Quoting%20commentary zu Gittin 8:6
כָּל הָעֲרָיוֹת שֶׁאָמְרוּ צָרוֹתֵיהֶן מֻתָּרוֹת, הָלְכוּ הַצָּרוֹת הָאֵלּוּ וְנִשְּׂאוּ וְנִמְצְאוּ אֵלּוּ אַיְלוֹנִיּוֹת, תֵּצֵא מִזֶּה וּמִזֶּה, וְכָל הַדְּרָכִים הָאֵלּוּ בָהּ:
Alle Arayoth (illegale Beziehungen), über die sie sagten, dass ihre Zaroth (Ehefrauen) erlaubt sind, [die fünfzehn Arayoth, über die die Weisen sagten, dass ihre Zaroth ohne Chalitzah (aus dem Yavam) heiraten dürfen] —Wenn diese Zaroth gingen und heirateten und diese [die Arayoth] als Eiloniyoth (unfähig, Kinder zu gebären) befunden wurden [was rückwirkend deutlich machte, dass die (ursprüngliche) Verlobung des Toten mit ihnen falsch war, so dass diese nicht ( halachisch) ihr Zaroth und wurden vom Arayoth nicht vom Yibum befreit], sie (der Zarah) verlässt diesen [den Ehemann, den sie geheiratet hat] und (sie verlässt) diesen [den Yavam (dh er muss ihr Chalitzah geben)] und alles oben Genannte gilt. [In Yevamoth wird angegeben, dass dies mit R. Akiva übereinstimmt, der sagt, dass das Kind einer Gewerkschaft, die durch ein negatives Gebot verboten ist, ein Mamzer ist. Dies ist nicht die Halacha.]
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