Yevamot 13

Kapitel 13

א בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, אֵין מְמָאֲנִין אֶלָּא אֲרוּסוֹת. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, אֲרוּסוֹת וּנְשׂוּאוֹת. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, בַּבַּעַל וְלֹא בַיָּבָם. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, בַּבַּעַל וּבַיָּבָם. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, בְּפָנָיו. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, בְּפָנָיו וְשֶׁלֹּא בְפָנָיו. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, בְּבֵית דִּין. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, בְּבֵית דִּין וְשֶׁלֹּא בְבֵית דִּין. אָמְרוּ לָהֶן בֵּית הִלֵּל לְבֵית שַׁמַּאי, מְמָאֶנֶת וְהִיא קְטַנָּה, אֲפִלּוּ אַרְבָּעָה וַחֲמִשָּׁה פְעָמִים. אָמְרוּ לָהֶן בֵּית שַׁמַּאי, אֵין בְּנוֹת יִשְׂרָאֵל הֶפְקֵר, אֶלָּא מְמָאֶנֶת וּמַמְתֶּנֶת עַד שֶׁתַּגְדִּיל, וּתְמָאֵן וְתִנָּשֵׂא:
1 Bet-Schammai sagt: Es dürfen nur Verlobte die Weigerung erklären; Bet-Hillel aber sagt: Verlobte und Verheiratete. Bet-Schammai sagt: [nur] dem Gatten, aber nicht dem Levir; Bet-Hillel aber sagt: dem Gatten und dem Levir. Bet-Schammai sagt: [nur] in seiner Gegenwart; Bet-Hillel aber sagt: in seiner Gegenwart und in seiner Abwesenheit. Bet-Schammai sagt: [nur] vor Gericht; Bet-Hillel aber sagt: vor Gericht und ausser Gericht. Bet-Hillel sagte zu Bet-Schammai: sie darf, so lange sie minderjährig ist, auch vier oder fünf mal die Weigerung erklären. Darauf sagte Bet-Schammai zu ihm: die Töchter Israels sind [doch] nicht preisgegeben! Sie erklärt vielmehr die Weigerung und wartet, bis sie erwachsen ist, oder sie erklärt die Weigerung und heiratet [sogleich einen Andren].
ב אֵיזוֹ הִיא קְטַנָּה שֶׁצְּרִיכָה לְמָאֵן, כֹּל שֶׁהִשִּׂיאוּהָ אִמָּהּ וְאַחֶיהָ לְדַעְתָּהּ. הִשִּׂיאוּהָ שֶׁלֹּא לְדַעְתָּהּ, אֵינָהּ צְרִיכָה לְמָאֵן. רַבִּי חֲנִינָא בֶּן אַנְטִיגְנוֹס אוֹמֵר, כָּל תִּינוֹקֶת שֶׁאֵינָהּ יְכוֹלָה לִשְׁמֹר קִדּוּשֶׁיהָ, אֵינָהּ צְרִיכָה לְמָאֵן. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֵין מַעֲשֵׂה קְטַנָּה כְלוּם, אֶלָּא כִמְפֻתָּה. בַּת יִשְׂרָאֵל לְכֹהֵן, לֹא תֹאכַל בַּתְּרוּמָה. בַּת כֹּהֵן לְיִשְׂרָאֵל, תֹּאכַל בַּתְּרוּמָה:
2 Welche Minderjährige muss die Weigerung erklären? Diejenige, die ihre Mutter oder ihre Brüder mit ihrer Zustimmung verheiratet haben; haben sie sie ohne ihre Zustimmung verheiratet, so braucht sie die Weigerung nicht zu erklären. R. Chanina, Sohn des Antigonus, sagt: jedes Mädchen, das sein Trauungs-Objekt noch nicht aufzubewahren versteht, braucht die Weigerung nicht zu erklären. R. Elieser sagt: die Handlung einer Minderjährigen ist ungiltig; sie gilt nur als eine Verführte; ist sie die Tochter eines Israeliten und an einen Priester verheiratet, so darf sie keine Hebe geniessen; ist sie die Tochter eines Priesters und an einen Israeliten verheiratet, so darf sie Hebe geniessen.
