Yevamot 12

Kapitel 12

א מִצְוַת חֲלִיצָה בִּשְׁלֹשָׁה דַיָּנִין, וַאֲפִלּוּ שְׁלָשְׁתָּן הֶדְיוֹטוֹת. חָלְצָה בְמִנְעָל, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. בְּאַנְפִּילִין, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה. בְּסַנְדָּל שֶׁיֶּשׁ לוֹ עָקֵב, כָּשֵׁר. וְשֶׁאֵין לוֹ עָקֵב, פָּסוּל. מִן הָאַרְכֻּבָּה וּלְמַטָּה, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. מִן הָאַרְכֻּבָּה וּלְמַעְלָה, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה:
1 Die Chaliza muss vor drei Richtern geschehen, auch wenn diese [sonst] Laien sind. Vollzieht sie die Chaliza mit einem Schuh, so ist die Chaliza giltig; mit einer Filzsocke, so ist die Chaliza ungiltig; mit einer Sandale, woran eine Sohle ist, so ist sie giltig; woran keine Sohle ist, so ist sie ungiltig; von dem Knie abwärts, so ist die Chaliza giltig, von dem Knie aufwärts, so ist die Chaliza ungiltig.
ב חָלְצָה בְסַנְדָּל שֶׁאֵינוֹ שֶׁלּוֹ, אוֹ בְסַנְדָּל שֶׁל עֵץ, אוֹ בְשֶׁל שְׂמֹאל בַּיָּמִין, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. חָלְצָה בְגָדוֹל שֶׁהוּא יָכוֹל לַהֲלוֹךְ בּוֹ, אוֹ בְקָטָן שֶׁהוּא חוֹפֶה אֶת רֹב רַגְלוֹ, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. חָלְצָה בַלַּיְלָה, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה, וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר פּוֹסֵל. בַּשְּׂמֹאל, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה, וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר מַכְשִׁיר:
2 Vollzieht sie die Chaliza mit einer Sandale, die nicht ihm (dem Levir) gehört, oder mit einer Sandale aus Holz, oder mit einer des linken Fusses, [die aber] am rechten [sass], so ist die Chaliza giltig. Vollzieht sie die Chaliza mit einem zu grossen [Schuh], in dem er aber noch gehen kann, oder mit einem zu kleinen, der aber noch den grössten Teil seines Fusses bedeckt, so ist die Chaliza giltig. Vollzieht sie die Chaliza in der Nacht, so ist die Chaliza giltig, R. Elieser aber erklärt sie für ungiltig; an dem linken [Fass], so ist die Chaliza ungiltig, R. Elieser aber erklärt sie für giltig.
ג חָלְצָה וְרָקְקָה, אֲבָל לֹא קָרְאָה, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. קָרְאָה וְרָקְקָה, אֲבָל לֹא חָלְצָה, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה. חָלְצָה וְקָרְאָה, אֲבָל לֹא רָקְקָה, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, חֲלִיצָתָהּ כְּשֵׁרָה. אָמַר רַבִּי אֱלִיעֶזֶר, כָּכָה יֵעָשֶׂה (דברים כה), כָּל דָּבָר שֶׁהוּא מַעֲשֶׂה, מְעַכֵּב. אָמַר לוֹ רַבִּי עֲקִיבָא, מִשָּׁם רְאָיָה, כָּכָה יֵעָשֶׂה לָאִישׁ, כָּל דָּבָר שֶׁהוּא מַעֲשֶׂה בָאִישׁ:
3 Wenn sie den Schuh ausgezogen und ausgespieen, aber nicht [die bestimmten Worte] ausgesprochen, so ist die Chaliza giltig. Wenn sie sie ausgesprochen und ausgespieen, aber nicht den Schuh ausgezogen, so ist die Chaliza ungiltig. Wenn sie den Schuh ausgezogen und [die Formel] ausgesprochen, aber den Schuh nicht ausgezogen, so sagt R. Elieser, die Chaliza ist ungiltig, R. Akiba aber sagt, die Chaliza ist giltig. Es sagte [nämlich] R. Elieser: [Es heisst Deut. 25, 9] „Also geschehe …“ Alles, was durch eine Handlung geschehen muss, verhindert [im Unterlassungsfall die Giltigkeit]. Darauf sagte R. Akiba zu ihm: Eben daher ist auch mein Beweis. [Es heisst dort:] „Also geschehe dem Manne ….“ Alles, was an dem Manne geschieht, [verhindert im Unterlassungsfall die Giltigkeit.].
ד הַחֵרֵשׁ שֶׁנֶּחֱלַץ וְהַחֵרֶשֶׁת שֶׁחָלְצָה, וְהַחוֹלֶצֶת לַקָּטָן, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה. קְטַנָּה שֶׁחָלְצָה, תַּחֲלֹץ מִשֶּׁתַּגְדִּיל. וְאִם לֹא חָלְצָה, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה:
4 Wenn an einem Taubstummen die Chaliza vollzogen wird, oder eine Taubstumme die Chaliza vollzieht, oder wenn die Jebama an einem Minderjährigen die Chaliza vollzieht, so ist die Chaliza ungiltig. Wenn eine Minderjährige die Chaliza vollzogen, so muss sie sie, wenn sie erwachsen ist, [nochmals] vollziehen; hat sie sie dann nicht vollzogen, so ist die Chaliza ungiltig.
