Shabbat 11

Kapitel 11

א הַזּוֹרֵק מֵרְשׁוּת הַיָּחִיד לִרְשׁוּת הָרַבִּים, מֵרְשׁוּת הָרַבִּים לִרְשׁוּת הַיָּחִיד, חַיָּב. מֵרְשׁוּת הַיָּחִיד לִרְשׁוּת הַיָּחִיד וּרְשׁוּת הָרַבִּים בָּאֶמְצַע, רַבִּי עֲקִיבָא מְחַיֵּב, וַחֲכָמִים פּוֹטְרִין:
1 Wer etwas aus einem Privat-Ort in einen öffentlichen oder aus einem öffentlichen, in einen Privat-Ort wirft, ist schuldig; aus einem Privat-Ort in einen andern Privat-Ort, zwischen denen sich noch ein öffentlicher befindet, ist nach R. Akiba schuldig; die Weisen sprechen ihn frei.
ב כֵּיצַד. שְׁתֵּי גְזֻזְטְרָאוֹת זוֹ כְנֶגֶד זוֹ בִרְשׁוּת הָרַבִּים, הַמּוֹשִׁיט וְהַזּוֹרֵק מִזּוֹ לָזוֹ, פָּטוּר. הָיוּ שְׁתֵּיהֶן בִּדְיוֹטָא אַחַת, הַמּוֹשִׁיט חַיָּב, וְהַזּוֹרֵק פָּטוּר, שֶׁכָּךְ הָיְתָה עֲבוֹדַת הַלְוִיִּם, שְׁתֵּי עֲגָלוֹת זוֹ אַחַר זוֹ בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, מוֹשִׁיטִין הַקְּרָשִׁים מִזּוֹ לָזוֹ, אֲבָל לֹא זוֹרְקִין. חֻלְיַת הַבּוֹר וְהַסֶּלַע שֶׁהֵן גְּבוֹהִין עֲשָׂרָה וְרָחְבָּן אַרְבָּעָה, הַנּוֹטֵל מֵהֶן וְהַנּוֹתֵן עַל גַּבָּן, חַיָּב, פָּחוֹת מִכֵּן, פָּטוּר:
2 Wie z. B.? Wenn zwei Altane auf öffentlichem Platze einander gegenüber hervorragen, so ist der, welcher aus einem in den andern reicht oder wirft, frei. Sind beide in einer Reihe, so ist der etwas Hinüberreichende, schuldig, der Werfende frei; denn das; war Dienstarbeit der Leviten. Es standen nämlich zwei Wagen hintereinander auf öffentlichem Platze und man reichte die Bretter von einem zum andern, aber man warf sie nicht. — Wer von Grubenschutt oder von einem Steine, welche von unten an zehn Handbreiten hoch und vier breit sind, etwas nimmt oder etwas darauf tut, ist schuldig; haben sie dieses Maass nicht, ist er frei.
ג הַזּוֹרֵק אַרְבַּע אַמּוֹת בַּכֹּתֶל, לְמַעְלָה מֵעֲשָׂרָה טְפָחִים, כְּזוֹרֵק בָּאֲוִיר, לְמַטָּה מֵעֲשָׂרָה טְפָחִים, כְּזוֹרֵק בָּאָרֶץ. הַזּוֹרֵק בָּאָרֶץ אַרְבַּע אַמּוֹת, חַיָּב. זָרַק לְתוֹךְ אַרְבַּע אַמּוֹת וְנִתְגַּלְגֵּל חוּץ לְאַרְבַּע אַמּוֹת, פָּטוּר. חוּץ לְאַרְבַּע אַמּוֹת, וְנִתְגַּלְגֵּל לְתוֹךְ אַרְבַּע אַמּוֹת, חַיָּב:
3 Wenn Jemand etwas aus vier Ellen Entfernung gegen eine Wand wirft, so gilt es, wenn das Geworfene oberhalb zehn Handbreiten kleben bleibt, wie in die Luft geworfen, und wenn unterhalb zehn Handbreiten, wie auf die Erde geworfen. Wer in vier Ellen Entfernung etwas auf die Erde wirft, ist schuldig; warf er es innerhalb vier Ellen, und es wälzte sich weiter hinaus, ist er frei; warf er es weiter hinaus und es wälzte sich in die vier Ellen zurück, ist er schuldig.
