Quoting%20commentary zu Gittin 2:2
נִכְתַּב בַּיּוֹם וְנֶחְתַּם בַּיּוֹם, בַּלַּיְלָה וְנֶחְתַּם בַּלַּיְלָה, בַּלַּיְלָה וְנֶחְתַּם בַּיּוֹם, כָּשֵׁר. בַּיּוֹם וְנֶחְתַּם בַּלַּיְלָה, פָּסוּל. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַכְשִׁיר, שֶׁהָיָה רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, כָּל הַגִּטִּין שֶׁנִּכְתְּבוּ בַיּוֹם וְנֶחְתְּמוּ בַלַּיְלָה, פְּסוּלִין, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים:
Wenn es tagsüber geschrieben und tagsüber unterschrieben wäre; in der Nacht und nachts unterschrieben; nachts und tagsüber unterschrieben—es ist gültig. [Denn der Tag bezieht sich auf die Nacht (davor), so dass es (das Datum auf dem Get) nicht Mukdam ist (vor dem Datum der Unterzeichnung)]. (Wenn es geschrieben wurde) tagsüber und nachts unterschrieben, ist es ungültig. [Denn es ist Mukdam. Die Rabbiner haben ein Date in Gittin als Dekret eingeführt, damit man nicht mit der Tochter seiner Schwester verheiratet wird und sie ehebrecherisch ist, und er, der sie bemitleidet, dass sie nicht durch Würgen getötet wird, gibt ihr ein undatiertes Get, damit wann sie bezeugen in beth-din gegen sie, sie könnte sie bekommen und sagen: "Ich war zu dieser Zeit geschieden und ledig."] R. Shimon hält es für gültig, R. Shimon sagt, dass alle gittin tagsüber geschrieben und unterschrieben haben Nacht sind ungültig, mit Ausnahme der Gittin von Frauen. [Denn R. Shimon ist der Ansicht, dass die Weisen wegen der Früchte ein Datum in Gittin eingeführt haben. Denn wenn es kein Datum gäbe, könnte der Ehemann nach der Scheidung die Nichsei-Melog-Früchte seiner Frau weiter verkaufen, und wenn eine Klage gegen ihn erhoben würde, könnte er sagen: "Ich habe sie vor der Scheidung verkauft." Und dementsprechend regelt R. Shimon, dass ein Tag geschrieben und nachts unterschrieben wird, obwohl es Mukdam ist; denn er ist der Ansicht, dass ihr Ehemann, sobald er entschlossen ist, sich von ihr scheiden zu lassen, obwohl er dies noch nicht getan hat, keinen Titel mehr für die Früchte hat. Die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon überein.]
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