Nedarim 10

Kapitel 10

א נַעֲרָה הַמְאֹרָסָה, אָבִיהָ וּבַעְלָהּ מְפֵרִין נְדָרֶיהָ. הֵפֵר הָאָב וְלֹא הֵפֵר הַבַּעַל, הֵפֵר הַבַּעַל וְלֹא הֵפֵר הָאָב, אֵינוֹ מוּפָר, וְאֵין צָרִיךְ לוֹמַר שֶׁקִּיֵּם אֶחָד מֵהֶן:
1 Bei einem verlobten Mädchen heben ihr Vater und ihr [zukünftiger] Gatte gemeinsam ihre Gelübde auf. Hebt sie der Vater auf, aber nicht der Gatte, hebt sie der Gatte auf, aber nicht der Vater, so sind sie nicht aufgehoben, und es braucht nicht erst gesagt zu werden, [dass dies auch gilt,] wenn sie einer von ihnen bestätigt hat.
ב מֵת הָאָב, לֹא נִתְרוֹקְנָה רְשׁוּת לַבָּעַל. מֵת הַבַּעַל, נִתְרוֹקְנָה רְשׁוּת לָאָב. בָּזֶה יָפֶה כֹחַ הָאָב מִכֹּחַ הַבָּעַל. בְּדָבָר אַחֵר יָפֶה כֹחַ הַבַּעַל מִכֹּחַ הָאָב, שֶׁהַבַּעַל מֵפֵר בְּבֶגֶר, וְהָאָב אֵינוֹ מֵפֵר בְּבָגֶר:
2 Stirbt der Vater, so fällt dessen Recht nicht dein [künftigen] Gatten zu; stirbt der Gatte, so fällt das Recht dem Vater zu; in dieser Hinsicht hat der Vater ein Vorrecht vor dem Gatten. In einer anderen Hinsicht aber hat der Gatte ein Vorrecht vor dem Vater, dass nämlich der Gatte sie (ihre Gelübde) aufheben kann, wenn sie mannbar ist, der Vater aber sie nicht aufheben kann, wenn sie mannbar ist.
ג נָדְרָה וְהִיא אֲרוּסָה, נִתְגָּרְשָׁה בוֹ בַיּוֹם, נִתְאָרְסָה בוֹ בַיּוֹם, אֲפִלּוּ לְמֵאָה, אָבִיהָ וּבַעְלָהּ הָאַחֲרוֹן מְפֵרִין נְדָרֶיהָ. זֶה הַכְּלָל, כֹּל שֶׁלֹּא יָצָאת לִרְשׁוּת עַצְמָהּ שָׁעָה אֶחָת, אָבִיהָ וּבַעְלָהּ הָאַחֲרוֹן מְפֵרִין נְדָרֶיהָ:
3 Wenn sie ein Gelübde getan, als sie verlobt war, am selben Tage geschieden wird und sich dann am selben Tage wieder verlobt [u. s. w.] und wäre es auch an hundert [Männer nach einander], so heben ihr Vater und ihr letzter Gatte ihre Gelübde [gemeinsam] auf. Dies nämlich ist die Regel: solange sie nicht eine Zeit lang in ihrer eigenen Gewalt gewesen ist, heben ihr Vater und ihr letzter Gatte [gemeinsam] ihre Gelübde auf.
ד דֶּרֶךְ תַּלְמִידֵי חֲכָמִים, עַד שֶׁלֹּא הָיְתָה בִתּוֹ יוֹצְאָה מֵאֶצְלוֹ, אוֹמֵר לָהּ, כָּל נְדָרִים שֶׁנָּדַרְתְּ בְּתוֹךְ בֵּיתִי, הֲרֵי הֵן מוּפָרִין. וְכֵן הַבַּעַל עַד שֶׁלֹּא תִכָּנֵס לִרְשׁוּתוֹ, אוֹמֵר לָהּ, כָּל נְדָרִים שֶׁנָּדַרְתְּ עַד שֶׁלֹּא תִכָּנְסִי לִרְשׁוּתִי, הֲרֵי הֵן מוּפָרִין, שֶׁמִּשֶּׁתִּכָּנֵס לִרְשׁוּתוֹ אֵינוֹ יָכוֹל לְהָפֵר:
4 Es ist Sitte bei den Gelehrten, dass er (der Vater), bevor seine Tochter aus seiner Gewalt scheidet, ihr erklärt: alle Gelübde, die du in meinem Hause getan, sollen aufgehoben sein. Ebenso erklärt ihr der Gatte, bevor sie in seine Gewalt übergeht: alle Gelübde, die du getan, bevor du in meine Gewalt gekommen bist, sollen aufgehoben sein, denn nachdem sie in seine Gewalt gekommen ist, kann er jene nicht mehr aufheben.
