Nachschlagewerk zu Shabbat 22:2
כֹּל שֶׁבָּא בְחַמִּין מֵעֶרֶב שַׁבָּת, שׁוֹרִין אוֹתוֹ בְחַמִּין בְּשַׁבָּת, וְכֹל שֶׁלֹּא בָא בְחַמִּין מֵעֶרֶב שַׁבָּת, מְדִיחִין אוֹתוֹ בְחַמִּין בְּשַׁבָּת, חוּץ מִן הַמָּלִיחַ הַיָּשָׁן, וְדָגִים מְלוּחִים קְטַנִּים וְקוּלְיָס הָאִסְפָּנִין, שֶׁהֲדָחָתָן זוֹ הִיא גְמַר מְלַאכְתָּן:
Alles, was in heißes Wasser kam (dh was gekocht wurde), kann am Schabbat in heißem Wasser eingeweicht werden. Und alles, was am Sabbatabend nicht ins heiße Wasser gekommen ist, kann am Schabbat mit heißem Wasser gespült werden, [denn sein Spülen ist nicht sein Kochen; aber es darf nicht eingeweicht werden]— mit Ausnahme von alten gesalzenen Fischen [ein Jahr nach dem Salzen], kleinen gesalzenen Fischen und spanischen Colias [einem dünnhäutigen Fisch, dessen Spülen in heißem Wasser den Abschluss des Kochens darstellt], da deren Spülen den Abschluss ihrer Verarbeitung darstellt.
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