Mischna
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Responsa zu Challah 3:7

הָעוֹשֶׂה עִסָּה מִן הַחִטִּים וּמִן הָאֹרֶז, אִם יֶשׁ בָּהּ טַעַם דָּגָן, חַיֶּבֶת בַּחַלָּה, וְיוֹצֵא בָהּ אָדָם יְדֵי חוֹבָתוֹ בְּפֶסַח. וְאִם אֵין בָּהּ טַעַם דָּגָן, אֵינָהּ חַיֶּבֶת בַּחַלָּה, וְאֵין אָדָם יוֹצֵא בָהּ יְדֵי חוֹבָתוֹ בְּפֶסַח:

Wenn man Teig aus einer Mischung von Weizen und Reis macht und der Teig den Geschmack des Getreides hat, ist er in Challah verpflichtet , und eine Person kann ihn verwenden, um seine Verpflichtung [von Matsah [ungesäuertem Brot] zu Pessach zu erfüllen . Aber wenn es nicht den Geschmack des Getreides hat, ist es in Challah weder verpflichtet , noch darf eine Person es verwenden, um ihre Verpflichtung zu Pessach zu erfüllen.

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