gilt als Geldwechsler.
Erkunde talmud zu Meilah 6:5. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.