ד הָיָה אָבִיו רוֹצֶה וְאִמּוֹ אֵינָהּ רוֹצָה, אָבִיו אֵינוֹ רוֹצֶה וְאִמּוֹ רוֹצָה, אֵינוֹ נַעֲשֶׂה בֵן סוֹרֵר וּמוֹרֶה, עַד שֶׁיְּהוּ שְׁנֵיהֶם רוֹצִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם לֹא הָיְתָה אִמּוֹ רְאוּיָה לְאָבִיו, אֵינוֹ נַעֲשֶׂה בֵן סוֹרֵר וּמוֹרֶה. הָיָה אֶחָד מֵהֶם גִּדֵּם אוֹ חִגֵּר אוֹ אִלֵּם אוֹ סוּמָא אוֹ חֵרֵשׁ, אֵינוֹ נַעֲשֶׂה בֵן סוֹרֵר וּמוֹרֶה, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כא) וְתָפְשׂוּ בוֹ אָבִיו וְאִמּוֹ, וְלֹא גִדְּמִין. וְהוֹצִיאוּ אֹתוֹ, וְלֹא חִגְּרִין. וְאָמְרוּ, וְלֹא אִלְּמִין. בְּנֵנוּ זֶה, וְלֹא סוּמִין. אֵינֶנּוּ שֹׁמֵעַ בְּקֹלֵנוּ, וְלֹא חֵרְשִׁין. מַתְרִין בּוֹ בִּפְנֵי שְׁלֹשָׁה וּמַלְקִין אוֹתוֹ. חָזַר וְקִלְקֵל, נִדּוֹן בְּעֶשְׂרִים וּשְׁלֹשָׁה. וְאֵינוֹ נִסְקָל עַד שֶׁיְּהוּ שָׁם שְׁלֹשָׁה הָרִאשׁוֹנִים, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) בְּנֵנוּ זֶה, זֶהוּ שֶׁלָּקָה בִּפְנֵיכֶם. בָּרַח עַד שֶׁלֹּא נִגְמַר דִּינוֹ וְאַחַר כָּךְ הִקִּיף זָקָן הַתַּחְתּוֹן, פָּטוּר. וְאִם מִשֶּׁנִּגְמַר דִּינוֹ בָּרַח וְאַחַר כָּךְ הִקִּיף זָקָן הַתַּחְתּוֹן, חַיָּב:
4 Will der Vater (ihn anklagen), aber die Mutter will nicht; oder will der Vater nicht und die Mutter will es, so wird er nicht als unbändiger und widerspenstiger Sohn verurteilt, sondern nur, wenn beide es wollen. R. Jehuda sagt: Wenn die Mutter nicht für den Vater geeignet ist, so wird er nicht als unbändiger und widerspenstiger Sohn verurteilt. 1st Einer von ihnen einhändig, lahm, stumm, blind oder taub, so wird er nicht als unbändiger und widerspenstiger Sohn verurteilt, denn es heisst (Deut. 21,19 — 20): „Es sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen“, sie seien also nicht einhändig, „ihn hinausführen“, also nicht lahm, „und sprechen“, also nicht stumm, „dieser unser Sohn,“ also nicht blind, „gehorcht nicht unserer Stimme“, also nicht taub. Sie sollen ihn warnen, vor Dreien ihn geisseln lassen. Ist er dann wieder ausgeartet, so wird er von dreiundzwanzig gerichtet, und er wird nur dann gesteinigt, wenn die drei ersten zugegen sind, denn es heisst (Deut. 21, 20): „Dieser unser Sohn“, also dieser, der vor euch gegeisselt worden ist. Entflieht er, bevor das Urteil über ihn gefällt worden, und hernach ist ihm unten ringsherum das Haar gewachsen, so ist er frei. Ist er aber entflohen, nachdem das Urteil über ihn gefällt war, so bleibt er schuldig, auch wenn ihm nachher unten ringsherum das Haargewachsen ist.