Shabbat 6

Kapitel 6

א בַּמֶּה אִשָּׁה יוֹצְאָה וּבַמָּה אֵינָהּ יוֹצְאָה. לֹא תֵצֵא אִשָּׁה לֹא בְחוּטֵי צֶמֶר וְלֹא בְחוּטֵי פִשְׁתָּן וְלֹא בִרְצוּעוֹת שֶׁבְּרֹאשָׁהּ. וְלֹא תִטְבֹּל בָּהֶן עַד שֶׁתְּרַפֵּם. וְלֹא בְטֹטֶפֶת וְלֹא בְסַנְבּוּטִין בִּזְמַן שֶׁאֵינָן תְּפוּרִין. וְלֹא בְכָבוּל לִרְשׁוּת הָרַבִּים. וְלֹא בְעִיר שֶׁל זָהָב, וְלֹא בְקַטְלָא, וְלֹא בִנְזָמִים, וְלֹא בְטַבַּעַת שֶׁאֵין עָלֶיהָ חוֹתָם, וְלֹא בְמַחַט שֶׁאֵינָהּ נְקוּבָה. וְאִם יָצָאת, אֵינָהּ חַיֶּבֶת חַטָּאת:
1 Womit darf eine Frau ausgehen und womit nicht? Eine Frau darf nicht ausgehen mit wollenen oder leinenen Schnüren, oder mit Riemen auf dem Kopfe; denn sie kann mit solchen nicht baden, ohne sie lose zu machen; nicht mit einer Stirnplatte und Gehängen daran, wenn sie nicht an die Haube genäht sind, auch nicht mit der Unterlage des Stirnbandes, an einen öffentlichen Ort; nicht mit einer goldenen Krone in Form einer Stadt; nicht mit einer engen Halskette; nicht mit Nasenringen, nicht mit Fingerringen, auch wenn kein Petschaft darauf ist; nicht mit einer ungelöcherten Nadel. Wenn sie aber damit ausgegangen ist, braucht sie kein Sündopfer zu bringen.
ב לֹא יֵצֵא הָאִישׁ בְּסַנְדָּל הַמְסֻמָּר, וְלֹא בְיָחִיד בִּזְמַן שֶׁאֵין בְּרַגְלוֹ מַכָּה, וְלֹא בִתְפִלִּין, וְלֹא בְקָמֵעַ בִּזְמַן שֶׁאֵינוֹ מִן הַמֻּמְחֶה, וְלֹא בְשִׁרְיוֹן, וְלֹא בְקַסְדָּא, וְלֹא בְמַגָּפָיִם. וְאִם יָצָא, אֵינוֹ חַיָּב חַטָּאת:
2 Der Mann darf nicht mit Sandalen, die mit Nägeln beschlagen sind, ausgehen; auch nicht mit einer Sandale, es wäre denn, dass er am anderen Fusse einen Schaden hätte; auch nicht in <span dir="rtl">תפילין</span>; auch nicht mit einem Schützblatt, wenn es nicht von einem anerkannten Sachkundigen ist; nicht mit Panzer, mit Helm und Beinschienen; aber wenn er ausgegangen ist, braucht er kein Sündopfer zu bringen.
ג לֹא תֵצֵא אִשָּׁה בְמַחַט הַנְּקוּבָה, וְלֹא בְטַבַּעַת שֶׁיֵּשׁ עָלֶיהָ חוֹתָם, וְלֹא בְכוֹלְיָאר, וְלֹא בְכוֹבֶלֶת, וְלֹא בִצְלוֹחִית שֶׁל פַּלְיָטוֹן. וְאִם יָצְתָה, חַיֶּבֶת חַטָּאת, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים פּוֹטְרִין בְּכוֹבֶלֶת וּבִצְלוֹחִית שֶׁל פַּלְיָטוֹן:
3 Eine Frau darf nicht ausgehen mit einer durchlöcherten Nadel, nicht mit einem Ring, worauf ein Petschaft; nicht mit einem schneckenförmigen Kopfaufsatz, nicht mit Riechbüchschen, nicht mit Balsamfläschchen, und wenn sie damit ausgegangen, ist sie schuldig, ein Sündopfer zu bringen. So R. Mëir. Die Weisen sprechen sie bei Riechbüchschen und Balsamfläschchen frei.
