Quoting%20commentary zu Shabbat 1:1
יְצִיאוֹת הַשַּׁבָּת שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע בִּפְנִים, וּשְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע בַּחוּץ. כֵּיצַד. הֶעָנִי עוֹמֵד בַּחוּץ וּבַעַל הַבַּיִת בִּפְנִים, פָּשַׁט הֶעָנִי אֶת יָדוֹ לִפְנִים וְנָתַן לְתוֹךְ יָדוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, אוֹ שֶׁנָּטַל מִתּוֹכָהּ וְהוֹצִיא, הֶעָנִי חַיָּב וּבַעַל הַבַּיִת פָּטוּר. פָּשַׁט בַּעַל הַבַּיִת אֶת יָדוֹ לַחוּץ וְנָתַן לְתוֹךְ יָדוֹ שֶׁל עָנִי, אוֹ שֶׁנָּטַל מִתּוֹכָהּ וְהִכְנִיס, בַּעַל הַבַּיִת חַיָּב וְהֶעָנִי פָּטוּר. פָּשַׁט הֶעָנִי אֶת יָדוֹ לִפְנִים וְנָטַל בַּעַל הַבַּיִת מִתּוֹכָהּ, אוֹ שֶׁנָּתַן לְתוֹכָהּ וְהוֹצִיא, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין. פָּשַׁט בַּעַל הַבַּיִת אֶת יָדוֹ לַחוּץ וְנָטַל הֶעָנִי מִתּוֹכָהּ, אוֹ שֶׁנָּתַן לְתוֹכָהּ וְהִכְנִיס, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין:
Die Yetzioth [Handlungen der Ausführung von einer Domäne zur anderen] des Schabbats [dh in Bezug auf den Schabbat (Hachnasoth) — Handlungen des Einbringens —werden auch "yetzioth" genannt, da von einer Domäne zur anderen gewechselt wird). Der Grund, warum wir "yetzioth" (wörtlich "Ausgehen") anstelle von "hotzaoth" ("Ausgehen") haben, ist, dass die Sprache der Schrift befolgt wird, nämlich. (2. Mose 16, 29): "Lass einen Mann nicht von seinem Platz gehen", was als "Durchführen" bezeichnet wird, dh, Lass einen Mann nicht mit seinem Gefäß in der Hand von seinem Platz gehen, um das Manna zu sammeln .] (Die Yetzioth des Schabbats) sind zwei, [zwei, die von der Tora verboten sind—hotza'ah und hachnasah gegenüber dem ba'al habayith (dem hausbewohner), der im privaten bereich steht. Und für diese beiden haftet er: für unwissentliche Verletzung, ein Sündopfer; für witting Verletzung, Kareth ("Abschneiden"); und zur Vorwarnung, Steinigung, wie bei allen anderen verbotenen Sabbatarbeiten.], die vier im Inneren sind [Die Rabbiner fügten zwei als verboten von Anfang an hinzu, wenn die Arbeit von zwei ausgeführt wird, von denen einer aufhebt; der andere legte sich hin. Denn (gemäß der Tora-Verordnung) zwei, die (zusammen) eine Arbeit verrichten, haften nicht, wie geschrieben steht (3. Mose 4:27): "... dabei einer der Mizwoth des Herrn, der nicht getan werden darf"—alles zu tun und nicht Teil davon. Gleiches gilt für alle Sabbatarbeiten. Wir sagen: Wer es getan hat, haftet; zwei, die es getan haben, sind befreit.], und die sind vier außerhalb. [zwei, die von der Tora verboten sind—hotza'ah und hachnasah gegenüber dem Bettler, der draußen steht, gemeinfrei. Sie sind vier, die Rabbiner haben zwei hinzugefügt, um von Anfang an verboten zu werden, wenn einer aufnimmt und der andere niederlegt.] Wie? Der Bettler steht draußen und der Ba'al Habayith drinnen. Wenn der Bettler seine Hand [mit dem Korb für die Brote des Ba'al Habayith] nach innen streckte, [("hotza'ah" wird durch einen reichen und einen armen Mann dargestellt, um uns im Übrigen mitzuteilen, dass eine Mizwa durchkommt eine Übertretung ist verboten und es besteht eine Haftung dafür)] und legte sie in die Hand des ba'al habayith [in diesem Fall bewirkt er "Aufheben" (akirah) aus dem öffentlichen Bereich und "Ablegen" ( Hanachah) im privaten Bereich], oder wenn er (das Objekt) daraus nahm und (es) herausbrachte [und es im öffentlichen Bereich platzierte, was Akirah und Hanachah bewirkt], haftet der Bettler, [nachdem er eine vollständige Arbeit geleistet hat . Dies sind die beiden von der Tora verbotenen Arbeiten für diejenige, die draußen steht. Und obwohl wir Akira von einem Ort, der vier mal vier Handbreiten und Hanachah ist, auf einen Ort, der vier mal vier ist, benötigen, der hier nicht erhalten wird, ist die Hand des Bettlers und die des ba'alen Habayith nicht das groß, es wird in der gemara angegeben, dass die Hand eines Mannes als vier mal vier betrachtet wird, da selbst sehr große Gegenstände nicht darin platziert und daraus entnommen werden.], und der ba'al habayith ist befreit [befreit, und es ist absolut erlaubt, denn er hat nichts getan]. Wenn der Ba'al-Habayith seine Hand nach außen streckte und sie (das Objekt) in die Hand des Bettlers legte oder wenn er (das Objekt) daraus nahm und hineinbrachte, haftet der Ba'al-Habayith und der Bettler ist befreit. [Dies sind die zwei von der Tora verbotenen Arbeiten für diejenige, die drinnen steht.] Wenn der Bettler seine Hand nach innen streckte [Akirah aus dem öffentlichen Bereich bewirkte] und der Ba'al Habayith daraus nahm [und sie hineinlegte und Hanachah einführte die private Domain]; von wenn er (der ba'al habayith) (das Objekt) hineinlegte, [Akirah aus dem privaten Bereich bewirkend] und er [der Bettler] es herausnahm [und es öffentlich zugänglich machte], sind beide befreit, [denn keiner hat eine komplette Arbeit geleistet. Es ist ihnen jedoch verboten, dies zu tun, damit nicht jeder für sich am Sabbat eine vollständige Arbeit verrichtet. Dies sind zwei rabbinisch verbotene Arbeiten, eine für den Bettler außen und eine für den Ba'al Habayith innen. (Der Grund, dass nicht zwei Handlungen für jede erwähnt werden—Akira für den Bettler und Akira für den Ba'al Habayith; Hanachah für den Bettler und Hanachah für den Ba'al Habayith—ist, dass nur die Akiroth in dieser Hinsicht von Bedeutung sind, da sie der Beginn der Arbeit sind und zu befürchten ist, dass er sie vollenden könnte; aber Hanachoth, die das Ende der Arbeit sind, werden nicht gerechnet.)] Wenn der Ba'al Habayith seine Hand nach außen streckte und der Bettler davon nahm oder wenn er (der Bettler) (das Objekt) hineinlegte, und er (der ba'al habayith) brachte es herein, sie sind beide befreit.
Erkunde quoting%20commentary zu Shabbat 1:1. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.