ו הַזּוֹרֵק וְנִזְכַּר לְאַחַר שֶׁיָּצְתָה מִיָּדוֹ, קְלָטָהּ אַחֵר, קְלָטָהּ כֶּלֶב, אוֹ שֶׁנִּשְׂרְפָה, פָּטוּר. זָרַק לַעֲשׂוֹת חַבּוּרָה, בֵּין בְּאָדָם בֵּין בִּבְהֵמָה, וְנִזְכַּר עַד שֶׁלֹּא נַעֲשָׂה חַבּוּרָה, פָּטוּר. זֶה הַכְּלָל, כָּל חַיָּבֵי חַטָּאוֹת אֵינָן חַיָּבִין עַד שֶׁתְּהֵא תְחִלָּתָן וְסוֹפָן שְׁגָגָה. תְּחִלָּתָן שְׁגָגָה וְסוֹפָן זָדוֹן, תְּחִלָּתָן זָדוֹן וְסוֹפָן שְׁגָגָה, פְּטוּרִין, עַד שֶׁתְּהֵא תְחִלָּתָן וְסוֹפָן שְׁגָגָה:
6 Wenn Jemand etwas wirft, und sich, nachdem es aus der Hand gekommen, erinnert; oder wenn ein Anderer das Geworfene auffängt, oder ein Hund es auffängt, oder wenn der Gegenstand in der Luft verbrennt, — so ist der Werfende frei. Warf Jemand, um einen Menschen oder ein Tier zu verwunden, und er erinnert sich, bevor die Verwundung geschehen, so ist er frei. Dies ist die Regel: Alle, welche ein Sündopfer schuldig werden, sind es nur, wenn der Anfang und das Ende der Handlung im Irrtum verübt sind; ist aber der Anfang Versehen und das Ende mit Wissen, oder der Anfang mit Wissen und das Ende Versehen, so sind die Ausübenden frei. Denn es gilt nur, wenn Anfang und Ende im Irrtum verübt sind.