ד לֹא יֵצֵא הָאִישׁ לֹא בְסַיִף, וְלֹא בְקֶשֶׁת, וְלֹא בִתְרִיס, וְלֹא בְאַלָּה, וְלֹא בְרֹמַח. וְאִם יָצָא, חַיָּב חַטָּאת. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, תַּכְשִׁיטִין הֵן לוֹ. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינָן אֶלָּא לִגְנַאי, שֶׁנֶּאֱמַר (ישעיה ב) וְכִתְּתוּ חַרְבוֹתָם לְאִתִּים וַחֲנִיתוֹתֵיהֶם לְמַזְמֵרוֹת, לֹא יִשָּׂא גּוֹי אֶל גּוֹי חֶרֶב וְלֹא יִלְמְדוּ עוֹד מִלְחָמָה. בִּירִית, טְהוֹרָה, וְיוֹצְאִין בָּהּ בְּשַׁבָּת. כְּבָלִים, טְמֵאִין, וְאֵין יוֹצְאִין בָּהֶם בְּשַׁבָּת:
4 Der Mann darf nicht ausgehen mit einem Schwerte, einem Bogen, einem dreieckigen oder runden Schilde und einem Spiesse; und wenn er ausgegangen, ist er schuldig, ein Sündopfer zu bringen. R. Elieser sagt: Sie dienen ihm nur zum Schmucke. Die Weisen aber behaupten: Sie seien nur zur Unzier, denn es heisst: (Jesaias 2,4) „Dann werden sie ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Lanzen zu Sicheln umschmieden; kein Volk wird mehr gegen das andere das Schwert erheben und man wird sich nicht mehr für den Krieg üben“. Das Knieband ist rein, und man geht damit am Schabbat aus; Schrittkettchen sind der Unreinheit fähig, und man darf nicht damit am Schabbat ausgehen.
ה יוֹצְאָה אִשָּׁה בְחוּטֵי שֵׂעָר, בֵּין מִשֶּׁלָּהּ בֵּין מִשֶּׁל חֲבֶרְתָּהּ בֵּין מִשֶּׁל בְּהֵמָה, וּבְטֹטֶפֶת וּבְסַנְבּוּטִין בִּזְמַן שֶׁהֵן תְּפוּרִין. בְּכָבוּל וּבְפֵאָה נָכְרִית לֶחָצֵר. בְּמוֹךְ שֶׁבְּאָזְנָהּ וּבְמוֹךְ שֶׁבְּסַנְדָּלָהּ וּבְמוֹךְ שֶׁהִתְקִינָה לְנִדָּתָהּ. בְּפִלְפֵּל וּבְגַרְגִּיר מֶלַח וּבְכָל דָּבָר שֶׁתִּתֵּן לְתוֹךְ פִּיהָ, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא תִתֵּן לְכַתְּחִלָּה בְשַׁבָּת. וְאִם נָפַל, לֹא תַחֲזִיר. שֵׁן תּוֹתֶבֶת וְשֵׁן שֶׁל זָהָב, רַבִּי מַתִּיר, וַחֲכָמִים אוֹסְרִים:
5 Eine Frau darf ausgehen mit Bindeschnüren aus Haar, sei es aus eigenem oder fremdem oder von Tieren, ferner mit Stirnplatte und Gehäagen, welche festgenäht sind, mit einem Stirnband, mit fremder Locke in den Haushof, mit der weichen Wolle im Ohre, im Schuh oder für ihre Reinigung, mit einem Pfeffer oder Salzkorn, und was sie sonst in den Mund nimmt; nur soll sie es nicht am Schabbat eigends hineintun, und wenn eins von diesen herausfällt, darf sie es nicht wieder hineintun. Mit einem falschen Zahn erlaubt Rabbi auszugehen; die Weisen verbieten es.