ה חָלְצָה בִשְׁנַיִם, אוֹ בִשְׁלֹשָׁה, וְנִמְצָא אֶחָד מֵהֶן קָרוֹב אוֹ פָסוּל, חֲלִיצָתָהּ פְּסוּלָה. רַבִּי שִׁמְעוֹן וְרַבִּי יוֹחָנָן הַסַּנְדְּלָר מַכְשִׁירִין. וּמַעֲשֶׂה בְאֶחָד שֶׁחָלַץ בֵּינוֹ לְבֵינָהּ בְּבֵית הָאֲסוּרִין, וּבָא מַעֲשֶׂה לִפְנֵי רַבִּי עֲקִיבָא וְהִכְשִׁיר:
5 Wenn sie [nur] vor Zweien die Chaliza vollzog, oder vor Dreien, von denen sich aber einer als verwandt oder [zum Richter] untauglich erwies, so ist die Chaliza ungiltig. R. Simon und R. Jochanan hassandlar erklären sie für giltig. Einst geschah es, dass Jemand seiner Schwägerin, während er mit ihr allein im Gefängnisse war, die Chaliza erteilte, und als die Sache vor R. Akiba kam, erklärte er sie für giltig.
ו מִצְוַת חֲלִיצָה. בָּא הוּא וִיבִמְתּוֹ לְבֵית דִּין, וְהֵן מַשִּׂיאִין לוֹ עֵצָה הַהוֹגֶנֶת לוֹ, שֶׁנֶּאֱמַר, (דברים כה) וְקָרְאוּ לוֹ זִקְנֵי עִירוֹ וְדִבְּרוּ אֵלָיו. וְהִיא אוֹמֶרֶת, מֵאֵן יְבָמִי לְהָקִים לְאָחִיו שֵׁם בְּיִשְׂרָאֵל, לֹא אָבָה יַבְּמִי. וְהוּא אוֹמֵר, לֹא חָפַצְתִּי לְקַחְתָּהּ. וּבִלְשׁוֹן הַקֹּדֶשׁ הָיוּ אוֹמְרִים. וְנִגְּשָׁה יְבִמְתּוֹ אֵלָיו לְעֵינֵי הַזְּקֵנִים וְחָלְצָה נַעֲלוֹ מֵעַל רַגְלוֹ וְיָרְקָה בְּפָנָיו, רֹק הַנִּרְאֶה לַדַּיָּנִים. וְעָנְתָה וְאָמְרָה כָּכָה יֵעָשֶׂה לָאִישׁ אֲשֶׁר לֹא יִבְנֶה אֶת בֵּית אָחִיו, עַד כָּאן הָיוּ מַקְרִין. וּכְשֶׁהִקְרָא רַבִּי הֻרְקְנוֹס תַּחַת הָאֵלָה בִּכְפַר עֵיטָם וְגָמַר אֶת כָּל הַפָּרָשָׁה, הֻחְזְקוּ לִהְיוֹת גּוֹמְרִין כָּל הַפָּרָשָׁה. וְנִקְרָא שְׁמוֹ בְּיִשְׂרָאֵל בֵּית חֲלוּץ הַנָּעַל. מִצְוָה בַדַּיָּנִין, וְלֹא מִצְוָה בַתַּלְמִידִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מִצְוָה עַל כָּל הָעוֹמְדִים שָׁם לוֹמַר, חֲלוּץ הַנָּעַל, חֲלוּץ הַנָּעַל, חֲלוּץ הַנָּעַל:
6 Die Chaliza muss so geschehen: Er (der Levir) erscheint mit seiner Schwägerin vor Gericht. Sie (die Richter) erteilen ihm den Rat, der für ihn der geeignetste ist, denn es heisst (Deut. 25, 8): „Die Ältesten seiner Stadt sollen ihm zurufen und zureden.“ Sie spricht (v. 7): „Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen aufrecht zu erhalten in Israel, er will mich nicht heiraten.“ Er erwidert (v. 8): „Ich will sie nicht nehmen.“ In der heiligen Sprache sagten sie dies. Dann (v. 9) nähert sich ihm seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten, zieht ihm seinen Schuh von seinem Fusse, speit vor ihm aus — und zwar soviel Speichel, dass er von den Richtern gesehen wird — hebt an und spricht: „Also geschehe dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht bauen will.“ So weit las man [die Formel früher]. Als aber R. Hyrkanos unter der Eiche in Kefar Etam [die Formel] lesen und den ganzen Abschnitt vortragen liess, wurde bestimmt, dass man den ganzen Abschnitt vortrage. [Die Worte:] „Es soll sein Name in Israel genannt werden: das Haus des Entschuhten“ (v. 10) gelten als Vorschrift für die Richter, aber nicht für die Schüler. R. Jehuda sagt: Es ist Pflicht aller dort Anwesenden auszurufen: „Entschuhter, Entschuhter, Entschuhter.“