Sheviit 6

Kapitel 6

א שָׁלֹשׁ אֲרָצוֹת לַשְּׁבִיעִית. כָּל שֶׁהֶחֱזִיקוּ עוֹלֵי בָבֶל, מֵאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל וְעַד כְּזִיב, לֹא נֶאֱכָל וְלֹא נֶעֱבָד. וְכָל שֶׁהֶחֱזִיקוּ עוֹלֵי מִצְרַיִם, מִכְּזִיב וְעַד הַנָּהָר וְעַד אֲמָנָה, נֶאֱכָל, אֲבָל לֹא נֶעֱבָד. מִן הַנָּהָר וּמֵאֲמָנָה וְלִפְנִים, נֶאֱכָל וְנֶעֱבָד:
1 In Bezug auf die Sabbatical [Gesetze] gibt es drei Regionen. Alles [Land], das von denen kontrolliert wurde, die aus Babylon heraufgekommen sind, [dh] aus dem Land Israel bis Kiziv, [seine Produkte] dürfen nicht gegessen und [es] nicht kultiviert werden. Und alles Land, das von denen kontrolliert wurde, die aus Ägypten kamen, dh von Kiziv bis zum Fluss und bis Amanah, kann gegessen werden, aber es darf nicht kultiviert werden. Vom Fluss und von Amanah und darüber hinaus können [seine Produkte] gegessen und [es] kultiviert werden.
ב עוֹשִׂין בְּתָלוּשׁ בְּסוּרְיָא, אֲבָל לֹא בִמְחֻבָּר. דָּשִׁים וְזוֹרִין וְדוֹרְכִין וּמְעַמְּרִין, אֲבָל לֹא קוֹצְרִין וְלֹא בוֹצְרִין וְלֹא מוֹסְקִים. כְּלָל אָמַר רַבִּי עֲקִיבָא, כָּל שֶׁכַּיּוֹצֵא בוֹ מֻתָּר בְּאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל, עוֹשִׂין אוֹתוֹ בְּסוּרְיָא:
2 Man kann an [Erzeugnissen] arbeiten, die in Syrien gepflückt wurden, aber nicht an [Erzeugnissen], die noch am Boden befestigt sind. Man kann dreschen und gewinnen und treten und stapeln, aber man darf kein Getreide ernten oder Trauben ernten oder Oliven ernten. Diese Regel wurde von Rabbi Akiva ausgesprochen: Alle Arbeiten, die [rückwirkend] zulässig wären, wenn sie im Land Israel ausgeführt würden, dürfen [von Anfang an] in Syrien ausgeführt werden.
ג בְּצָלִים שֶׁיָּרְדוּ עֲלֵיהֶם גְּשָׁמִים וְצִמֵּחוּ, אִם הָיוּ הֶעָלִין שֶׁלָּהֶם שְׁחוֹרִין, אֲסוּרִין. הוֹרִיקוּ, הֲרֵי אֵלּוּ מֻתָּרִין. רַבִּי חֲנִינָא בֶן אַנְטִיגְנוֹס אוֹמֵר, אִם יְכוֹלִין לְהִתָּלֵשׁ בֶּעָלִין שֶׁלָּהֶן, אֲסוּרִין. וּכְנֶגֶד כֵּן, מוֹצָאֵי שְׁבִיעִית, מֻתָּרִין:
3 Zwiebeln, auf die Regen gefallen ist und die gekeimt sind, wenn ihre Blätter schwarz sind, sind sie verboten. Wenn sie grün wurden, sind sie erlaubt. Rabbi Chanina, der Sohn des Antigonos, sagte: Wenn sie von ihren Blättern ausgerissen werden können, sind sie verboten. Und ähnliche [Zwiebeln] sind im Jahr nach dem Sabbatjahr erlaubt.
ד מֵאֵימָתַי מֻתָּר אָדָם לִקַּח יָרָק בְּמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית, מִשֶּׁיַּעֲשֶׂה כַיּוֹצֵא בוֹ. עָשָׁה הַבַּכִּיר, הֻתַּר הָאָפִיל. רַבִּי הִתִּיר לִקַּח יָרָק בְּמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית מִיָּד:
4 Wann darf eine Person während des post-sabbatischen Jahres Grüns kaufen? Wann immer diese Art [von Grün] neu produziert. Sobald das [Erzeugnis an einem Ort, an dem eine frühe Ernte erzeugt wird] reif ist, ist das [Erzeugnis an einem Ort, an dem eine] spätere Ernte erzeugt wird, zulässig. Der Rabbi erlaubte den Kauf von Grüns unmittelbar nach dem Beginn des post-sabbatischen Jahres.
ה אֵין מוֹצִיאִין שֶׁמֶן שְׂרֵפָה וּפֵרוֹת שְׁבִיעִית מֵהָאָרֶץ לְחוּץ לָאָרֶץ. אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, שָׁמַעְתִּי בְפֵרוּשׁ, שֶׁמּוֹצִיאִין לְסוּרְיָא וְאֵין מוֹצִיאִין לְחוּץ לָאָרֶץ:
5 Es ist nicht gestattet, verbranntes Öl (weil es Terumah ist , das für den priesterlichen Verzehr geweiht wurde, das unrein gemacht wurde) und die Früchte des Sabbatjahres aus dem Land Israel in andere Länder zu exportieren . Rabbi Shimon sagte, ich habe ausdrücklich gehört, dass der Export nach Syrien zulässig ist, der Export in andere Länder jedoch nicht.
ו אֵין מְבִיאִין תְּרוּמָה מֵחוּצָה לָאָרֶץ לָאָרֶץ. אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, שָׁמַעְתִּי בְּפֵרוּשׁ, שֶׁמְּבִיאִין מִסּוּרְיָא וְאֵין מְבִיאִין מִחוּצָה לָאָרֶץ:
6 Terumah darf nicht von außerhalb des Landes [in Israel] in das Land [in Israel] gebracht werden. Rabbi Shimon sagte, ich habe ausdrücklich gehört, dass es aus Syrien gebracht werden kann, aber nicht aus anderen Ländern.