Mischna
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Nachschlagewerk zu Meilah 2:8

הַמְּנָחוֹת, מוֹעֲלִין בָּהֶן מִשֶּׁהֻקְדְּשׁוּ. קָדְשׁוּ בַכְּלִי, הֻכְשְׁרוּ לִפָּסֵל בִּטְבוּל יוֹם וּבִמְחֻסַּר כִּפּוּרִים וּבְלִינָה. קָרַב הַקֹּמֶץ, חַיָּבִין עָלָיו מִשּׁוּם פִּגּוּל, נוֹתָר וְטָמֵא. וְאֵין מוֹעֲלִין בַּשְּׁיָרִים, אֲבָל מוֹעֲלִים בַּקֹּמֶץ עַד שֶׁיֵּצֵא לְבֵית הַדָּשֶׁן:

Das Minchah [Speisopfer] unterliegt der Meilah, sobald sie geheiligt wurden. Sobald es in einem [Dienst-] Schiff geheiligt wurde, kann es von einem Tevul Yom , einem Mechusar Kippurim und durch Linah nicht mehr zugelassen werden . Sobald die kometz [eine Handvoll des Speisopfer, das auf den Altar gelegt wird] angeboten wurde, ist eine Haftung für pigul , notar und Tamei . Die Reste unterliegen nicht der Mila , aber das Kometz unterliegt der Mila, bis es an den Ort des Brennens gebracht wird.

Jastrow

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