Maaser Sheni 1

Kapitel 1

אמַעֲשֵׂרMaaseirשֵׁנִי,Sheini,אֵיןEinמוֹכְרִיןMokherinאוֹתוֹ,Oto,וְאֵיןVeeinמְמַשְׁכְּנִיןMemashkeninאוֹתוֹ,Oto,וְאֵיןVeeinמַחֲלִיפִיןMakhalifinאוֹתוֹ,Oto,וְלֹאVeloשׁוֹקְלִיןShokelinכְּנֶּגְדּוֹ.Kenegdo.וְלֹאVeloיֹאמַרYomarאָדָםAdamלַחֲבֵרוֹLakhaveiroבִּירוּשָׁלַיִם,Birushalayim,הֵילָךְHeilakhיַיִןYayinוְתֶןVetenלִיLiשָׁמֶן.Shamen.וְכֵןVekheinשְׁאָרShearכָּלKolהַפֵּרוֹת.Happeirot.אֲבָלAvalנוֹתְנִיןNoteninזֶהZehלָזֶהLazehמַתְּנַתMattenatחִנָּם:Khinnam:
1Ma'aser Sheni [zweiter Zehnte, der in Jerusalem gegessen werden muss]: darf nicht verkauft und nicht verpfändet und nicht ausgetauscht und nicht abgewogen werden. Ein Mann sollte seinem Freund in Jerusalem nicht sagen: "Hier ist Wein und gib mir Öl." Dies gilt auch für alle anderen Früchte. Aber man kann es einem anderen als Geschenk geben.
במַעְשַׂרMasarבְּהֵמָה,Beheima,אֵיןEinמוֹכְרִיןMokherinאוֹתוֹOtoתָּמִיםTamimחַי,Khay,וְלֹאVeloבַעַלVaalמוּםMumחַיKhayוְשָׁחוּט,Veshakhut,וְאֵיןVeeinמְקַדְּשִׁיןMekaddeshinבּוֹBoהָאִשָּׁה.Haishsha.הַבְּכוֹרHabbekhorמוֹכְרִיןMokherinאוֹתוֹOtoתָּמִיםTamimחַי,Khay,וּבַעַלUvaalמוּםMumחַיKhayוְשָׁחוּט,Veshakhut,וּמְקַדְּשִׁיןUmekaddeshinבּוֹBoהָאִשָּׁה.Haishsha.אֵיןEinמְחַלְּלִיןMekhallelinמַעֲשֵׂרMaaseirשֵׁנִיSheiniעַלAlאֲסִימוֹן,Asimon,וְלֹאVeloעַלAlהַמַּטְבֵּעַHammatbeiaשֶׁאֵינוֹSheeinoיוֹצֵא,Yotsei,וְלֹאVeloעַלAlהַמָּעוֹתHammaotשֶׁאֵינָןSheeinanבִּרְשׁוּתוֹ:Birshuto:
2Der Zehnte des Tieres: darf nicht verkauft werden, solange er makellos und lebendig ist, noch wenn er makellos und lebendig ist oder geschlachtet wird, und darf nicht dazu verwendet werden, eine Frau zu verloben. Ein erstgeborenes Tier: kann verkauft werden, während es makellos und lebendig ist, und während es fehlerhaft und lebendig ist oder geschlachtet wird, und kann verwendet werden, um eine Frau zu verloben. Man darf Ma'aser Sheni nicht [durch Umtausch seines Wertes] gegen eine leere Münze oder gegen eine Münze einlösen , die kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder gegen Geld, das nicht in seinem Besitz ist.
