Quoting%20commentary zu Ketubot 4:6
הָאָב אֵינוֹ חַיָּב בִּמְזוֹנוֹת בִּתּוֹ. זֶה מִדְרָשׁ דָּרַשׁ רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה לִפְנֵי חֲכָמִים בַּכֶּרֶם בְּיַבְנֶה, הַבָּנִים יִירְשׁוּ וְהַבָּנוֹת יִזּוֹנוּ, מָה הַבָּנִים אֵינָן יוֹרְשִׁין אֶלָּא לְאַחַר מִיתַת הָאָב, אַף הַבָּנוֹת אֵינָן נִזּוֹנוֹת אֶלָּא לְאַחַר מִיתַת אֲבִיהֶן:
Wenn er ihr keine Kethuba schrieb, beansprucht eine Jungfrau zwei Manah und eine Witwe eine Manah, weil dies ein Zustand von Beth-Din ist. Wenn er ihr (in ihrer Kethuba) ein Feld schrieb, das eine Manah (einhundert zuz) statt zweihundert zuz wert war, und er ihr nicht schrieb: "Mein gesamtes Eigentum ist Sicherheit für Ihre Kethubah, [(denn er kann nicht sagen: Du sollst nur das Feld erhalten, das in deiner Kethuba erwähnt ist.]] Er haftet (für solche Sicherheiten), dies ist eine Bedingung von Beth-Din.
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