Nachschlagewerk zu Shabbat 17:8
כָּל כִּסּוּיֵי הַכֵּלִים שֶׁיֵּשׁ לָהֶם בֵּית אֲחִיזָה נִטָּלִים בְּשַׁבָּת. אָמַר רַבִּי יוֹסֵי, בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים. בְּכִסּוּי קַרְקַע, אֲבָל בְּכִסּוּי הַכֵּלִים, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ נִטָּלִים בְּשַׁבָּת:
Alle Gefäßabdeckungen mit Griff dürfen am Schabbat bewegt werden. R. Yossi sagte: Wofür gilt das? Bodenbeläge [Die Gemara erklärt, dass alle zustimmen, dass es erlaubt ist, Schiffsbeläge zu bewegen, auch wenn sie keinen Griff haben. Und bei Bodenbelägen, wie z. B. den Belägen von Brunnen und Zisternen, sind sich alle einig, dass es verboten ist, die Beläge zu bewegen, wenn sie keinen Griff haben (sie zu bewegen). Wo unterscheiden sie sich? In Bezug auf die Bedeckungen von am Boden befestigten Schiffen, von denen einer der Ansicht ist, dass sie wie der Boden betrachtet werden, und der andere, dass sie nicht wie der Boden betrachtet werden. Die Halacha entspricht den Weisen, dass das, was am Boden befestigt ist, wie der Boden betrachtet wird]; In beiden Fällen ist es jedoch zulässig, die Schiffsabdeckungen (dh unabhängig davon, ob sie Griffe haben oder nicht) am Schabbat zu bewegen.
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