Maaser Sheni 3

Kapitel 3

א לֹא יֹאמַר אָדָם לַחֲבֵרוֹ, הַעַל אֶת הַפֵּרוֹת הָאֵלּוּ לִירוּשָׁלַיִם לְחַלֵּק, אֶלָּא אוֹמֵר לוֹ, הַעֲלֵם שֶׁנֹּאכְלֵם וְנִשְׁתֵּם בִּירוּשָׁלָיִם. אֲבָל נוֹתְנִים זֶה לָזֶה מַתְּנַת חִנָּם:
1 Man darf nicht zum Andern sprechen: Bringe diese meine Früchte nach Jerusalem, dafür sollst Du daran Teil haben Aber man darf sagen: Trage sie nach Jerusalem, damit wir sie dort zusammen essen und trinken; und kann überhaupt einer dem Andern ein freiwilliges Geschenk damit machen.
ב אֵין לוֹקְחִין תְּרוּמָה בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר שֵׁנִי, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מְמַעֵט בַּאֲכִילָתוֹ, וְרַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר. אָמַר לָהֶם רַבִּי שִׁמְעוֹן, מָה אִם הֵקֵל בְּזִבְחֵי שְׁלָמִים, שֶׁהוּא מְבִיאָן לִידֵי פִגּוּל וְנוֹתָר וְטָמֵא, לֹא נָקֵל בַּתְּרוּמָה. אָמְרוּ לוֹ, מָה אִם הֵקֵל בְּזִבְחֵי שְׁלָמִים, שֶׁהֵן מֻתָּרִים לְזָרִים, נָקֵל בַּתְּרוּמָה, שֶׁהִיא אֲסוּרָה לְזָרִים:
2 Man darf nicht <span dir="rtl">תרומה</span> für Geld des zweiten Zehnt kaufen, weil man dadurch die Zahl der Geniessenden vermindert. R. Simeon erklärt es für erlaubt. Er wendet nämlich ein: Wenn man die Verwendung desselben zu Freudenopfern, wodurch man den zweiten Zehnt möglicher Weise als Verwerfliches oder als Übrigbleibendes oder als Unreinwerdendes, unbrauchbar macht, zugelassen hat; warum sollen wir denn nicht eben so gelinde, in Hinsicht der <span dir="rtl">תרומה</span> urteilen? Man erwiederte ihm: Wenn man auch in Betreff der Freudenopfer, die jedem Nicht priester erlaubt sind, nachgegeben hat, so folgt nicht, dass wir dasselbe in Betreff der <span dir="rtl">תרומה</span> zulassen, die nicht Jedermann gestattet ist.
ג מִי שֶׁהָיוּ לוֹ מָעוֹת בִּירוּשָׁלַיִם וְצָרִיךְ לוֹ, וְלַחֲבֵרוֹ פֵרוֹת, אוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, הֲרֵי הַמָּעוֹת הָאֵלּוּ מְחֻלָּלִין עַל פֵּרוֹתֶיךָ. נִמְצָא זֶה אוֹכֵל פֵּרוֹתָיו בְּטָהֳרָה, וְהַלָּה עוֹשֶׂה צָרְכּוֹ בִּמְעוֹתָיו. וְלֹא יֹאמַר כֵּן לְעַם הָאָרֶץ, אֶלָּא בִדְמָאי:
3 Wenn Jemand Geld in Jerusalem hat und dasselbe nötig braucht, so kann er zu einem Freunde, der Früchte hat, sagen: Dieses Geld soll durch Deine Früchte ausgelöst sein; nunmehr muss dieser seine Früchte in Reinheit essen, und Jener kann sein Geld zu seinem Bedarf verwenden. Jedoch soll er zu einem Unkundigen dies nicht sagen, es sei denn, im Falle, dass das Geld von <span dir="rtl">דמאי</span> herrührt.
ד פֵּרוֹת בִּירוּשָׁלַיִם וּמָעוֹת בַּמְּדִינָה, אוֹמֵר, הֲרֵי הַמָּעוֹת הָהֵם מְחֻלָּלִין עַל פֵּרוֹת הָאֵלּוּ. מָעוֹת בִּירוּשָׁלַיִם וּפֵרוֹת בַּמְּדִינָה, אוֹמֵר הֲרֵי הַמָּעוֹת הָאֵלּוּ מְחֻלָּלִין עַל פֵּרוֹת הָהֵם, וּבִלְבַד שֶׁיָּעֳלוּ הַפֵּרוֹת וְיֵאָכְלוּ בִירוּשָׁלָיִם:
4 Hat Jemand in Jerusalem Früchte, und Geld vom zweiten Zehnt auf dem Lande, so kann er sprechen: Dieses Geld sei ausgelöst durch jene Früchte. Ist aber Geld vom zweiten Zehnt in Jerusalem und Früchte ausserhalb, so kann er sprechen: Dieses Geld sei ausgelöst durch jene Früchte. Diese aber müssen dann nach Jerusalem gebracht und daselbst verzehrt werden.