גהַלּוֹקֵחַHallokeiakhבְּהֵמָהBeheimaלְזִבְחֵיLezivkheiשְׁלָמִים,Shelamim,אוֹOחַיָּהKhayyaלִבְשַׂרLivsarתַּאֲוָה,Taava,יָצָאYatsaהָעוֹרHaorלְחֻלִּין,Lekhullin,אַףAfעַלAlפִּיPiשֶׁהָעוֹרShehaorמְרֻבֶּהMerubbehעַלAlהַבָּשָׂר.Habbasar.כַּדֵּיKaddeiיַיִןYayinסְתוּמוֹת,Setumot,מְקוֹםMekomשֶׁדַּרְכָּןSheddarkanלִמְכֹּרLimkorסְתוּמוֹת,Setumot,יָצָאYatsaקַנְקַןKankanלְחֻלִּין.Lekhullin.הָאֱגוֹזִיםHaegozimוְהַשְּׁקֵדִים,Vehashshekeidim,יָצְאוּYatseuקְלִפֵּיהֶםKelippeihemלְחֻלִּין.Lekhullin.הַתֶּמֶד,Hattemed,עַדAdשֶׁלֹּאShelloהֶחְמִיץ,Hekhmits,אֵינוֹEinoנִלְקָחNilkakhבְּכֶסֶףBekhesefמַעֲשֵׂר.Maaseir.וּמִשֶּׁהֶחְמִיץ,Umishshehekhmits,נִלְקָחNilkakhבְּכֶסֶףBekhesefמַעֲשֵׂר:Maaseir:
3Wenn eine Person ein Tier für ein Shelamim [Friedensangebot] oder ein Tier für den Fleischkonsum kauft , ist die Haut Chulin [nicht heiliges Produkt], selbst wenn die Haut [im Wert] größer ist als das Fleisch. Versiegelte Weinkrüge: An einem Ort, an dem es üblich ist, sie versiegelt zu verkaufen, ist der Krug Chulin . Nüsse und Mandeln: Ihre Schalen sind Chulin . Traubenschalenwein, bevor er fermentiert ist, darf nicht mit dem Zehnten gekauft werden. Sobald es fermentiert hat, kann es mit dem Zehnten Geld gekauft werden.
דהַלּוֹקֵחַHallokeiakhחַיָּהKhayyaלְזִבְחֵיLezivkheiשְׁלָמִים,Shelamim,בְּהֵמָהBeheimaלִבְשַׂרLivsarתַּאֲוָה,Taava,לֹאLoיָצָאYatsaהָעוֹרHaorלְחֻלִּין.Lekhullin.כַּדֵּיKaddeiיַיִןYayinפְּתוּחוֹתPetukhotאוֹOסְתוּמוֹת,Setumot,מְקוֹםMekomשֶׁדַּרְכָּןSheddarkanלִמָּכֵרLimmakheirפְּתוּחוֹת,Petukhot,לֹאLoיָצָאYatsaקַנְקַןKankanלְחֻלִּין.Lekhullin.סַלֵּיSalleiזֵיתִיםZeitimוְסַלֵּיVesalleiעֲנָבִיםAnavimעִםImהַכְּלִי,Hakkeli,לֹאLoיָצְאוּYatseuדְמֵיDemeiהַכְּלִיHakkeliלְחֻלִּין:Lekhullin:
4Wenn man ein Tier für einen Shelamim oder ein Tier für den Fleischkonsum kauft , ist die Haut nicht Chulin . Geöffnete oder versiegelte Weinkrüge: An einem Ort, an dem es üblich ist, sie offen zu verkaufen, ist der Krug nicht Chulin . Körbe mit Oliven und Körbe mit Trauben [verkauft] mit ihrem Gefäß; Das Geld des Schiffes ist nicht Chulin .
ההַלּוֹקֵחַHallokeiakhמַיִם,Mayim,וּמֶלַח,Umelakh,וּפֵרוֹתUfeirotהַמְחֻבָּרִיםHamekhubbarimלַקַּרְקַע,Lakkarka,אוֹOפֵרוֹתFeirotשֶׁאֵינָןSheeinanיְכוֹלִיןYekholinלְהַגִּיעַLehaggiaלִירוּשָׁלַיִם,Lirushalayim,לֹאLoקָנָהKanaמַעֲשֵׂר.Maaseir.הַלּוֹקֵחַHallokeiakhפֵּרוֹת,Peirot,שׁוֹגֵג,Shogeig,יַחְזְרוּYakhzeruדָמִיםDamimלִמְקוֹמָן.Limkoman.מֵזִיד,Meizid,יָעֳלוּYooluוְיֵאָכְלוּVeyeiokhluבַמָּקוֹם.Vammakom.וְאִםVeimאֵיןEinמִקְדָּשׁ,Mikdash,יֵרַקְּבוּ:Yeirakkevu:
5Wenn jemand Wasser, Salz, noch am Boden haftende Früchte oder Früchte kauft, die die Reise nach Jerusalem nicht schaffen, hat er Ma'aser nicht gekauft . Wenn man ungewollt Früchte kauft, ist das Geld an seinen Platz zurückzugeben [ursprünglicher Besitzer]. Absichtlich sollen sie [auf einer Pilgerreise] erzogen und an dem Ort [Jerusalem] gegessen werden. Und wenn es keinen Tempel gibt, sollen sie verrotten.
