Maaser Sheni 1

Kapitel 1

א מַעֲשֵׂר שֵׁנִי, אֵין מוֹכְרִין אוֹתוֹ, וְאֵין מְמַשְׁכְּנִין אוֹתוֹ, וְאֵין מַחֲלִיפִין אוֹתוֹ, וְלֹא שׁוֹקְלִין כְּנֶּגְדּוֹ. וְלֹא יֹאמַר אָדָם לַחֲבֵרוֹ בִּירוּשָׁלַיִם, הֵילָךְ יַיִן וְתֶן לִי שָׁמֶן. וְכֵן שְׁאָר כָּל הַפֵּרוֹת. אֲבָל נוֹתְנִין זֶה לָזֶה מַתְּנַת חִנָּם:
1 Den zweiten Zehnt darf man nicht verkaufen, nicht als Pfand nehmen (oder geben), nicht vertauschen, nicht als Gewicht anwenden; und Niemand darf in Jerusalem zum Andern sagen: Da hast Du Wein, gieb mir Öl dafür, und so bei allen übrigen Früchten, aber man darf sie einander schenken.
ב מַעְשַׂר בְּהֵמָה, אֵין מוֹכְרִין אוֹתוֹ תָּמִים חַי, וְלֹא בַעַל מוּם חַי וְשָׁחוּט, וְאֵין מְקַדְּשִׁין בּוֹ הָאִשָּׁה. הַבְּכוֹר מוֹכְרִין אוֹתוֹ תָּמִים חַי, וּבַעַל מוּם חַי וְשָׁחוּט, וּמְקַדְּשִׁין בּוֹ הָאִשָּׁה. אֵין מְחַלְּלִין מַעֲשֵׂר שֵׁנִי עַל אֲסִימוֹן, וְלֹא עַל הַמַּטְבֵּעַ שֶׁאֵינוֹ יוֹצֵא, וְלֹא עַל הַמָּעוֹת שֶׁאֵינָן בִּרְשׁוּתוֹ:
2 Den Zehnt vom Vieh darf man, wenn es fehlerfrei ist, nicht lebendig verkaufen, und wenn es fehlerhaft ist, weder lebendig noch geschlachtet; man darf auch damit kein Weib erwerben. Das Erstgeborne vom Vieh darf man aber, wenn es fehlerfrei ist lebendig, und das fehlerhafte lebendig oder geschlachtet verkaufen, und darf der Priester damit ein Weib erwerben. Den zweiten Zehnt darf man nicht auslösen durch Metall ohne Gepräge, oder durch Münze, die nicht gangbar ist, oder durch Geld, das man nicht in seinem Besitze hat.
ג הַלּוֹקֵחַ בְּהֵמָה לְזִבְחֵי שְׁלָמִים, אוֹ חַיָּה לִבְשַׂר תַּאֲוָה, יָצָא הָעוֹר לְחֻלִּין, אַף עַל פִּי שֶׁהָעוֹר מְרֻבֶּה עַל הַבָּשָׂר. כַּדֵּי יַיִן סְתוּמוֹת, מְקוֹם שֶׁדַּרְכָּן לִמְכֹּר סְתוּמוֹת, יָצָא קַנְקַן לְחֻלִּין. הָאֱגוֹזִים וְהַשְּׁקֵדִים, יָצְאוּ קְלִפֵּיהֶם לְחֻלִּין. הַתֶּמֶד, עַד שֶׁלֹּא הֶחְמִיץ, אֵינוֹ נִלְקָח בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר. וּמִשֶּׁהֶחְמִיץ, נִלְקָח בְּכֶסֶף מַעֲשֵׂר:
3 Wenn Jemand Vieh zu Freudenopfer kauft, oder Wild zum Genusse des Fleisches, so wird die Haut <span dir="rtl">חולין</span>, auch wenn die Haut mehr wert ist, als das Fleisch. Von zugemachten Weinkrügen wird an Orten, wo sie in diesem Zustande gewöhnlich verkauft werden, der Krug <span dir="rtl">חולין</span>. Von Nüssen und Mandeln, werden die Schalen <span dir="rtl">חולין</span>. Lauer-Wein darf bevor er gegohren hat, nicht für Geld vom zweiten Zehnt gekauft werden, wohl aber, nach dem er gegohren hat.
