Related%20passage zu Gittin 5:5
הֵעִיד רַבִּי יוֹחָנָן בֶּן גֻּדְגְּדָה עַל הַחֵרֶשֶׁת שֶׁהִשִּׂיאָהּ אָבִיהָ, שֶׁהִיא יוֹצְאָה בְגֵט. וְעַל קְטַנָּה בַת יִשְׂרָאֵל שֶׁנִּשֵּׂאת לְכֹהֵן, שֶׁאוֹכֶלֶת בַּתְּרוּמָה, וְאִם מֵתָה, בַּעְלָהּ יוֹרְשָׁהּ. וְעַל הַמָּרִישׁ הַגָּזוּל שֶׁבְּנָאוֹ בַבִּירָה, שֶׁיִּטֹּל אֶת דָּמָיו, מִפְּנֵי תַקָּנַת הַשָּׁבִים. וְעַל חַטָּאת הַגְּזוּלָה שֶׁלֹּא נוֹדְעָה לָרַבִּים, שֶׁהִיא מְכַפֶּרֶת, מִפְּנֵי תִקּוּן הַמִּזְבֵּחַ:
R. Yochanan b. Gudgeda sagte aus, dass ein Taubstummer, dessen Vater sie geheiratet hat, geschieden wird. [Obwohl sie eine gutgläubige verheiratete Frau war und ihr Vater ihre Verlobung als Minderjährige akzeptiert hat, erhält sie dennoch ein Get, und sie erhält ihr Get, wenn sie taubstumm ist, obwohl ihre Zustimmung fehlt . Denn eine Frau kann notgedrungen geschieden werden, so dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.]; und dass die minderjährige Tochter eines Israeliten [einer Waise, deren Ehe rabbinisch (und nicht biblisch) sanktioniert ist] Terumah isst [rabbinisch vorgeschriebene Terumah, was nicht aufgrund der (Möglichkeit, dass sie zum Essen kommt) schriftlich vorgeschriebenen Terumah verordnet wird ]; und dass, wenn sie starb, ihr Ehemann sie erbt; und dass, wenn man einen Balken baute, den er in ein Gebäude gestohlen hatte, eine finanzielle Erstattung ausreicht, [zum Wohl des Büßers; denn wenn er sein Gebäude zerstören und den Balken selbst zurückgeben müsste, würde er davon abgehalten, Buße zu tun.]; und dass ein gestohlenes Sündopfer, das vielen [als gestohlen bekannt] nicht bekannt war [und ein anderes nicht gebracht werden muss], zum "Wohl des Altars", [dass die Cohanim nicht beunruhigt werden (der Gedanke an ) nachdem sie Chullin (nicht geweihtes Essen) von (einem Tier) gegessen haben, das in der Azara (dem Tempelhof) geschlachtet wurde, und der Altar "verlassen" ist, unterlassen die Cohanim den (Opfer-) Gottesdienst.]
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