ה בּוֹגֶרֶת שֶׁשָּׁהֲתָה שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ, וְאַלְמָנָה שְׁלשִׁים יוֹם, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, הוֹאִיל וּבַעְלָהּ חַיָּב בִּמְזוֹנוֹתֶיהָ, יָפֵר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין הַבַּעַל מֵפֵר, עַד שֶׁתִּכָּנֵס לִרְשׁוּתוֹ:
5 Wenn eine mannbare [Jungfrau] 12 Monate oder eine Witwe 30 Tage zugebracht hat, so sagt R. Elieser, dass ihr Gatte sie (ihre Gelübde) aufheben kann, da er auch verpflichtet ist ihr den Unterhalt zu gewähren. Die Weisen aber sagen: der Gatte kann sie nicht aufheben, solange sie nicht in seine Gewalt gekommen ist.
ו שׁוֹמֶרֶת יָבָם, בֵּין לְיָבָם אֶחָד בֵּין לִשְׁנֵי יְבָמִין, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, יָפֵר. רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ אוֹמֵר, לְאֶחָד אֲבָל לֹא לִשְׁנָיִם. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, לֹא לְאֶחָד וְלֹא לִשְׁנָיִם. אָמַר רַבִּי אֱלִיעֶזֶר, מָה אִם אִשָּׁה, שֶׁקָּנָה הוּא לְעַצְמוֹ, הֲרֵי הוּא מֵפֵר נְדָרֶיהָ, אִשָּׁה שֶׁהִקְנוּ לוֹ מִן הַשָּׁמַיִם, אֵינוֹ דִין שֶׁיָּפֵר נְדָרֶיהָ. אָמַר לוֹ רַבִּי עֲקִיבָא, לֹא, אִם אָמַרְתָּ בְאִשָּׁה שֶׁקָּנָה הוּא לְעַצְמוֹ, שֶׁאֵין לַאֲחֵרִים בָּהּ רְשׁוּת, תֹּאמַר בְּאִשָּׁה שֶׁהִקְנוּ לוֹ מִן הַשָּׁמַיִם, שֶׁיֵּשׁ לַאֲחֵרִים בָּהּ רְשׁוּת. אָמַר לוֹ רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ, עֲקִיבָא, דְּבָרֶיךָ בִשְׁנֵי יְבָמִין. מָה אַתָּה מֵשִׁיב עַל יָבָם אֶחָד. אָמַר לוֹ, אֵין הַיְבָמָה גְמוּרָה לַיָּבָם כְּשֵׁם שֶׁהָאֲרוּסָה גְמוּרָה לְאִישָׁהּ:
6 Bei einer auf die Leviratsehe wartenden Frau, mag sie nun einen oder zwei Schwäger haben, kann er (der Schwager), so sagt R. Elieser, sie (die Gelübde) aufheben; R. Josua sagt: wenn nur einer, aber nicht zwei vorhanden sind. R. Akiba sagt: weder wenn einer, noch wenn zwei vorhanden sind. Es sagte nämlich R. Elieser: wenn schon bei einer Frau, die er sich selbst erworben, er (der Mann) ihre Gelübde aufheben kann, sollte er da nicht bei einer Frau, die ihm vom Himmel zugeeignet ist, erst recht ihre Gelübde aufheben können! Da sagte R. Akiba zu ihm: nein; wenn du dieses sagst bei einer Frau, die er sich selbst erworben, über die aber andre keine Gewalt haben, willst du es etwa auch sagen bei einer Frau, die ihm zwar vom Himmel zugeeignet ist, über die jedoch auch andere Gewalt haben! Darauf wendete ihm R. Josua ein: Akiba, deine Worte sind zutreffend, wenn zwei Schwäger vorhanden sind; was aber erwiderst du, wenn nur ein Schwager vorhanden ist? Da antwortete er ihm: die Schwägerin ist nicht so vollständig dem Levir zu eigen, wie [sonst] die Verlobte ihrem [künftigen) Gatten.
