Mesorat%20hashas zu Shevuot 5:4
אָנַסְתָּ וּפִתִּיתָ אֶת בִּתִּי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא אָנַסְתִּי וְלֹא פִתִּיתִי. מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב. רַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר, שֶׁאֵינוֹ מְשַׁלֵּם קְנָס עַל פִּי עַצְמוֹ. אָמְרוּ לוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁאֵינוֹ מְשַׁלֵּם קְנָס עַל פִּי עַצְמוֹ, מְשַׁלֵּם בּשֶׁת וּפְגָם עַל פִּי עַצְמוֹ:
"Du hast meine Tochter geschändet oder verführt", und er sagt: "Ich habe nicht geschändet oder verführt." "Ich trage dich", und er sagt: "Amen", er haftet. R. Shimon sagt, dass er nicht (für ein Angebot) haftet, weil er nicht durch seine eigene Zulassung Knass (Strafzahlung) zahlt. [Und da, wenn er es zugeben würde, er nicht haftbar wäre, wenn er es auch leugnet, leugnet er kein Geld.] Sie sagten zu ihm: Auch wenn er nicht durch sein eigenes Eingeständnis Knass zahlt, zahlt er bosheth (" Schande ") und p'gam (" Verletzung ") durch sein eigenes Eingeständnis. [Deshalb bestreitet er Geld. Die (Begründung des) Streits zwischen den Rabbinern und R. Shimon: R. Shimon vertritt die Auffassung, dass er, wenn er sagt: "Sie haben meine Tochter geschändet oder verführt", Knass, dessen Betrag feststeht, fünfzig (Silber-) Stücke beansprucht und er beansprucht nicht bosheth und p'gam, deren Höhe nicht festgelegt ist. Denn man lässt nichts Bestimmtes, um etwas Unbestimmtes zu beanspruchen. Deshalb bestreitet er Knass und haftet nicht. Und die Rabbiner behaupten, dass er bosheth und p'gam behauptet. Denn der eine hinterlässt nichts, was er, wenn er (der andere) zugibt, dafür haftet, zugunsten von etwas, das er, wenn er es zugibt, nicht haftet. Wenn er es leugnet, leugnet er daher Geld und haftet. Die Halacha stimmt nicht mit R. Shimon überein.]
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