ג רַבִּי אֱלִיעֶזֶר בֶּן יַעֲקֹב אוֹמֵר, כָּל עַכָּבָה שֶׁהִיא מִן הָאִישׁ, כְּאִלּוּ הִיא אִשְׁתּוֹ. וְכָל עַכָּבָה שֶׁאֵינָהּ מִן הָאִישׁ, כְּאִלּוּ אֵינָהּ אִשְׁתּוֹ:
3 R. Elieser, Sohn Jacobs, sagt: sobald das Verweilen [in der Ehe] des Mannes wegen geschah, gilt sie als seine [gewesene] Gattin; sobald aber das Verweilen nicht des Mannes wegen geschah, gilt sie nicht als seine [gewesene] Gattin.
ד הַמְמָאֶנֶת בָּאִישׁ, הוּא מֻתָּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא מֻתֶּרֶת בִּקְרוֹבָיו, וְלֹא פְסָלָהּ מִן הַכְּהֻנָּה. נָתַן לָהּ גֵּט, הוּא אָסוּר בִּקְרוֹבוֹתֶיהָ, וְהִיא אֲסוּרָה בִקְרוֹבָיו, וּפְסָלָהּ מִן הַכְּהֻנָּה. נָתַן לָהּ גֵּט וְהֶחֱזִירָהּ, מֵאֲנָה בוֹ וְנִשֵּׂאת לְאַחֵר וְנִתְאַרְמְלָה אוֹ נִתְגָּרְשָׁה, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ. מֵאֲנָה בוֹ וְהֶחֱזִירָהּ, נָתַן לָהּ גֵּט וְנִשֵּׂאת לְאַחֵר וְנִתְאַרְמְלָה אוֹ נִתְגָּרְשָׁה, אֲסוּרָה לַחֲזֹר לוֹ. זֶה הַכְּלָל, גֵּט אַחַר מֵאוּן, אֲסוּרָה לַחֲזֹר לוֹ. מֵאוּן אַחַר גֵּט, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ:
4 Wenn [nämlich] eine [minderjährige] Frau dem Manne die Weigerung erklärt, so darf er ihre und sie seine Verwandten heiraten, und er macht sie zur Priesterehe nicht ungeeignet. Giebt er ihr jedoch einen Scheidebrief, so darf weder er ihre, noch sie seine Verwandten heiraten, und er macht sie zur Priesterehe ungeeignet. Wenn er ihr einen Scheidebrief giebt und sie [später] wiederheiratet, sie ihm dann die Weigerung erklärt und einen Andren heiratet und [schliesslich] verwitwet oder geschieden wird: so darf sie zu jenem zurückkehren. Wenn sie ihm jedoch die Weigerung erklärt und er sie wiederheiratet, er ihr dann einen Scheidebrief giebt und sie einen Andren heiratet und [schliesslich] verwitwet oder geschieden wird: so darf sie zu jenem nicht zurückkehren. Dies ist die Regel: erfolgt Scheidebrief nach einer Weigerung, so darf sie zu ihm nicht zurückkehren, erfolgt Weigerung nach einem Scheidebrief, so darf sie zu ihm zurückkehren.
ה הַמְמָאֶנֶת בָּאִישׁ וְנִשֵּׂאת לְאַחֵר וְגֵרְשָׁהּ, לְאַחֵר וּמֵאֲנָה בוֹ, לְאַחֵר וְגֵרְשָׁהּ, לְאַחֵר וּמֵאֲנָה בוֹ, כֹּל שֶׁיָּצָאת הֵימֶנּוּ בְגֵט, אֲסוּרָה לַחֲזֹר לוֹ. בְּמֵאוּן, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ:
5 Wenn eine Frau ihrem Manne die Weigerung erklärt, dann einen Andren heiratet, der sich von ihr scheidet, dann wieder einen Andren, dem sie die Weigerung erklärt, dann wieder einen Andren, der sich von ihr scheidet, (dann wieder einen Andren, dem sie die Weigerung erklärt,) so darf sie zu den Männern, von denen sie durch Scheidebrief getrennt wurde, nicht zurückkehren, zu denen aber, von denen sie durch Weigerungs-Erklärung getrennt wurde, darf sie wohl zurückkehren.
