Sheviit 5

Kapitel 5

א בְּנוֹת שׁוּחַ, שְׁבִיעִית שֶׁלָּהֶן, שְׁנִיָּה, שֶׁהֵן עוֹשׂוֹת לְשָׁלֹשׁ שָׁנִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַפַּרְסָאוֹת, שְׁבִיעִית שֶׁלָּהֶן, מוֹצָאֵי שְׁבִיעִית, שֶׁהֵן עוֹשׂוֹת לִשְׁתֵּי שָׁנִים. אָמְרוּ לוֹ, לֹא אָמְרוּ אֶלָּא בְנוֹת שׁוּחַ:
1 Das siebente Jahr der weissen Feige kann in’s zweite (der Jahrwoche) fallen weil sie auf drei Jahre Frucht tragen. R. Jehudah sagt: Die Persua haben ihr siebentes Jahr auch wohl im folgenden, weil sie auf zwei Jahre Früchte tragen. Man wandte ihm ein, es sei nur von weissen Feigen so gelehrt worden.
ב הַטּוֹמֵן אֶת הַלּוּף בַּשְּׁבִיעִית, רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, לֹא יִפְחֹת מִסָּאתַיִם, עַד גֹּבַהּ שְׁלֹשָׁה טְפָחִים, וְטֶפַח עָפָר עַל גַּבָּיו. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, לֹא יִפְחֹת מֵאַרְבַּעַת קַבִּים, עַד גֹּבַהּ טֶפַח, וְטֶפַח עָפָר עַל גַּבָּיו. וְטוֹמְנוֹ בִמְקוֹם דְּרִיסַת אָדָם:
2 Wenn Jemand Arum im siebenten Jahre in die Erde einschlagen will, so sagt R. Meïr: Man dürfe nicht weniger als zwei <span dir="rtl">סאה</span> nehmen, auch müssen sie wenigstens drei Handbreiten auf einander liegen und eine Handbreite Erde darüber sein. Die Weisen sagen: Mindestens vier <span dir="rtl">קב</span> eine Handbreit hoch und eine Handbreit Erde darüber. Ausserdem muss man es einschlagen an Orten, wo die Leute darauf treten.
ג לוּף שֶׁעָבְרָה עָלָיו שְׁבִיעִית, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אִם לָקְטוּ הָעֲנִיִּים אֶת עָלָיו, לָקָטוּ. וְאִם לָאו, יַעֲשֶׂה חֶשְׁבּוֹן עִם הָעֲנִיִּים. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, אִם לָקְטוּ הָעֲנִיִּים אֶת עָלָיו, לָקָטוּ. וְאִם לָאו, אֵין לָעֲנִיִּים עָלָיו חֶשְׁבּוֹן:
3 Wenn Arum gestanden hat, bis das siebente Jahr verstrichen ist, sagt R. Elieser: Dafern die Armen dessen Blätter gesammelt haben, ist es gut, wo nicht muss man sich mit den Armen berechnen. R. Josua sagt: Wenn die Armen die Blätter gesammelt haben,ist es gut; wo nicht, haben die Armen kein Recht auf Verrechnung.
ד לוּף שֶׁל עֶרֶב שְׁבִיעִית שֶׁנִכְנַס לַשְּׁבִיעִית, וְכֵן בְּצָלִים הַקֵּיצוֹנִים, וְכֵן פּוּאָה שֶׁל עִדִּית, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, עוֹקְרִין אוֹתָן בְּמַאֲרוּפוֹת שֶׁל עֵץ. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, בְּקַרְדֻּמּוֹת שֶׁל מַתָּכוֹת. וּמוֹדִים בְּפוּאָה שֶׁל צְלָעוֹת, שֶׁעוֹקְרִין אוֹתָהּ בְּקַרְדֻּמּוֹת שֶׁל מַתָּכוֹת:
4 Reifes Arum vom sechsten Jahre, das bis in’s siebente stehen geblieben, so auch die Sommerzwiebeln und Krapp vom fetten Boden dürfen nach Bet Samai nur mit hölzernen Spaten ausgestochen werden; Bet Hillel jedoch sagt: Auch mit metallenen Hacken. Jene gestehen aber zu, dass man eckigen Krapp mit metallenen Hacken ausstechen dürfe.
ה מֵאֵימָתַי מֻתָּר אָדָם לִקַּח לוּף בְּמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית, רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מִיָּד. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, מִשֶּׁיִּרְבֶּה הֶחָדָשׁ:
5 Von welcher Zeit ab darf man eingeschlagen gewesenes Arum im Jahre nach <span dir="rtl">שביעית</span> kaufen? R. Jehudah sagt: Sogleich. Die Weisen aber lehren: Wenn das Heurige erst in Menge da ist.
ו אֵלּוּ כֵלִים שֶׁאֵין הָאֻמָּן רַשַּׁאי לְמָכְרָם בַּשְּׁבִיעִית, מַחֲרֵשָׁה וְכָל כֵּלֶיהָ, הָעוֹל, וְהַמִּזְרֶה, וְהַדָּקָר. אֲבָל מוֹכֵר הוּא מַגַּל יָד וּמַגַּל קָצִיר, וַעֲגָלָה וְכָל כֵּלֶיהָ. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁמְּלַאכְתּוֹ מְיֻחֶדֶת לַעֲבֵרָה, אָסוּר. לְאִסּוּר וּלְהֶתֵּר, מֻתָּר:
6 Folgendes sind die Geräte, welche der Handwerker im siebenten Jahre nicht verkaufen darf: einen Pflug mit dem Zubehör, ein Joch, eine Schwinge und ein Stechmesser; wohl aber darf er eine Handsichel und eine Schnittersichel (Sense), einen Wagen und Zubehör verkaufen. Das ist die Regel: alles, was einzig zur Übertretung der Gesetze sogleich gebraucht werden kann, ist verboten, was aber zu Unerlaubtem und zu Erlaubtem anwendbar ist, bleibt erlaubt.
