Chasidut zu Orlah 1:7
הֶעָלִים, וְהַלּוּלָבִים, וּמֵי גְּפָנִים, וּסְמָדַר, מֻתָּרִים בָּעָרְלָה וּבָרְבָעִי וּבַנָּזִיר, וַאֲסוּרִים בָּאֲשֵׁרָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, הַסְּמָדַר אָסוּר, מִפְּנֵי שֶׁהוּא פְּרִי. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, הַמַּעֲמִיד בִּשְׂרָף הָעָרְלָה, אָסוּר. אָמַר רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ, שָׁמַעְתִּי בְּפֵרוּשׁ, שֶׁהַמַּעֲמִיד בִּשְׂרָף הֶעָלִים וּבִשְׂרָף הָעִקָּרִים, מֻתָּר, בִּשְׂרָף הַפַּגִּים, אָסוּר, מִפְּנֵי שֶׁהֵם פְּרִי:
Blätter, Sprossen, Weinrebensaft und Weinknospen sind in Bezug auf Orlah , Revai (die Frucht eines Baumes im vierten Jahr nach seiner Pflanzung, die nach Jerusalem gebracht und dort verzehrt werden muss) und a Nazirit, aber verboten in Bezug auf [die Gesetze von] Asherah [Götzendienerbaum, von dem jeder Nutzen verboten ist]. Rabbi Yose sagt, Weinknospen sind verboten, weil sie als Frucht angesehen werden. Rabbi Eliezer sagt, wenn man Milch mit dem Harz von Orlah gerinnt , ist das verboten. Rabbi Yehoshua sagte, ich habe ausdrücklich gehört [dh ich habe eine erhaltene Tradition], dass es erlaubt ist, wenn man mit Harz von Blättern oder Harz von Wurzeln gerinnt; Mit dem Harz unreifer Früchte ist es verboten, weil sie als Frucht angesehen werden.
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