ה מָעוֹת נִכְנָסוֹת לִירוּשָׁלַיִם וְיוֹצְאוֹת, וּפֵרוֹת נִכְנָסִין וְאֵינָן יוֹצְאִין. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף הַפֵּרוֹת נִכְנָסִין וְיוֹצְאִין:
5 Gelder vom zweiten Zehnt können in Jerusalem ein- und wieder ausgeführt werden: Früchte aber dürfen nach ihrem Eingange nicht wieder ausgeführt werden. Rabban Simeon ben Gamliel sagt: Auch eingebrachte Früchte dürfen wieder ausgeführt werden.
ו פֵּרוֹת שֶׁנִּגְמְרָה מְלַאכְתָּן וְעָבְרוּ בְתוֹךְ יְרוּשָׁלַיִם, יַחֲזֹר מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁלָּהֶן וְיֵאָכֵל בִּירוּשָׁלָיִם. וְשֶׁלֹּא נִגְמְרָה מְלַאכְתָּן, סַלֵּי עֲנָבִים לַגַּת וְסַלֵּי תְאֵנִים לַמֻּקְצֶה, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲזֹר מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁלָּהֶם וְיֵאָכֵל בִּירוּשָׁלַיִם. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, יִפָּדֶה וְיֵאָכֵל בְּכָל מָקוֹם. רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן יְהוּדָה אוֹמֵר מִשּׁוּם רַבִּי יוֹסֵי, לֹא נֶחְלְקוּ בֵית שַׁמַּאי וּבֵית הִלֵּל עַל פֵּרוֹת שֶׁלֹּא נִגְמְרָה מְלַאכְתָּן, שֶׁיִּפָּדֶה מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁלָּהֶם וְיֵאָכֵל בְּכָל מָקוֹם. וְעַל מַה נֶחְלְקוּ, עַל פֵּרוֹת שֶׁנִּגְמְרָה מְלַאכְתָּן, שֶׁבֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲזֹר מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁלָּהֶם וְיֵאָכֵל בִּירוּשָׁלָיִם. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, יִפָּדֶה וְיֵאָכֵל בְּכָל מָקוֹם. וְהַדְּמַאי, נִכְנָס וְיוֹצֵא וְנִפְדֶּה:
6 Wenn Früchte, an welchen alle Arbeit fertig ist,durch Jerusalem geführt worden sind, so muss der zweite Zehnt derselben wieder nach Jerusalem gebracht und daselbst verzehrt werden. War die Arbeit noch nicht fertig, wie z. B. wenn es Körbe mit Trauben für die Kelter, oder Körbe mit Feigen für den Trockenplatz waren, so sagt Bet Samai: Ihr zweiter Zehnt, muss wieder nach Jerusalem zurück gebracht und daselbst verzehrt werden; Bet Hillel dagegen lehrt: Man kann ihn auslösen und überall verzehren. R. Simeon Sohn Juda’s sagt im Namen R. Jose’s: Bet Samai und Bet Hillel sind darüber nicht geteilter Meinung, dass von unfertigen Früchten der zweite Zehnt ausgelöst und überall verzehrt werden dürfe; worüber sind sie geteilter Meinung? Über Früchte deren Arbeit fertig war; Bet Samai nämlich sagt: Ihr zweiter Zehnt müsse nach Jerusalem zurückgebracht und daselbst verzehrt werden; wogegen Bet Hillel behauptet: Sie können ausgelöst und überall verzehrt werden. Demai darf ein- und ausgeführt und ausgelöst werden.
ז אִילָן שֶׁהוּא עוֹמֵד בִּפְנִים וְנוֹטֶה לַחוּץ, אוֹ עוֹמֵד בַּחוּץ וְנוֹטֶה לִפְנִים, מִכְּנֶגֶד הַחוֹמָה וְלִפְנִים, כְּלִפְנִים. מִכְּנֶגֶד הַחוֹמָה וְלַחוּץ, כְּלַחוּץ. בָּתֵּי הַבַּדִּים שֶׁפִּתְחֵיהֶן לִפְנִים וַחֲלָלָן לַחוּץ, אוֹ שֶׁפִּתְחֵיהֶן לַחוּץ וַחֲלָלָן לִפְנִים, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, הַכֹּל כְּלִפְנִים. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מִכְּנֶגֶד הַחוֹמָה וְלִפְנִים, כְּלִפְנִים. מִכְּנֶגֶד הַחוֹמָה וְלַחוּץ, כְּלַחוּץ:
7 Wenn ein Baum innerhalb steht und sich nach Aussen neigt, oder ausserhalb steht und sich nach Innen neigt, so gilt der Teil von der Mauer einwärts als innerhalb, und der von der Mauer auswärts, als ausserhalb.— Bei Kelterhäusern, deren Eingänge nach innen und deren Hohl-Raum ausserhalb, oder deren Ausgänge nach aussen und deren Hohl-Raum sich innerhalb befinden, erklärt Bet Samai alles für innerhalb; Bet Hillel dagegen lehrt: Von der Mauer nach Innen, gilt als innerhalb, und von ihr nach Aussen, gilt als ausserhalb.