ו הַמְגָרֵשׁ אֶת הָאִשָּׁה וְהֶחֱזִירָהּ, מֻתֶּרֶת לַיָּבָם. וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹסֵר. וְכֵן הַמְגָרֵשׁ אֶת הַיְתוֹמָה וְהֶחֱזִירָהּ, מֻתֶּרֶת לַיָּבָם. וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹסֵר. קְטַנָּה שֶׁהִשִּׂיאָהּ אָבִיהָ וְנִתְגָּרְשָׁה, כִּיתוֹמָה בְחַיֵּי הָאָב. הֶחֱזִירָהּ, דִּבְרֵי הַכֹּל, אֲסוּרָה לַיָּבָם:
6 Wenn jemand sich von seiner Frau scheidet und sie dann wiederheiratet, so ist sie dem Levir [zur Ehe] erlaubt; R. Elieser aber verbietet sie. Desgleichen, wenn sich jemand von einer Waise scheidet und sie dann wiederheiratet, so ist sie dem Levir [zur Ehe] erlaubt; R. Elieser aber verbietet sie. Eine Minderjährige, die ihr Vater verheiratet hatte und die dann geschieden wurde, gilt als Waise beim Leben des Vaters; hat er (der Gatte) sie wieder geheiratet, so sagen alle [Weisen], dass sie dem Levir [zur Ehe] verboten ist.
ז שְׁנֵי אַחִין נְשׂוּאִין לִשְׁתֵּי אֲחָיוֹת יְתוֹמוֹת קְטַנּוֹת, וּמֵת בַּעְלָהּ שֶׁל אַחַת מֵהֶן, תֵּצֵא מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה. וְכֵן שְׁתֵּי חֵרְשׁוֹת גְדוֹלָה וּקְטַנָּה, מֵת בַּעְלָהּ שֶׁל קְטַנָּה, תֵּצֵא הַקְּטַנָּה מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה. מֵת בַּעְלָהּ שֶׁל גְּדוֹלָה, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, מְלַמְּדִין אֶת הַקְּטַנָּה שֶׁתְּמָאֵן בּוֹ. רַבָּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אִם מֵאֲנָה, מֵאֲנָה. וְאִם לָאו, תַּמְתִּין עַד שֶׁתַּגְדִּיל, וְתֵצֵא הַלָּזוּ מִשּׁוּם אֲחוֹת אִשָּׁה. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, אִי לוֹ עַל אִשְׁתּוֹ, וְאִי לוֹ עַל אֵשֶׁת אָחִיו. מוֹצִיא אֶת אִשְׁתּוֹ בְגֵט, וְאֵשֶׁת אָחִיו בַּחֲלִיצָה:
7 Wenn zwei Brüder mit zwei verwaisten, unmündigen Schwestern verheiratet sind und der Gatte der einen stirbt, so ist sie frei als Schwester der Frau; desgleichen wenn beide [Frauen] taubstumm sind. Wenn die eine erwachsen und die andre minderjährig ist und der Gatte der Minderjährigen stirbt, so ist diese frei als Schwester der Frau; stirbt aber der Gatte der Erwachsenen, so sagt R. Elieser, man veranlasse die Minderjährige, ihm (ihrem Gatten) die Weigerung zu erklären. Rabban Gamliel sagt: wenn sie die Weigerung erklärt, so ist es gut, wenn aber nicht, so warte sie, bis sie erwachsen ist, dann ist jene (die Andre) frei als Schwester der Frau. R. Josua sagt: Wehe ihm wegen seiner Frau und wehe ihm wegen der Frau seines Bruders! Er muss seine Frau durch Scheidebrief und die Frau seines Bruders durch Chaliza entlassen.
