Mischna
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Related%20passage zu Eruvin 10:7

בּוֹר בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְחֻלְיָתוֹ גְבוֹהָה עֲשָׂרָה טְפָחִים, חַלּוֹן שֶׁעַל גַּבָּיו מְמַלְּאִין הֵימֶנּוּ בְשַׁבָּת. אַשְׁפָּה בִרְשׁוּת הָרַבִּים גְּבוֹהָה עֲשָׂרָה טְפָחִים, חַלּוֹן שֶׁעַל גַּבָּהּ שׁוֹפְכִין לְתוֹכָהּ מַיִם בְּשַׁבָּת:

Ein Brunnen im öffentlichen Bereich und seine Chuliah (seine umgebenden Grabungen) sind zehn Tefachim hoch —es ist erlaubt, durch ein Fenster, das es am Schabbat überblickt, Wasser daraus zu schöpfen. [Da die Chuliah zehn Tefachim hoch ist und mehr als zehn Tefachim nicht gemeinfrei, sondern ein Makom P'tur ("ein Ort der Befreiung") sind, darf sie durch das Fenster oben Wasser daraus schöpfen es am Schabbat. Dies bedeutet, dass über einen Makom P'tur von einer privaten Domain zu einer privaten Domain gewechselt wird. Und selbst wenn der Brunnen vier Tefachim von der Wand des Fensters entfernt ist, ist es erlaubt, Wasser durch ihn zu ziehen, denn der öffentliche Bereich greift nicht zwischen dem Brunnen und dem Fenster ein, wenn er Wasser daraus zieht, sondern nur ein Makom p 'tur. [Ebenso] (ein Hügel von) Müll im öffentlichen Bereich, zehn Tefachim hoch—Es ist erlaubt, Wasser durch ein Fenster zu verschütten, das es am Schabbat überblickt. [Denn es (der Müllhügel) ist eine private Domäne, und wir befürchten nicht, dass der Müllhügel auf weniger als zehn Tefachim reduziert wird und er wie zuvor darauf (Wasser) verschüttet. Dies nur mit einem öffentlichen Müllhügel, der wahrscheinlich nicht entfernt wird; aber mit einem privaten Hügel, der wahrscheinlich entfernt wird, ist es verboten, dort am Schabbat zu werfen (abzulehnen), da wir befürchten, dass er ihn entfernen und gemeinfrei machen könnte.]

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