ח הַלְּשָׁכוֹת, בְּנוּיוֹת בַּקֹּדֶשׁ וּפְתוּחוֹת לַחֹל, תּוֹכָן חֹל וְגַגּוֹתֵיהֶן קֹדֶשׁ. בְּנוּיוֹת בַּחֹל וּפְתוּחוֹת לַקֹּדֶשׁ, תּוֹכָן קֹדֶשׁ וְגַגּוֹתֵיהֶן חֹל. בְּנוּיוֹת בַּקֹּדֶשׁ וּבַחֹל וּפְתוּחוֹת לַקֹּדֶשׁ וְלַחֹל, תּוֹכָן וְגַגּוֹתֵיהֶן מִכְּנֶגֶד הַקֹּדֶשׁ וְלַקֹּדֶשׁ, קֹדֶשׁ, מִכְּנֶגֶד הַחֹל וְלַחֹל, חֹל:
8 An den Gemächern, die an den heiligen Tempelvorhof gebaut, und nach dem Ungeheiligten zu, offen sind, ist der innere Raum ungeheiligt, aber die Dächer darüber sind heilig. Die im Ungeheiligten gebaut und nach dem Heiligen zu offen sind, ist der innere Raum heilig, aber die Dächer darüber sind nicht heilig. Sind sie teils im Heiligen, teils im Ungeheiligten gebaut und nach beiden Seiten offen, so ist ihr innerer Raum und ihr Dach, vom Heiligen an einwärts heilig, und vom Ungeheiligten an auswärts, nicht heilig.
ט מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁנִּכְנַס לִירוּשָׁלַיִם וְנִטְמָא, בֵּין שֶׁנִּטְמָא בְאַב הַטֻּמְאָה, בֵּין שֶׁנִּטְמָא בִּוְלַד הַטֻּמְאָה, בֵּין בִּפְנִים בֵּין בַּחוּץ, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יִפָּדֶה וְיֵאָכֵל הַכֹּל בִּפְנִים, חוּץ מִשֶּׁנִּטְמָא בְּאַב הַטֻּמְאָה בַּחוּץ. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, הַכֹּל יִפָּדֶה וְיֵאָכֵל בַּחוּץ, חוּץ מִשֶּׁנִּטְמָא בִּוְלַד הַטֻּמְאָה בִּפְנִים:
9 Wenn der in Jerusalem eingeführte zweite Zehnt unrein geworden, sei es nun durch eine Unreinheit höherer oder untergeordneter Art, es sei erst innerhalb der Stadt, oder schon ausserhalb geschehen, so sagt Bet Samai: Er muss ausgelöst und dennoch innerhalb verzehrt werden; ausgenommen, wenn er schon ausserhalb durch eine Unreinheit höherer Art verunreinigt worden. Bet Hillel dagegen behauptet: Er muss ausgelöst und darf ausserhalb verzehrt werden; ausser wenn er durch eine Unreinheit von untergeordneter Art innerhalb verunreinigt worden.
י הַלָּקוּחַ בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁנִּטְמָא, יִפָּדֶה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, יִקָּבֵר. אָמְרוּ לוֹ לְרַבִּי יְהוּדָה, וּמָה אִם מַעֲשֵׂר שֵׁנִי עַצְמוֹ שֶׁנִּטְמָא, הֲרֵי הוּא נִפְדֶּה, הַלָּקוּחַ בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁנִּטְמָא, אֵינוֹ דִין שֶׁיִּפָּדֶה. אָמַר לָהֶם, לֹא, אִם אֲמַרְתֶּם בְּמַעֲשֵׂר שֵׁנִי עַצְמוֹ, שֶׁכֵּן הוּא נִפְדֶּה בְטָהוֹר בְּרִחוּק מָקוֹם, תֹּאמְרוּ בְלָקוּחַ בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר, שֶׁאֵינוֹ נִפְדֶּה בְטָהוֹר בְּרִחוּק מָקוֹם:
10 Wenn das, was man für Geld von zweitem Zehnt gekauft hat, verunreinigt wurde, darf es ausgelöst werden. R. Jehudah sagt: Es muss vergraben werden. Man wendete dem R. Jehudah ein: Wie? wenn zweiter Zehnt selbst, der unrein geworden, ausgelöst werden kann, müsste nicht folglich auch, was dafür gekauft ist, im Fall der Verunreinigung ausgelöst werden dürfen? Er erwiederte: Nicht wie Ihr bei zweitem Zehnt selbst entscheidet, der im reinen Zustande wegen Ortsentfernung ausgelöst werden darf, dürft Ihr, bei dem dafür Erkauften, entscheiden, der im reinen Zustande, wegen Ortsentfernung nicht ausgelöst werden darf.
