ז הָיָה אֶחָד יִשְׂרָאֵל וְאֶחָד כֹּהֵן, נוֹשֵׂא אִשָּׁה רְאוּיָה לְכֹהֵן, וְאֵינוֹ מִטַּמֵּא לְמֵתִים, וְאִם נִטְמָא, אֵינוֹ סוֹפֵג אֶת הָאַרְבָּעִים. וְאֵינוֹ אוֹכֵל בַּתְּרוּמָה, וְאִם אָכַל, אֵינוֹ מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ. וְאֵינוֹ חוֹלֵק עַל הַגֹּרֶן. וּמוֹכֵר הַתְּרוּמָה, וְהַדָּמִים שֶׁלּוֹ. וְאֵינוֹ חוֹלֵק בְּקָדְשֵׁי הַמִּקְדָּשׁ, וְאֵין נוֹתְנִים לוֹ אֶת הַקָּדָשִׁים, וְאֵין מוֹצִיאִין אֶת שֶׁלּוֹ מִיָּדוֹ. וּפָטוּר מִן הַזְּרֹעַ וְהַלְּחָיַיִם וְהַקֵּבָה. וּבְכוֹרוֹ יְהֵא רוֹעֶה עַד שֶׁיִּסְתָּאֵב. וְנוֹתְנִין עָלָיו חֻמְרֵי כֹהֲנִים וְחֻמְרֵי יִשְׂרְאֵלִים. הָיוּ שְׁנֵיהֶם כֹּהֲנִים, הוּא אוֹנֵן עֲלֵיהֶם, וְהֵם אוֹנְנִים עָלָיו. הוּא אֵינוֹ מִטַּמֵּא לָהֶם, וְהֵם אֵינָן מִטַּמְּאִין לוֹ. הוּא אֵינוֹ יוֹרֵשׁ אוֹתָן, אֲבָל הֵם יוֹרְשִׁין אוֹתוֹ. וּפָטוּר עַל מַכָּתוֹ וְעַל קִלְלָתוֹ שֶׁל זֶה וְשֶׁל זֶה, וְעוֹלֶה בְמִשְׁמָרוֹ שֶׁל זֶה וְשֶׁל זֶה, וְאֵינוֹ חוֹלֵק. אִם הָיוּ שְׁנֵיהֶם בְּמִשְׁמָר אֶחָד, נוֹטֵל חֵלֶק אֶחָד:
7 War der eine [dieser Gatten] ein Israelit, der andre ein Priester, so darf er nur eine [zur Priesterehe] geeignete Frau heiraten und sich an Toten nicht verunreinigen, hat er sich jedoch verunreinigt, so erhält er nicht die vierzig [Geisselhiebe]; er darf Hebe nicht geniessen, hat er sie jedoch genossen, so braucht er den vollen Wert und das Fünftel nicht zu ersetzen; er erhält keinen Anteil in der Tenne; er darf die Hebe verkaufen und den Erlös behalten, er hat keinen Anteil an den Heiligtümern des Tempels, man giebt ihm keine Heiligtümer und fordert die seinigen nicht von ihm heraus; er ist frei [vom Abscheiden] von Vorderfuss, Kinnbacken und Magen; sein erstgeborenes [Tier] muss weiden, bis es einen Fehler bekommt, und man legt ihm die Erschwerungen der Priester und die der Israeliten auf. Waren beide [Gatten] Priester, so muss er um sie und sie müssen um ihn trauern; er darf sich nicht an ihnen und sie dürfen sich nicht an ihm verunreinigen; er beerbt sie nicht, sie aber beerben ihn; er ist straffrei, wenn er den einen oder den andren schlägt oder ihm flucht; er zieht auf mit der [Wochen-] Abteilung des einen und des andren, erhält aber keinen Anteil [mit ihnen]; waren jedoch beide in einer [Wochen-] Abteilung, so erhält er einen einfachen Anteil.