ד הַלּוֹקֵחַ חַיָּה לְזִבְחֵי שְׁלָמִים, בְּהֵמָה לִבְשַׂר תַּאֲוָה, לֹא יָצָא הָעוֹר לְחֻלִּין. כַּדֵּי יַיִן פְּתוּחוֹת אוֹ סְתוּמוֹת, מְקוֹם שֶׁדַּרְכָּן לִמָּכֵר פְּתוּחוֹת, לֹא יָצָא קַנְקַן לְחֻלִּין. סַלֵּי זֵיתִים וְסַלֵּי עֲנָבִים עִם הַכְּלִי, לֹא יָצְאוּ דְמֵי הַכְּלִי לְחֻלִּין:
4 Wenn Jemand Wild zum Freudenopfer, oder Vieh zum Genusse des Fleisches dafür kauft, wird die Haut nicht <span dir="rtl">חולין</span>. Von offenen Krügen, oder zugemachten, die man gewöhnlich offen verkauft, wird der Krug nicht <span dir="rtl">חולין</span>. (Kauft man) Körbe voll Oliven, oder Weintrauben mit dem Gefäss, so wird der Wert des Gefässes nicht <span dir="ltr">חולין</span>.
ה הַלּוֹקֵחַ מַיִם, וּמֶלַח, וּפֵרוֹת הַמְחֻבָּרִים לַקַּרְקַע, אוֹ פֵרוֹת שֶׁאֵינָן יְכוֹלִין לְהַגִּיעַ לִירוּשָׁלַיִם, לֹא קָנָה מַעֲשֵׂר. הַלּוֹקֵחַ פֵּרוֹת, שׁוֹגֵג, יַחְזְרוּ דָמִים לִמְקוֹמָן. מֵזִיד, יָעֳלוּ וְיֵאָכְלוּ בַמָּקוֹם. וְאִם אֵין מִקְדָּשׁ, יֵרַקְּבוּ:
5 Hat Jemand für das Geld Wasser, Salz, am Boden haftende Früchte, oder solche, die nicht bis nach Jerusalem gebracht werden können, gekauft, so hat er keinen Zehnt erworben. Hat Einer dafür aus Versehen Früchte gekauft, so muss das Geld wieder herausgegeben werden. Geschah es mit Wissen, so müssen die Früchte nach Jerusalem gebracht und dort verzehrt werden, und wenn kein Heiligtum daselbst ist, müssen sie der Fäulniss überlassen werden.
ו הַלּוֹקֵחַ בְּהֵמָה, שׁוֹגֵג, יַחְזְרוּ דָמֶיהָ לִמְקוֹמָן. מֵזִיד, תָּעֳלֶה וְתֵאָכֵל בַּמָּקוֹם. וְאִם אֵין מִקְדָּשׁ, תִּקָּבֵר עַל יְדֵי עוֹרָהּ:
6 Wenn Jemand aus Versehen Vieh dafür kauft, muss das Geld zurückgegeben werden; wenn aber mit Wissen, so muss es nach Jerusalem gebracht und verzehrt werden; und wenn kein Heiligtum daselbst ist, muss man es, wenn es stirbt, mit der Haut begraben.
ז אֵין לוֹקְחִין עֲבָדִים וּשְׁפָחוֹת וְקַרְקָעוֹת וּבְהֵמָה טְמֵאָה מִדְּמֵי מַעֲשֵׂר שֵׁנִי. וְאִם לָקַח, יֹאכַל כְּנֶגְדָּן. אֵין מְבִיאִין קִנֵּי זָבִים, וְקִנֵּי זָבוֹת, וְקִנֵּי יוֹלְדוֹת, חַטָּאוֹת, וַאֲשָׁמוֹת, מִדְּמֵי מַעֲשֵׂר שֵׁנִי. וְאִם הֵבִיא, יֹאכַל כְּנֶגְדָּם. זֶה הַכְּלָל, כָּל שֶׁהוּא חוּץ לַאֲכִילָה וְלִשְׁתִיָּה וּלְסִיכָה מִדְּמֵי מַעֲשֵׂר שֵׁנִי, יֹאכַל כְּנֶגְדּוֹ:
7 Man darf nicht Sklaven, Sklavinnen, liegende Gründe, oder unreines Vieh für das Geld des zweiten Zehnt kaufen, und wenn man es getan, muss man den Wert dafür verzehren. Man darf nicht Geflügel — Opfer für genesene flusskranke Männer oder Frauen, oder für Wöchnerinnen, auch nicht Sünd- und Schuldopfer für Geld vom zweiten Zehnt darbringen, und wenn man es getan, muss man den Wert dafür als zweiten Zehnt verzehren.— Dies ist die Regel: In so fern man etwas was nicht zum Essen oder Trinken oder Salben für Geld des zweiten Zehnt gekauft hat, muss man dessen Wert als zweiten Zehnt verzehren.