Mischna
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Mesorat%20hashas zu Chullin 11:1

רֵאשִׁית הַגֵּז נוֹהֵג בָּאָרֶץ וּבְחוּצָה לָאָרֶץ, בִּפְנֵי הַבַּיִת וְשֶׁלֹּא בִפְנֵי הַבַּיִת, בְּחֻלִּין אֲבָל לֹא בְמֻקְדָּשִׁין. חֹמֶר בַּזְּרוֹעַ וּבַלְּחָיַיִם וּבַקֵּבָה מֵרֵאשִׁית הַגֵּז, שֶׁהַזְּרוֹעַ וְהַלְּחָיַיִם וְהַקֵּבָה נוֹהֲגִים בְּבָקָר וּבְצֹאן, בִּמְרֻבֶּה וּבְמֻעָט, וְרֵאשִׁית הַגֵּז אֵינוֹ נוֹהֵג אֶלָּא בִרְחֵלוֹת, וְאֵינוֹ נוֹהֵג אֶלָּא בִמְרֻבֶּה:

Das Gebot, dem Priester den Erstling des Vlieses zu geben (5. Mose 18: 4), ist im und außerhalb des Heiligen Landes 1 während und nach der Existenz des Tempels obligatorisch und gilt für Tiere zur profanen Verwendung [ חולין], aber nicht zu geweihten Opfern. Das Gebot bezüglich der Oblation der Schulter, der zwei Wangen und des Schlunds ist strenger als das, das sich auf den Erstling des Vlieses bezieht, insofern das erstgenannte sowohl für Rinder als auch für Herden gilt, letzteres jedoch auf beschränkt ist Schafe, und nur wenn es eine Reihe von ihnen gibt.

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