Mischna
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Related zu Challah 1:4

אֵלּוּ חַיָּבִין בַּמַּעַשְׂרוֹת וּפְטוּרִים מִן הַחַלָּה, הָאֹרֶז, וְהַדֹּחַן, וְהַפְּרָגִים, וְהַשֻּׁמְשְׁמִין, וְהַקִּטְנִיּוֹת, וּפָחוֹת מֵחֲמֵשֶׁת רְבָעִים בַּתְּבוּאָה. הַסֻּפְגָּנִין, וְהַדֻּבְשָׁנִין, וְהָאִסְקְרִיטִין, וְחַלַּת הַמַּשְׂרֵת, וְהַמְדֻמָּע, פְּטוּרִין מִן הַחַלָּה:

Die folgenden sind in Ma'aserot verpflichtet , aber von Challah ausgenommen : Reis und Hirse und Mohn und Sesam und Hülsenfrüchte und weniger als fünf Viertel Getreide. Biskuitbrot , Honigbrot , Kekse, Pfannenbrot und Meduma-Teig (Mischung aus Chulin (zugelassenes Lebensmittel) und Terumah , die Nicht- Kohanim verboten ist) sind von Challah ausgenommen .

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