Mischna
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Talmud zu Arakhin 6:2

הַמַּקְדִּישׁ נְכָסָיו וְהָיְתָה עָלָיו כְּתֻבַּת אִשָּׁה וּבַעַל חוֹב, אֵין הָאִשָּׁה יְכוֹלָה לִגְבּוֹת כְּתֻבָּתָהּ מִן הַהֶקְדֵּשׁ, וְלֹא בַעַל חוֹב אֶת חוֹבוֹ, אֶלָּא הַפּוֹדֶה פוֹדֶה עַל מְנָת לִתֵּן לָאִשָּׁה כְּתֻבָּתָהּ וּלְבַעַל חוֹב אֶת חוֹבוֹ. הִקְדִּישׁ תִּשְׁעִים מָנֶה וְהָיָה חוֹבוֹ מֵאָה מָנֶה, מוֹסִיף עוֹד דִּינָר וּפוֹדֶה בוֹ אֶת הַנְּכָסִים הַלָּלוּ, עַל מְנָת לִתֵּן לָאִשָּׁה כְּתֻבָּתָהּ וּלְבַעַל חוֹב אֶת חוֹבוֹ:

Als Mann, der seinen Besitz dem Tempelfonds widmet, während er noch für die Ketuba seiner Frau haftet oder gegenüber einem Gläubiger verschuldet ist, kann die Frau weder ihre Ketuba vom geweihten Eigentum noch vom Gläubiger seine Schulden einziehen . Vielmehr muss derjenige, der sie einlöst, sie einlösen, um der Frau ihre Ketuba oder dem Gläubiger seine Schulden zu bezahlen . Wenn er Eigentum im Wert von neunzig Maneh gewidmet hatte und einhundert Maneh schuldete , muss er [der Gläubiger] einen Dinar mehr hinzufügen und er löst das Eigentum ein, um die Ketuba an die Frau oder die Schuld an den Gläubiger zu zahlen .

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