Mesorat%20hashas zu Beitzah 5:3
הַבְּהֵמָה וְהַכֵּלִים כְּרַגְלֵי הַבְּעָלִים. הַמּוֹסֵר בְּהֶמְתּוֹ לִבְנוֹ אוֹ לְרוֹעֶה, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלֵי הַבְּעָלִים. כֵּלִים הַמְיֻחָדִין לְאַחַד מִן הָאַחִין שֶׁבַּבַּיִת, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלָיו. וְשֶׁאֵין מְיֻחָדִין, הֲרֵי אֵלּוּ כִמְקוֹם שֶׁהוֹלְכִין:
Ein Tier und Gefäße sind "wie die Füße des Besitzers". [Man darf sie nur an einen Ort mitnehmen, an den der Besitzer gehen darf.] Wenn man sein Tier seinem Sohn oder einem Hirten gibt, sind sie "wie die Füße des Besitzers". [Unsere Mischna spricht von einem Fall, in dem es zwei Hirten in der Stadt gibt und in dem nicht bekannt ist, welchem er sie geben will. Aus diesem Grund sind sie "wie die Füße des Besitzers", wenn das Tier nicht mit dem Hirten vor dir ist. Aber wenn es nur einen Hirten in der Stadt gibt, legen alle Menschen der Stadt ihre Tiere in seine Obhut und in die "Ruhe" (dh die erlaubte Entfernung), die er erworben hat, und das Tier ist es dann "wie die Füße des Hirten."] Gefäße, die für einen der Brüder im Haus spezifisch sind, sind "wie seine Füße". Und diejenigen, die nicht spezifisch sind, aber "als der Ort, an den sie gehen". [dh, wo immer sie hingehen dürfen, dürfen sie die Schiffe nehmen. Aber wenn einer von ihnen zweitausend Ellen im Norden eruvierte und die anderen nicht, hindert er sie daran, sie wegen seines Anteils auch nur eine Elle im Süden zu nehmen; und sie hindern ihn daran, es weiter als zweitausend Ellen nach Norden zu bringen, was ihre erlaubte Entfernung ist.]
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