Mischna
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Quoting%20commentary zu Ketubot 4:2

הַמְאָרֵס אֶת בִּתּוֹ, וְגֵרְשָׁהּ, אֵרְסָהּ וְנִתְאַרְמְלָה, כְּתֻבָּתָהּ שֶׁלּוֹ. הִשִּׂיאָהּ וְגֵרְשָׁהּ, הִשִּׂיאָהּ וְנִתְאַרְמְלָה, כְּתֻבָּתָהּ שֶׁלָּהּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הָרִאשׁוֹנָה שֶׁל אָב. אָמְרוּ לוֹ, מִשֶּׁהִשִּׂיאָהּ, אֵין לְאָבִיהָ רְשׁוּת בָּהּ:

Wenn einer seine Tochter verlobte und sie geschieden war und er sie verlobte und sie verwitwet war, gehört ihm ihre Kethuba (die sie von diesen beiden Verlobten behauptet) (diese Tanna), die behauptet, es gäbe eine Kethuba für eine verlobte Frau und wir sprechen von der Zeit, als sie eine Na'arah ist (oder wenn sie minderjährig ist. Wenn er sie heiratete und sie geschieden war; und er sie heiratete und sie verwitwet war, gehört ihre Kethuba ihr er heiratete sie, seine Autorität über sie verfiel, und wir folgen der (Zeit der) Sammlung, die danach kam. Wir folgen nicht der (Zeit des) Schreibens, um zu sagen, dass seit dem ersten (Kethuba) geschrieben wurde, während sie war doch unter der Domäne ihres Vaters gehört die Kethuba ihrem Vater.] R. Yehudah sagt: Die erste gehört ihrem Vater, [R. Yehudah hält fest, dass wir der (Zeit des) Schreibens folgen und dass seit der ersten Kethuba geschrieben vor der Ehe, als sie noch unter der Domäne ihres Vaters war, gehört es ihrem Vater. Die Halacha h stimmt nicht mit R. Yehudah überein.]

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