Mischna
Mischna

Mesorat%20hashas zu Ketubot 2:2

וּמוֹדֶה רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ בְּאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ שָׂדֶה זוֹ שֶׁל אָבִיךָ הָיְתָה וּלְקַחְתִּיהָ הֵימֶנּוּ, שֶׁהוּא נֶאֱמָן, שֶׁהַפֶּה שֶׁאָסַר הוּא הַפֶּה שֶׁהִתִּיר. וְאִם יֵשׁ עֵדִים שֶׁהִיא שֶׁל אָבִיו וְהוּא אוֹמֵר לְקַחְתִּיהָ הֵימֶנּוּ, אֵינוֹ נֶאֱמָן:

Und R. Yehoshua räumt ein, wenn man zu seinem Nachbarn sagt: Dieses Feld gehörte Ihrem Vater, und ich habe es ihm gekauft, glaubt man, denn "der Mund, der verbietet, ist der Mund, der es erlaubt". [Obwohl oben im ersten Kapitel zu "Wenn sie sagte: 'Nachdem Sie mich verlobt haben, wurde ich gezwungen'", unterscheidet sich R. Yehoshua von R. Gamliel und sagt, dass die Frau nicht daran glaubt (obwohl) sie verbietet sich also dem Priestertum, als sie hätte sagen können: Ich bin ein Mukkath etz und wurde zum Priestertum zugelassen—Dies ist in einem Fall von "verboten" oder "erlaubt" der Fall, dh dem Priestertum verboten oder erlaubt zu sein. In diesem Fall unterscheidet sich R. Yehoshua von R. Gamliel und sagt, dass sie nicht mit einem Miggo geglaubt wird ("Ich hätte sagen können, etc."); aber hier, wo es keine Frage von Verbotenem oder Erlaubtem gibt, sondern (eher eine Frage von) Geldverlust, wie wenn man zu seinem Nachbarn sagt: "Dieses Feld gehörte deinem Vater und ich habe es von ihm gekauft", räumt R. Yehoshua ein R. Gamliel, dass er in einem solchen Fall mit einem Miggo geglaubt wird, nachdem er sagen konnte: "Es ist meins", so dass er glaubt, wenn er sagt: "Es war dein Vater, und ich habe es von ihm gekauft" .] Und wenn es Zeugen gibt, dass es seines Vaters war, und er sagt: Ich habe es von ihm gekauft, wird ihm nicht geglaubt. [Die Gemara erklärt, dass diese Mischna von einem Fall spricht, in dem er (der Besitzer des Feldes) nur zwei Jahre vor (dh zu Lebzeiten) des Vaters und ein Jahr vor dem Sohn davon gegessen hat. Die Mischna bestätigt uns, dass das Jahr, in dem er vor dem Sohn gegessen hat, nicht zu der Summe der Jahre der Chazaka gehört, da die drei Jahre der Chazaka (Besitz) zu Lebzeiten des Vaters noch nicht abgeschlossen waren.

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