Mesorat%20hashas zu Ketubot 9:7
הַפּוֹגֶמֶת כְּתֻבָּתָהּ, לֹא תִפָּרַע אֶלָּא בִשְׁבוּעָה. עֵד אֶחָד מְעִידָהּ שֶׁהִיא פְרוּעָה, לֹא תִפָּרַע אֶלָּא בִשְׁבוּעָה. מִנִּכְסֵי יְתוֹמִים וּמִנְּכָסִים מְשֻׁעְבָּדִין וְשֶׁלֹּא בְפָנָיו, לֹא תִפָּרַע אֶלָּא בִשְׁבוּעָה:
Wenn eine Frau ihre Kethuba "beeinträchtigt" (siehe 9: 8), verlangt sie die Zahlung nur mit einem Eid. [Wenn einer von einem anderen bezahlt wird, achtet er (immer) nicht darauf, dass ihm der genaue Betrag gezahlt wurde; und diese (die Frau) könnte, da sie (nach eigenen Angaben) teilweise bezahlt wurde, vollständig bezahlt worden sein. Und die Rabbiner haben ihr einen Eid auferlegt, damit sie genau ist (in ihrer Rechnung).] Wenn ein Zeuge aussagt, dass er bezahlt wurde, kann sie die Zahlung nur mit einem Eid verlangen. [Dies ist eine rabbinische Verordnung, die den Geist des Mannes beruhigen soll. Und diese Eide, obwohl von den Rabbinern geleistet, sind wie Tora-Eide, die das Halten eines (heiligen) Gegenstandes erfordern. Denn alle in der Mischna geleisteten Eide sind wie Tora-Eide.] (Wenn sie gekommen ist, um ihre Kethuba zu beanspruchen) aus dem Eigentum der Waisenkinder oder aus gebundenem Eigentum oder nicht in Gegenwart seines (ihres Mannes), kann sie nur mit bezahlen ein Eid. [Denn wenn man vom Schuldner selbst etwas verlangen würde und er sagen würde: Schwöre mir, dass ich dich nicht bezahlt habe, müsste er schwören. Und wir streiten uns für den Empfänger (des Eigentums), nämlich: Wenn sie vom Schuldner (ihrem Ehemann) behauptet hätte, hätte er vielleicht gesagt: "Schwöre mir, dass ich dich nicht bezahlt habe", und sie hätte es getan fluchen. Auch hier muss sie schwören.]
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