Related%20passage zu Shabbat 3:6
אֵין נוֹתְנִין כְּלִי תַּחַת הַנֵּר לְקַבֵּל בּוֹ אֶת הַשֶּׁמֶן. וְאִם נוֹתְנוֹ מִבְּעוֹד יוֹם, מֻתָּר. וְאֵין נֵאוֹתִין מִמֶּנּוּ, לְפִי שֶׁאֵינוֹ מִן הַמּוּכָן. מְטַלְטְלִין נֵר חָדָשׁ, אֲבָל לֹא יָשָׁן. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, כָּל הַנֵּרוֹת מְטַלְטְלִין, חוּץ מִן הַנֵּר הַדּוֹלֵק בְּשַׁבָּת. נוֹתְנִין כְּלִי תַחַת הַנֵּר לְקַבֵּל נִיצוֹצוֹת. וְלֹא יִתֵּן לְתוֹכוֹ מַיִם, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מְכַבֶּה:
Es ist verboten, ein Gefäß unter eine Lampe [am Schabbat] zu stellen, um [tropfendes] Öl darin zu sammeln. [Denn Öl ist Muktzeh, und es ist verboten, ein Gefäß von seiner vorgesehenen Verwendung auszuschließen, dh es an einem Ort zu platzieren, von dem aus es nicht bewegt werden kann. Denn das ist so, als würde man einen Platz dafür festlegen und dort anbringen, vergleichbar mit einer (verbotenen) Arbeit. Und dieses Gefäß ist, sobald das Öl hineinfällt, muktzeh, und es ist verboten, es zu bewegen.] Und wenn er es dort abstellte, während es noch Tag war, ist es erlaubt. Und es ist verboten, davon zu profitieren [das Öl, das am Schabbat von der Lampe tropfte], denn es (das Öl) stammt nicht von vielem ("bereit"), [das zum Anzünden beiseite gelegt wurde]. Es ist erlaubt, eine neue Lampe zu bewegen [die nicht maus ("abstoßend") ist und die gebrauchsfähig ist], aber keine alte [die wegen maus muktzeh ist]. R. Shimon sagt: Alle Lampen dürfen bewegt werden, außer einer Lampe, die am Schabbat brennt, dh solange sie noch brennt—ein Dekret, damit es nicht gelöscht wird. Laut R. Shimon gibt es kein Muktzeh wegen Maus oder Muktzeh wegen eines Verbots. Die Halacha entspricht nicht R. Shimon, der das Bewegen aller Lampen außer einer brennenden Lampe (am Sabbat) erlaubt. Denn eine Lampe, die für die Sabbatnacht angezündet wird, darf den ganzen Sabbat nicht bewegt werden, selbst wenn sie erlischt. Denn da es Muktzeh Ben Hashmashoth ist, ist es Muktzeh für den ganzen Tag. Aber bei anderen Lampen stimmt die Halacha mit ihm überein, es gibt kein Muktzeh für den Schabbat, sondern Muktzeh wegen des Geldverlusts (eine Kategorie), der R. Shimon zustimmt (erhält)]. Es ist erlaubt, ein Gefäß unter eine Lampe [am Sabbat] zu stellen, um Funken [von der Flamme, die von der Lampe ausgeht, aufzufangen, damit das, was sich darunter befindet, kein Feuer fängt. Denn Funken sind substanzlos, und das Gefäß wird dadurch nicht von seiner bestimmungsgemäßen Verwendung entleert.], Und er darf kein Wasser hineingeben [auch nicht am Sabbatabend], denn er "löscht" dadurch. [Wir beschließen (dass er dies nicht tun darf) Sabbatabend wegen des Sabbats, wenn er in diesem Fall für das Löschen haftbar gemacht werden würde.]
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