ח מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי לִשְׁתֵּי יְתוֹמוֹת קְטַנּוֹת, וּמֵת, בִּיאָתָהּ אוֹ חֲלִיצָתָהּ שֶׁל אַחַת מֵהֶן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ. וְכֵן שְׁתֵּי חֵרְשׁוֹת. קְטַנָּה וְחֵרֶשֶׁת, אֵין בִּיאַת אַחַת מֵהֶן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ. פִּקַּחַת וְחֵרֶשֶׁת, בִּיאַת הַפִּקַּחַת פּוֹטֶרֶת אֶת הַחֵרֶשֶׁת, וְאֵין בִּיאַת הַחֵרֶשֶׁת פּוֹטֶרֶת אֶת הַפִּקַּחַת. גְּדוֹלָה וּקְטַנָּה, בִּיאַת הַגְּדוֹלָה פוֹטֶרֶת אֶת הַקְּטַנָּה, וְאֵין בִּיאַת הַקְּטַנָּה פוֹטֶרֶת אֶת הַגְּדוֹלָה:
8 Wenn jemand mit zwei unmündigen Waisen verheiratet ist und stirbt, so befreit die Beiwohnung oder die Chaliza der einen ihre Nebenfrau; desgleichen bei zwei Taubstummen. Ist die eine minderjährig, die andre taubstumm, so befreit die Beiwohnung der einen ihre Nebenfrau nicht. Ist die eine vollsinnig, die andre taubstumm, so befreit wohl die Beiwohnung der Vollsinnigen die Taubstumme, aber die Beiwohnung der Taubstummen befreit die Vollsinnige nicht. Ist die eine erwachsen, die andre minderjährig, so befreit wohl die Beiwohnung der Erwachsenen die Minderjährige, aber die Beiwohnung der Minderjährigen befreit die Erwachsene nicht.
ט מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי לִשְׁתֵּי יְתוֹמוֹת קְטַנּוֹת, וּמֵת, בָּא יָבָם עַל הָרִאשׁוֹנָה, וְחָזַר וּבָא עַל הַשְּׁנִיָּה, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַשְּׁנִיָּה, לֹא פָסַל אֶת הָרִאשׁוֹנָה. וְכֵן שְׁתֵּי חֵרְשׁוֹת. קְטַנָּה וְחֵרֶשֶׁת, בָּא יָבָם עַל הַקְּטַנָּה, וְחָזַר וּבָא עַל הַחֵרֶשֶׁת, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַחֵרֶשֶׁת, לֹא פָסַל אֶת הַקְּטַנָּה. בָּא יָבָם עַל הַחֵרֶשֶׁת, וְחָזַר וּבָא עַל הַקְּטַנָּה, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַקְּטַנָּה, פָּסַל אֶת הַחֵרֶשֶׁת:
9 Wenn jemand mit zwei unmündigen Waisen verheiratet ist und stirbt und der Levir zunächst der einen und dann auch der andren beiwohnt, oder wenn dessen Bruder der zweiten beiwohnt, so macht er die erstere [zur Fortsetzung der Ehe] nicht ungeeignet; desgleichen bei zwei Taubstummen Ist die eine minderjährig und die andre taubstumm und der Levir wohnt zunächst der Minderjährigen und dann auch der Taubstummen bei, oder wenn dessen Bruder der Taubstummen beiwohnt, so macht er die Minderjährige nicht ungeeignet. Wohnt aber der Levir zunächst der Taubstummen bei und dann auch der Minderjährigen, oder wenn dessen Bruder der Minderjährigen beiwohnt, so macht er die Taubstumme ungeeignet.
י פִּקַּחַת וְחֵרֶשֶׁת, בָּא יָבָם עַל הַפִּקַּחַת, וְחָזַר וּבָא עַל הַחֵרֶשֶׁת, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַחֵרֶשֶׁת, לֹא פָסַל אֶת הַפִּקַּחַת. בָּא יָבָם עַל הַחֵרֶשֶׁת וְחָזַר וּבָא עַל הַפִּקַּחַת, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַפִּקַּחַת, פָּסַל אֶת הַחֵרֶשֶׁת:
10 Wenn die eine vollsinnig und die andre taubstumm ist und der Levir zunächst der Vollsinnigen und dann auch der Taubstummen beiwohnt, oder wenn dessen Bruder der Taubstummen beiwohnt, so macht er die Vollsinnige nicht ungeeignet. Wenn aber der Levir zunächst der Taubstummen und dann auch der Vollsinnigen beiwohnt, oder wenn dessen Bruder der Vollsinnigen beiwohnt, so macht er die Taubstummen ungeeignet.
