Nachschlagewerk zu Ketubot 11:2
אַלְמָנָה, בֵּין מִן הָאֵרוּסִין בֵּין מִן הַנִּשּׂוּאִין, מוֹכֶרֶת שֶׁלֹּא בְּבֵית דִּין. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מִן הַנִּשּׂוּאִין, מוֹכֶרֶת שֶׁלֹּא בְּבֵית דִּין. מִן הָאֵרוּסִין, לֹא תִמְכֹּר אֶלָּא בְּבֵית דִּין, מִפְּנֵי שֶׁאֵין לָהּ מְזוֹנוֹת, וְכָל שֶׁאֵין לָהּ מְזוֹנוֹת, לֹא תִמְכֹּר אֶלָּא בְּבֵית דִּין:
Eine Witwe, beide aus Verlobung [in welchem Fall sie nicht gefüttert wird (aus dem Eigentum des Erbes) und sie verkauft ihre Kethuba], beide aus der Ehe [in welchem Fall sie (aus dem Eigentum des Erbes) für Lebensmittel verkauft], verkauft nicht vor Beth-Din. [Das heißt, nicht vor einem Beth-Din von Experten. Aber auf jeden Fall muss sie vor drei verkaufen, die Experten in der Bewertung von Land sind.] R. Shimon sagt: Aus der Ehe, [in welchem Fall sie (Eigentum) für Lebensmittel verkauft], verkauft sie nicht vor Beth-Din, [ denn sie kann nicht sitzen und leiden, bis sie einen Beth-Din findet, aber] von Verlobung [wo ihr Verkauf nur für die Sammlung der Kethuba ist] verkauft sie nur vor Beth-Din. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon überein.]