Related%20passage zu Chullin 8:5
קֵבַת נָכְרִי וְשֶׁל נְבֵלָה, הֲרֵי זוֹ אֲסוּרָה. הַמַּעֲמִיד בְּעוֹר שֶׁל קֵבָה כְשֵׁרָה, אִם יֵשׁ בְּנוֹתֵן טַעַם, הֲרֵי זוֹ אֲסוּרָה. כְּשֵׁרָה שֶׁיָּנְקָה מִן הַטְּרֵפָה, קֵבָתָהּ אֲסוּרָה. טְרֵפָה שֶׁיָּנְקָה מִן הַכְּשֵׁרָה, קֵבָתָהּ מֻתֶּרֶת, מִפְּנֵי שֶׁכָּנוּס בְּמֵעֶיהָ:
Es ist verboten, die geronnene Milch im Schlund eines Tieres zu verwenden, das von einem Nicht-Israeliten, Nebelah, geschlachtet wird. Wenn eine Person Milch in die innere Membran des Schlunds eines von Cashér getöteten Tieres gibt; Wenn die Milch ihr einen Geschmack verleihen kann, ist dies verboten. Die Milch im Schlund eines Cashér-Tieres, die an einem Terefá-Tier gesaugt hat, ist verboten. Es kann jedoch die Milch eines Terefá verwendet werden, die von einem Cashér-Tier gesaugt wurde, da die Milch im Darm gesammelt bleibt.
Erkunde related%20passage zu Chullin 8:5. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.