ו יוֹצְאָה בְסֶלַע שֶׁעַל הַצִּינִית. הַבָּנוֹת קְטַנּוֹת יוֹצְאוֹת בְּחוּטִין וַאֲפִלּוּ בְקִסְמִין שֶׁבְּאָזְנֵיהֶם. עַרְבִיּוֹת יוֹצְאוֹת רְעוּלוֹת, וּמָדִיּוֹת פְּרוּפוֹת, וְכָל אָדָם, אֶלָּא שֶׁדִּבְּרוּ חֲכָמִים בַּהֹוֶה:
6 Frauen dürfen mit einem Geldstück auf der Fussschwiele ausgehen. Kleine Mädchen dürfen mit Schnüren, auch mit Splitterchen an den Ohrlöchern ausgehen; Araberinnen dürfen mit dem tiefen Schleier, und die Mederinnen mit dem Kopftuche ausgehen. Übrigens ist es auch allen anderen erlaubt, nur dass die Weisen das Beispiel aus der Wirklichkeit nehmen.
ז פּוֹרֶפֶת עַל הָאֶבֶן וְעַל הָאֱגוֹז וְעַל הַמַּטְבֵּעַ, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא תִפְרֹף לְכַתְּחִלָּה בְשַׁבָּת:
7 Sie dürfen auch das Kopftuch über den Stein, die Nuss oder die Münze wickeln, nur darf man letzteres nicht eigends tun.
ח הַקִּטֵּעַ יוֹצֵא בְקַב שֶׁלּוֹ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וְרַבִּי יוֹסֵי אוֹסֵר. וְאִם יֶשׁ לוֹ בֵית קִבּוּל כְּתוּתִים, טָמֵא. סָמוֹכוֹת שֶׁלּוֹ, טְמֵאִין מִדְרָס, וְיוֹצְאִין בָּהֶן בְּשַׁבָּת, וְנִכְנָסִין בָּהֶן בָּעֲזָרָה. כִּסֵּא וְסָמוֹכוֹת שֶׁלּוֹ, טְמֵאִין מִדְרָס, וְאֵין יוֹצְאִין בָּהֶן בְּשַׁבָּת, וְאֵין נִכְנָסִין בָּהֶן בָּעֲזָרָה. אַנְקַטְמִין טְהוֹרִין, וְאֵין יוֹצְאִין בָּהֶן:
8 Ein Verstümmelter darf mit seinem Stelzfuss ausgehen, so R. Meïr. R. Jose hält es für unerlaubt. Wenn eine Höhlung zur Aufnahme von Lappen daran ist, so wird der Stelzfuss der Unreinheit fähig. Die ledernen Schenkelkrücken des an beiden Füssen Verstümmelten nehmen durch den Druck Unreinheit an, und man kann darin am Schabbat ausgehen, auch mit denselben in den Tempelvorhof eintreten. Der Stuhl und die Schenkelleder eines Verkrüppelten sind der Unreinheit durch den Druck fähig, man darf aber mit denselben nicht am Schabbat ausgehen, und nicht in den Tempelvorhof eintreten. Hohe Holzschuhe sind rein, und man darf damit nicht ausgeben.
ט הַבָּנִים יוֹצְאִין בִּקְשָׁרִים, וּבְנֵי מְלָכִים בְּזוֹגִין. וְכָל אָדָם, אֶלָּא שֶׁדִּבְּרוּ חֲכָמִים בַּהֹוֶה:
9 Söhne dürfen mit den Binden, und Fürstenkinder mit Schellen ausgehen. Übrigens ist es Jedem gestattet, nur dass die Weisen aus der Wirklichkeit das Beispiel entlehnen.
י יוֹצְאִין בְּבֵיצַת הַחַרְגּוֹל, וּבְשֵׁן שׁוּעָל, וּבְמַסְמֵר מִן הַצָּלוּב, מִשּׁוּם רְפוּאָה, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אַף בְּחֹל אָסוּר, מִשּׁוּם דַּרְכֵי הָאֱמוֹרִי:
10 Man darf mit einem Heuschreckenei und mit einem Fuchszahn und mit dem Nagel eines Gehengten als Heilmittel ausgehen. So R. Meïr. Die Weisen sagen: Es sei als Heidensitte selbst an nicht heiligen Tagen nicht gestattet.