יא צְבִי שֶׁלְּקָחוֹ בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר, וָמֵת, יִקָּבֵר עַל יְדֵי עוֹרוֹ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, יִפָּדֶה. לְקָחוֹ חַי וּשְׁחָטוֹ וְנִטְמָא, יִפָּדֶה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, יִקָּבֵר. לְקָחוֹ שָׁחוּט וְנִטְמָא, הֲרֵי הוּא כְפֵרוֹת:
11 Wenn ein Hirsch, den man für Geld vom zweiten Zehnt gekauft hat, stirbt, muss er mit der Haut begraben werden. R. Simeon sagt: Man darf ihn auslösen. Hat man ihn lebendig gekauft und geschlachtet, er wird aber verunreinigt, so darf man ihn auslösen. R. Jose sagt: Man muss ihn begraben. Hat man ihn geschlachtet gekauft und er wird verunreinigt, so ist er Früchten gleich zu behandeln.
יב הַמַּשְׁאִיל קַנְקַנִּין לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי, אַף עַל פִּי שֶׁגָּפָן, לֹא קָנָה מַעֲשֵׂר. זָלַף לְתוֹכָן סְתָם, עַד שֶׁלֹּא גָפָן, לֹא קָנָה מַעֲשֵׂר. מִשֶּׁגָּפָן, קָנָה מַעֲשֵׂר. עַד שֶׁלֹּא גָפָן, עוֹלוֹת בְּאֶחָד וּמֵאָה, וּמִשֶּׁגָּפָן, מְקַדְּשׁוֹת בְּכָל שֶׁהֵן. עַד שֶׁלֹּא גָפָן, תּוֹרֵם מֵאַחַת עַל הַכֹּל, וּמִשֶּׁגָּפָן, תּוֹרֵם מִכָּל אַחַת וְאֶחָת:
12 Wenn Jemand Krüge ausdrücklieh zum zweiten Zehnt verleiht, so sind sie, auch wenn er sie zustopft,nicht mit im Zehnt begriffen. Hat er ohne nähere Erklärung hineingeschüttet, so sind sie, so lange er sie nicht zugestopft hat, nicht mit im Zehnt begriffen; sobald er sie zugestopft hat, sind sie selbst Zehnt geworden. Eben so geht er, in so fern man die Krüge nicht zugestopft hatte, in hundert und einem auf, nach dem Zustopfen aber werden sie in jedem Verhältniss heilig. Ebenso kann man vor dem Verstopfen, von einem für alle <span dir="rtl">תרומה</span> geben, nach dem Zustopfen aber, muss man von jedem besonders geben.
יג בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, מְפַתֵּחַ וּמְעָרֶה לַגַּת. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, מְפַתֵּחַ וְאֵינוֹ צָרִיךְ לְעָרוֹת. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בְּמָקוֹם שֶׁדַּרְכָּן לִמְכֹּר סְתוּמוֹת. אֲבָל בְּמָקוֹם שֶׁדַּרְכָּן לִמְכֹּר פְּתוּחוֹת, לֹא יָצָא קַנְקַן לְחֻלִּין. אֲבָל אִם רָצָה לְהַחְמִיר עַל עַצְמוֹ לִמְכֹּר בְּמִדָּה, יָצָא קַנְקַן לְחֻלִּין. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אַף הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, חָבִית זוֹ אֲנִי מוֹכֵר לְךָ חוּץ מִקַּנְקַנִּים, יָצָא קַנְקַן לְחֻלִּין:
13 Bet Samai sagt: Man öffnet in Jerusalem die Krüge und schüttet in die Kelter. Bet Hillel aber lehrt: Man brauche nur zu öffnen und nicht auszuschütten. Wobei gilt dies? An den Orten, wo man gewöhnlich in zugemachten Krügen verkauft; aber da, wo es üblich ist, aus offnen Krügen zu verkaufen, wird der Krug auf keinen Fall <span dir="rtl">חולין</span>; wenn aber Einer es streng nimmt, den Wein nach dem Maasse zu verkaufen, so bleibt der Krug <span dir="rtl">חולין</span>. R. Simeon sagt: Auch wenn Einer zum Andern spricht: Dies Fass verkaufe ich Dir, ausser dem Gefässe selbst, so bleibt dies <span dir="rtl">חולין</span>.