ז הַיּוֹצֵר, מוֹכֵר חֲמִשָּׁה כַּדֵּי שֶׁמֶן וַחֲמִשָּׁה עָשָׂר כַּדֵּי יַיִן, שֶׁכֵּן דַּרְכּוֹ לְהָבִיא מִן הַהֶפְקֵר. וְאִם הֵבִיא יוֹתֵר מִכָּאן, מֻתָּר. וּמוֹכֵר לְנָכְרִים בָּאָרֶץ, וּלְיִּשְׂרָאֵל בְּחוּצָה לָאָרֶץ:
7 Der Töpfer darf fünf Ölkrüge und fünfzehn Weinkrüge verkaufen, denn so viel pflegt man von den preisgegebenen Früchten des siebenten Jahres einzubringen; und wenn Jemand mehr als dies einbringt, so darf man ihm mehr Krüge verkaufen. Auch kann er nach Belieben an einen Heiden im Lande und an einen Israeliten ausser Landes verkaufen.
ח בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, לֹא יִמְכֹּר לוֹ פָרָה חוֹרֶשֶׁת בַּשְּׁבִיעִית. וּבֵית הִלֵּל מַתִּירִין, מִפְּנֵי שֶׁהוּא יָכוֹל לְשָׁחֲטָהּ. מוֹכֵר לוֹ פֵּרוֹת אֲפִלּוּ בִּשְׁעַת הַזֶּרַע, וּמַשְׁאִיל לוֹ סְאָתוֹ אַף עַל פִּי שֶׁהוּא יוֹדֵעַ שֶׁיֶּשׁ לוֹ גֹּרֶן, וּפוֹרֵט לוֹ מָעוֹת אַף עַל פִּי שֶׁהוּא יוֹדֵעַ שֶׁיֶּשׁ לוֹ פּוֹעֲלִים. וְכֻלָּן, בְּפֵרוּשׁ, אֲסוּרִין:
8 Die Schule Samai’s lehrt: Man darf ihm im siebenten Jahre keine ackernde Kuh verkaufen, die Schule Hillels erlaubt es, weil er sie auch zum Schlachten gebrauchen könnte. Man darf ihm Früchte selbst zur Saatzeit verkaufen. Man darf ihm sein <span dir="ltr">סאה</span> leihen, selbst wenn man weiss, dass er eine Tenne hat. Man darf ihm grosses Geld gegen Münze wechseln, selbst wenn man weiss, dass er Arbeiter hält. Alles dies aber ist verboten, wenn es ausdrücklich (zu Verbotenem) verlangt wird.
ט מַשְׁאֶלֶת אִשָּׁה לַחֲבֶרְתָּהּ הַחֲשׁוּדָה עַל הַשְּׁבִיעִית נָפָה וּכְבָרָה וְרֵחַיִם וְתַנּוּר. אֲבָל לֹא תָבוֹר וְלֹא תִטְחַן עִמָּהּ. אֵשֶׁת חָבֵר מַשְׁאֶלֶת לְאֵשֶׁת עַם הָאָרֶץ נָפָה וּכְבָרָה, וּבוֹרֶרֶת וְטוֹחֶנֶת וּמַרְקֶדֶת עִמָּהּ. אֲבָל מִשֶּׁתַּטִּיל הַמַּיִם, לֹא תִגַּע אֶצְלָהּ, שֶׁאֵין מַחְזִיקִין יְדֵי עוֹבְרֵי עֲבֵרָה. וְכֻלָּן לֹא אָמְרוּ אֶלָּא מִפְּנֵי דַרְכֵי שָׁלוֹם. וּמַחֲזִיקִין יְדֵי נָכְרִים בַּשְּׁבִיעִית, אֲבָל לֹא יְדֵי יִשְׂרָאֵל. וְשׁוֹאֲלִין בִּשְׁלוֹמָן, מִפְּנֵי דַרְכֵי שָׁלוֹם:
9 Eine Frau darf einer anderen, die wegen <span dir="rtl">שביעית</span> verdächtig ist, ein Mehlsieb und ein Kornsieb, eine Handmühle und einen Ofen leihen; aber ihr nicht auslesen und mahlen helfen. Die Frau eines <span dir="rtl">חבר</span> darf der Frau eines <span dir="rtl">עם הארץ</span> ein Mehlsieb und ein Kornsieb leihen, auch ihr auslesen, mahlen und sieben helfen, aber sobald sie Wasser auf das Mehl gegossen hat, darf sie nicht weiter mit anrühren; denn man darf die Übertreter in keiner Weise unterstützen. Übrigens hat man alles dies (letztere) nur des Friedens wegen erlaubt, so wie man den Heiden im siebenten Jahre in seinen Unternehmungen aufmunternde Unterstützung gewähren kann, aber nicht dem Israeliten, und Jenen jederzeit grüssen darf, um des Friedens Willen.