Nachschlagewerk zu Eruvin 8:4
הַנּוֹתֵן אֶת עֵרוּבוֹ בְּבֵית שַׁעַר, אַכְסַדְרָה וּמִרְפֶּסֶת, אֵינוֹ עֵרוּב. וְהַדָּר שָׁם, אֵינוֹ אוֹסֵר עָלָיו. בְּבֵית הַתֶּבֶן וּבְבֵית הַבָּקָר וּבְבֵית הָעֵצִים וּבְבֵית הָאוֹצָרוֹת, הֲרֵי זֶה עֵרוּב. וְהַדָּר שָׁם, אוֹסֵר עָלָיו. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם יֶשׁ שָׁם תְּפִיסַת יָד שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, אֵינוֹ אוֹסֵר עָלָיו:
Wenn man seinen Eruv [einen Eruv des Hofes] in ein Torhaus [einen Ort in der Nähe des Tores des Hofes, wo es üblich war, einen Wachmann zu stationieren, um Männer im öffentlichen Bereich vom Betreten des Hofes abzuhalten], in einem Achsadrah ( ein überdachter Platz vor dem Haus) oder auf einem Mirpeseth, es ist kein Eruv, und wenn man dort [im Torhaus des Hofes] wohnt, verbietet er ihm [dem Besitzer des Hofes] nicht. Und er braucht kein Brot einzurichten, denn es ist keine Wohnung.] (Wenn man seinen Eruv in den Strohschuppen, den Viehstall, den Holzschuppen oder das Lagerhaus legt, ist es ein Eruv und der eine wer dort lebt verbietet ihm. [Wenn der Hausbesitzer einem seinen Strohschuppen zum Leben geliehen hat, verbietet er ihm (dem Hausbesitzer), da er (der Schuppen) sich zum Hof hin öffnet.] R. Yehudah sagt: Wenn das Haus- Der Eigentümer hat Rechte an dem Haus [dh wenn er einen Platz im Haus des anderen hat, an dem er seine Schiffe absondert], verbietet er ihn (den Hausbesitzer) nicht. [Dies nur, wenn dort keine anderen Bewohner sind (im Hof); aber wenn es welche gibt, verbietet er sie. Zeuge: "Er verbietet ihm nicht." Er (der Hausbesitzer) verbietet es nicht, aber er verbietet anderen Bewohnern, selbst wenn der Hausbesitzer mit ihnen einen Eruv gemacht hat. Und wenn die Schiffe, die der Hausbesitzer dort abstellt, solche sind, die am Sabbat bewegt werden können, stellt dies keine "Rechte" dar, und er verbietet es ihm. Wenn er möchte, kann er sie nehmen und nach draußen stellen.]