יא גְּדוֹלָה וּקְטַנָּה, בָּא יָבָם עַל הַגְּדוֹלָה, וְחָזַר וּבָא עַל הַקְּטַנָּה, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַקְּטַנָּה, לֹא פָסַל אֶת הַגְּדוֹלָה. בָּא יָבָם עַל הַקְּטַנָּה, וְחָזַר וּבָא עַל הַגְּדוֹלָה, אוֹ שֶׁבָּא אָחִיו עַל הַגְּדוֹלָה, פָּסַל אֶת הַקְּטַנָּה. רַבִּי אֶלְעָזָר אוֹמֵר, מְלַמְּדִין הַקְּטַנָּה שֶׁתְּמָאֵן בּוֹ:
11 Wenn die eine erwachsen und die andre minderjährig ist und der Levir zunächst der Erwachsenen und dann auch der Minderjährigen beiwohnt, so macht er die Erwachsene nicht ungeeignet. Wenn aber der Levir zunächst der Minderjährigen und dann auch der Erwachsenen beiwohnt, oder wenn dessen Bruder der Erwachsenen beiwohnt, so macht er die Minderjährige ungeeignet. R. Elasar sagt: man veranlasst die Minderjährige, ihm die Weigerung zu erklären.
יב יָבָם קָטָן שֶׁבָּא עַל יְבָמָה קְטַנָּה, יִגְדְּלוּ זֶה עִם זֶה. בָּא עַל יְבָמָה גְדוֹלָה, תְּגַדְּלֶנּוּ. הַיְבָמָה שֶׁאָמְרָה בְּתוֹךְ שְׁלֹשִׁים יוֹם, לֹא נִבְעָלְתִּי, כּוֹפִין אוֹתוֹ שֶׁיַּחֲלֹץ לָהּ. לְאַחַר שְׁלֹשִׁים יוֹם, מְבַקְשִׁים הֵימֶנּוּ שְׁיַּחֲלֹץ לָהּ. וּבִזְמַן שֶׁהוּא מוֹדֶה, אֲפִלּוּ לְאַחַר שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ כּוֹפִין אוֹתוֹ שֶׁיַּחֲלֹץ לָהּ:
12 Wenn ein minderjähriger Levir seiner minderjährigen Schwägerin beiwohnt, so müssen sie mit einander aufwachsen. Wohnt er seiner erwachsenen Schwägerin bei, so muss sie warten, bis er erwachsen ist. Wenn die Jebama binnen dreissig Tagen erklärt: „Er (der Levir) hat mir nicht beigewohnt, “ so zwingt man ihn, ihr die Chaliza zu erteilen. [Wenn sie dies] nach dreissig Tagen [erklärt], so ersucht man ihn nur, ihr die Chaliza zu erteilen. Wenn er es jedoch eingesteht, so zwingt man ihn, selbst nach zwölf Monaten, ihr die Chaliza zu erteilen.
יג הַנּוֹדֶרֶת הֲנָאָה מִיְבָמָהּ בְּחַיֵּי בַעְלָהּ, כּוֹפִין אוֹתוֹ שֶׁיַּחֲלֹץ לָהּ. לְאַחַר מִיתַת בַּעְלָהּ, מְבַקְשִׁין הֵימֶנּוּ שֶׁיַּחֲלֹץ לָהּ. וְאִם נִתְכַּוְּנָה לְכָךְ, אֲפִלּוּ בְחַיֵּי בַעְלָהּ, מְבַקְשִׁין הֵימֶנּוּ שֶׁיַּחֲלֹץ לָהּ:
13 Wenn sich eine Frau bei dem Leben ihres Gatten durch ein Gelübde den Genuss ihres Levir versagt, so zwingt man ihn. ihr die Chaliza zu erteilen; [tat sie es] nach dem Tode ihres Gatten, so ersucht man ihn nur, ihr die Chaliza zu erteilen. Hat sie aber nur dieses beabsichtigt, so kann man ihn, selbst wenn es beim Leben ihres Gatten geschah, [auch] nur ersuchen, ihr die Chaliza zu erteilen.