והַלּוֹקֵחַHallokeiakhבְּהֵמָה,Beheima,שׁוֹגֵג,Shogeig,יַחְזְרוּYakhzeruדָמֶיהָDameihaלִמְקוֹמָן.Limkoman.מֵזִיד,Meizid,תָּעֳלֶהToolehוְתֵאָכֵלVeteiakheilבַּמָּקוֹם.Bammakom.וְאִםVeimאֵיןEinמִקְדָּשׁ,Mikdash,תִּקָּבֵרTikkaveirעַלAlיְדֵיYedeiעוֹרָהּ:Orah:
6Wenn man ein Tier unbeabsichtigt kauft, muss sein Geld an seinen Platz [ursprünglicher Besitzer] zurückgegeben werden. Absichtlich soll es [auf einer Pilgerreise] erzogen und an dem Ort [Jerusalem] gegessen werden. Und wenn es keinen Tempel gibt, soll er in seiner Haut begraben werden.
זאֵיןEinלוֹקְחִיןLokekhinעֲבָדִיםAvadimוּשְׁפָחוֹתUshefakhotוְקַרְקָעוֹתVekarkaotוּבְהֵמָהUveheimaטְמֵאָהTemeiaמִדְּמֵיMiddemeiמַעֲשֵׂרMaaseirשֵׁנִי.Sheini.וְאִםVeimלָקַח,Lakakh,יֹאכַלYokhalכְּנֶגְדָּן.Kenegdan.אֵיןEinמְבִיאִיןMeviinקִנֵּיKinneiזָבִים,Zavim,וְקִנֵּיVekinneiזָבוֹת,Zavot,וְקִנֵּיVekinneiיוֹלְדוֹת,Yoledot,חַטָּאוֹת,Khattaot,וַאֲשָׁמוֹת,Vaashamot,מִדְּמֵיMiddemeiמַעֲשֵׂרMaaseirשֵׁנִי.Sheini.וְאִםVeimהֵבִיא,Heivi,יֹאכַלYokhalכְּנֶגְדָּם.Kenegdam.זֶהZehהַכְּלָל,Hakkelal,כָּלKolשֶׁהוּאShehuחוּץKhutsלַאֲכִילָהLaakhilaוְלִשְׁתִיָּהVelishtiyyaוּלְסִיכָהUlesikhaמִדְּמֵיMiddemeiמַעֲשֵׂרMaaseirשֵׁנִי,Sheini,יֹאכַלYokhalכְּנֶגְדּוֹ:Kenegdo:
7Es ist verboten, männliche Sklaven, weibliche Sklaven, Ländereien oder unreine Tiere mit Geld von Ma'aser Sheni zu kaufen. Und wenn jemand [solche Gegenstände] gekauft hat, soll er Lebensmittel von gleichem Wert essen [als Ma'aser Sheni ]. Es ist verboten, die Vogelopfer eines Zav (Mann mit abnormalem Samenausfluss), die Vogelopfer einer Zavah (Frau mit abnormalem Vaginalausfluss) und die Vogelopfer einer kürzlich geborenen Mutter, Chata , mitzubringen. ot [Sündopfer] oder Ashamot [ Schuldopfer ] mit [Tieren, die mit] Ma'aser Sheni Geld gekauft wurden. Und wenn jemand [solche Tiere] gebracht hat, soll er Lebensmittel von gleichem Wert essen [als Ma'aser Sheni ]. Dies ist die Regel: Alles außer Essen, Trinken und Salben , das mit Ma'aser Sheni- Geld gekauft wurde, soll [der Käufer] Lebensmittel von gleichem Wert [als Ma'aser Sheni ] essen .