ז הָאוֹמֵר לְאִשְׁתּוֹ, כָּל הַנְּדָרִים שֶׁתִּדְּרִי מִכָּאן עַד שֶׁאָבֹא מִמָּקוֹם פְּלוֹנִי, הֲרֵי הֵן קַיָּמִין, לֹא אָמַר כְּלוּם. הֲרֵי הֵן מוּפָרִין, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, מוּפָר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינוֹ מוּפָר. אָמַר רַבִּי אֱלִיעֶזֶר, אִם הֵפֵר נְּדָרִים שֶׁבָּאוּ לִכְלָל אִסּוּר, לֹא יָפֵר נְדָרִים שֶׁלֹּא בָאוּ לִכְלָל אִסּוּר. אָמְרוּ לוֹ, הֲרֵי הוּא אוֹמֵר, אִישָׁהּ יְקִימֶנּוּ וְאִישָׁהּ יְפֵרֶנּוּ (במדבר ל), אֶת שֶׁבָּא לִכְלָל הָקֵם, בָּא לִכְלָל הָפֵר. לֹא בָא לִכְלָל הָקֵם, לֹא בָא לִכְלָל הָפֵר:
7 Wenn jemand zu seiner Frau sagt: „alle Gelübde, die du von jetzt an tust, bis ich von dem Orte N. N. zurückkomme, sollen gültig sein,“ so hat er damit nichts gesagt. Erklärt er aber: „sie sollen aufgehoben sein,“ so sagt R. Elieser, dass sie aufgehoben sind; die Weisen aber sagen: sie sind nicht aufgehoben. Es sagte nämlich R. Elieser: wenn er Gelübde aufheben kann, die schon den Character eines Verbotes erlangt haben, sollte er da nicht Gelübde aufheben können, die den Character eines Verbotes noch nicht erlangt haben! Darauf entgegneten sie ihm: es heisst aber (Num. 30, 14): „ihr Mann kann es gelten lassen und ihr Mann kann es aufheben“, [das will sagen:] solche [Gelübde], die für gültig zu erklären möglich war, kann man aufheben, solche aber, die für gültig zu erklären nicht möglich war, kann man auch nicht aufheben.
ח הֲפָרַת נְדָרִים, כָּל הַיּוֹם. יֵשׁ בַּדָּבָר לְהָקֵל וּלְהַחֲמִיר. כֵּיצַד. נָדְרָה בְּלֵילֵי שַׁבָּת, יָפֵר בְּלֵילֵי שַׁבָּת וּבְיוֹם הַשַּׁבָּת עַד שֶׁתֶּחְשָׁךְ. נָדְרָה עִם חֲשֵׁכָה, מֵפֵר עַד שֶׁלֹּא תֶחְשַׁךְ. שֶׁאִם חָשְׁכָה וְלֹא הֵפֵר, אֵינוֹ יָכוֹל לְהָפֵר:
8 Das Aufheben von Gelübden kann während des ganzen Tages geschehen. Es giebt hierbei eine Erleichterung und eine Erschwerung. Wie ist dies zu verstehen? Wenn sie [z. B.] in der Nacht zum Sabbat ein Gelübde getan, so kann man es in der Nacht zum Sabbat und noch am Sabbattag, bevor Nacht ist, aufheben; wenn sie aber bei eintretender Dunkelheit ein Gelübde getan, so kann man es nur solange aufheben, als noch nicht Nacht ist, denn sobald Nacht ist und man es noch nicht aufgehoben hat, kann man es nicht mehr aufheben.