ד הַזּוֹרֵק בַּיָּם אַרְבַּע אַמּוֹת, פָּטוּר. אִם הָיָה רְקָק מַיִם וּרְשׁוּת הָרַבִּים מְהַלֶּכֶת בּוֹ, הַזּוֹרֵק לְתוֹכוֹ אַרְבַּע אַמּוֹת, חַיָּב. וְכַמָּה הוּא רְקָק מַיִם, פָּחוֹת מֵעֲשָׂרָה טְפָחִים. רְקָק מַיִם וּרְשׁוּת הָרַבִּים מְהַלֶּכֶת בּוֹ, הַזּוֹרֵק בְּתוֹכוֹ אַרְבַּע אַמּוֹת, חַיָּב:
4 Wenn Jemand auf dem Meere vier Ellen weit wirft, ist er frei, wenn ein seichtes Wasser da ist, durch welches ein öffentlicher Weg führt, so ist derjenige, welcher darin vier Ellen weit wirft, schuldig. Wie tief darf ein solches seichtes Wasser höchstens sein? Unter zehn Handbreiten. Wer in seichtes Wasser, durch das auch nur bisweilen ein öffentlicher Weg geht, vier Ellen weit wirft, ist schuldig.
ה הַזּוֹרֵק מִן הַיָּם לַיַּבָּשָׁה וּמִן הַיַּבָּשָׁה לַיָּם, וּמִן הַיָּם לַסְּפִינָה וּמִן הַסְּפִינָה לַיָּם, וּמִן הַסְּפִינָה לַחֲבֶרְתָּהּ, פָּטוּר. סְפִינוֹת קְשׁוּרוֹת זוֹ בָזוֹ, מְטַלְטְלִין מִזּוֹ לָזוֹ. אִם אֵינָן קְשׁוּרוֹת, אַף עַל פִּי שֶׁמֻּקָּפוֹת, אֵין מְטַלְטְלִין מִזּוֹ לָזוֹ:
5 Wer aus dem Meere auf’s Land, vom Laude in die See, aus der See in’s Schiff, aus dem Schiffe in die See, aus einem Schiffe in’s andere wirft, ist frei. Sind Schiffe an einander gebunden, so kann man Sachen aus einem in’s andere bringen; sind sie nicht verbunden, wenngleich an einander stossend, darf man nichts aus einem in’s andere bringen.
ו הַזּוֹרֵק וְנִזְכַּר לְאַחַר שֶׁיָּצְתָה מִיָּדוֹ, קְלָטָהּ אַחֵר, קְלָטָהּ כֶּלֶב, אוֹ שֶׁנִּשְׂרְפָה, פָּטוּר. זָרַק לַעֲשׂוֹת חַבּוּרָה, בֵּין בְּאָדָם בֵּין בִּבְהֵמָה, וְנִזְכַּר עַד שֶׁלֹּא נַעֲשָׂה חַבּוּרָה, פָּטוּר. זֶה הַכְּלָל, כָּל חַיָּבֵי חַטָּאוֹת אֵינָן חַיָּבִין עַד שֶׁתְּהֵא תְחִלָּתָן וְסוֹפָן שְׁגָגָה. תְּחִלָּתָן שְׁגָגָה וְסוֹפָן זָדוֹן, תְּחִלָּתָן זָדוֹן וְסוֹפָן שְׁגָגָה, פְּטוּרִין, עַד שֶׁתְּהֵא תְחִלָּתָן וְסוֹפָן שְׁגָגָה:
6 Wenn Jemand etwas wirft, und sich, nachdem es aus der Hand gekommen, erinnert; oder wenn ein Anderer das Geworfene auffängt, oder ein Hund es auffängt, oder wenn der Gegenstand in der Luft verbrennt, — so ist der Werfende frei. Warf Jemand, um einen Menschen oder ein Tier zu verwunden, und er erinnert sich, bevor die Verwundung geschehen, so ist er frei. Dies ist die Regel: Alle, welche ein Sündopfer schuldig werden, sind es nur, wenn der Anfang und das Ende der Handlung im Irrtum verübt sind; ist aber der Anfang Versehen und das Ende mit Wissen, oder der Anfang mit Wissen und das Ende Versehen, so sind die Ausübenden frei. Denn es gilt nur, wenn Anfang und Ende im Irrtum verübt sind.