Shabbat 13

Kapitel 13

א רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, הָאוֹרֵג שְׁלשָׁה חוּטִין בַּתְּחִלָּה וְאַחַת עַל הָאָרִיג, חַיָּב. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, בֵּין בַּתְּחִלָּה בֵּין בַּסּוֹף, שִׁעוּרוֹ שְׁנֵי חוּטִין:
1 R. Elieser sagt: »Wer am Schabbat webt, ist, sobald er beim Anfang des Gewebes drei Fäden eingewebt hat und bei einem schou angefangenen Gewebe durch Einschlagung eines Fadens arbeitet, schuldig.« Die Weisen aber sagen: »Sowohl beim Anfange, als beim Fortsetzen gelten als Maass zwei Fäden.«
ב הָעוֹשֶׂה שְׁנֵי בָתֵּי נִירִין בַּנִּירִין, בַּקֵּרוֹס, בַּנָּפָה, בַּכְּבָרָה וּבַסַּל, חַיָּב. וְהַתּוֹפֵר שְׁתֵּי תְפִירוֹת, וְהַקּוֹרֵעַ עַל מְנָת לִתְפֹּר שְׁתֵּי תְפִירוֹת:
2 Wenn jemand zwei Litzen am Gewebe befestigt, entweder an den Zettelfäden oder an der Watte, oder am feinen oder am groben Siebe, oder am Korbe, so ist er schuldig. Eben so wer zwei Stiche näht, und wer Etwas aufreisst, um es mit zwei Stichen zu nähen.
ג הַקּוֹרֵעַ בַּחֲמָתוֹ וְעַל מֵתוֹ, וְכָל הַמְקַלְקְלִין, פְּטוּרִין. וְהַמְקַלְקֵל עַל מְנָת לְתַקֵּן, שִׁעוּרוֹ כַמְתַקֵּן:
3 Wer etwas am Schabbat im Zorne zerreisst, oder aus Gram wegen eines Verstorbenen und überhaupt alle, die etwas verderben, sind nicht schuldig; wenn aber Jemand in der Absicht etwas zerstört, es wiederherzustellen, so wird das Maass nach dem der Wiederherstellung bestimmt.
ד שִׁעוּר הַמְלַבֵּן וְהַמְנַפֵּץ וְהַצּוֹבֵעַ וְהַטּוֹוֶה, כִּמְלֹא רֹחַב הַסִּיט כָּפוּל. וְהָאוֹרֵג שְׁנֵי חוּטִין, שִׁעוּרוֹ כִּמְלֹא הַסִּיט:
4 Das Maass der Wolle beim Waschen, Klopfen, Färben, Spinuen ist die Fadenlänge eines doppelten <span dir="rtl">סיט</span>; beim Weben zweier Fäden ist das Maass ein <span dir="rtl">סיט</span> in der Breite.
ה רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַצָּד צִפּוֹר לַמִּגְדָּל וּצְבִי לַבַּיִת, חַיָּב. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, צִפּוֹר לַמִּגְדָּל, וּצְבִי לַבַּיִת וְלֶחָצֵר וְלַבֵּיבָרִין. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, לֹא כָל הַבֵּיבָרִין שָׁוִין. זֶה הַכְּלָל, מְחֻסַּר צִידָה, פָּטוּר, וְשֶׁאֵינוֹ מְחֻסַּר צִידָה, חַיָּב:
5 R. Jehuda lehrt: Wer einen Vogel in einen Vogelturm oder ein Reh in ein Haus jagt, ist schuldig. Die Weisen sagen: Einen Vogel in einen Vogelturm ein Reh in ein Haus, in einen Hof oder in ein Tiergehege. R. Simeon ben Gamliel meint: Nicht alle Tiergehege sind gleich. Folgendes ist die Regel: Wo noch eine abermalige Aufjagung nötig ist, ist der, der es einjagt, nicht schuldig, wo aber keine solche mehr nötig ist, ist er schuldig.
ו צְבִי שֶׁנִּכְנַס לַבַּיִת וְנָעַל אֶחָד בְּפָנָיו, חַיָּב. נָעֲלוּ שְׁנַיִם, פְּטוּרִין. לֹא יָכֹל אֶחָד לִנְעֹל וְנָעֲלוּ שְׁנַיִם, חַיָּבִין. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר:
6 Wenn ein Reh in ein Haus lief und Jemand vor demselben zuschloss, ist er schuldig; schliessen zwei Personen zu, sind beide frei. Kann einer allein nicht zuschliessen und es verrichten dies zwei, so sind sie schuldig. R. Simon spricht sie frei.
ז יָשַׁב הָאֶחָד עַל הַפֶּתַח וְלֹא מִלְּאָהוּ, יָשַׁב הַשֵּׁנִי וּמִלְּאָהוּ, הַשֵּׁנִי חַיָּב. יָשַׁב הָרִאשׁוֹן עַל הַפֶּתַח וּמִלְּאָהוּ, וּבָא הַשֵּׁנִי וְיָשַׁב בְּצִדּוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁעָמַד הָרִאשׁוֹן וְהָלַךְ לוֹ, הָרִאשׁוֹן חַיָּב וְהַשֵּׁנִי פָּטוּר. הָא לְמַה זֶּה דוֹמֶה, לְנוֹעֵל אֶת בֵּיתוֹ לְשָׁמְרוֹ וְנִמְצָא צְבִי שָׁמוּר בְּתוֹכוֹ:
7 Setzt sich Einer in den Eingang, ohne ihn anszufüllen, und ein Zweiter setzt sich hinzu und füllt die Lücke aus, so ist dieser schuldig. Setzt sich der Erste in den Eingang und füllt ihn aus und ein zweiter setzt sich dann neben ihn, so ist der Erste, sogar wenn er wieder aufgestanden und fortgegangen ist, schuldig, und der Zweite frei. Denn dies ist ebenso, als wenn Jemand sein Haus, um das Innere zu bewahren, zuschliesst, und sich ein Reh darin befindet.