Ketubot 12

Kapitel 12

א הַנּוֹשֵׂא אֶת הָאִשָּׁה וּפָסְקָה עִמּוֹ כְּדֵי שֶׁיָּזוּן אֶת בִּתָּהּ חָמֵשׁ שָׁנִים, חַיָּב לְזוּנָהּ חָמֵשׁ שָׁנִים. נִשֵּׂאת לְאַחֵר וּפָסְקָה עִמּוֹ כְּדֵי שֶׁיָּזוּן אֶת בִּתָּהּ חָמֵשׁ שָׁנִים, חַיָּב לְזוּנָהּ חָמֵשׁ שָׁנִים. לֹא יֹאמַר הָרִאשׁוֹן לִכְשֶׁתָּבֹא אֶצְלִי אֲזוּנָהּ, אֶלָּא מוֹלִיךְ לָהּ מְזוֹנוֹתֶיהָ לִמְקוֹם אִמָּהּ. וְכֵן לֹא יֹאמְרוּ שְׁנֵיהֶם הֲרֵי אָנוּ זָנִין אוֹתָהּ כְּאֶחָד, אֶלָּא אֶחָד זָנָהּ וְאֶחָד נוֹתֵן לָהּ דְּמֵי מְזוֹנוֹת:
1 Wenn jemand eine Frau heiratet und sie sich von ihm ausbedingt, dass er ihre Tochter fünf Jahre lang zu ernähren habe, so ist er verpflichtet sie fünf Jahre lang zu ernähren. Wenn sie dann einen andren heiratet und sich [auch] von diesem ausbedingt, dass er ihre Tochter fünf Jahre lang zu ernähren habe, so ist [auch] er verpflichtet sie fünf Jahre lang zu ernähren. Es kann der Erste nicht sagen: „wenn sie zu mir kommt, will ich sie ernähren,“ er muss ihr vielmehr den Unterhalt dorthin bringen, wo die Mutter ist. Ebenso können beide [Männer] nicht sagen: „wir wollen sie gemeinsam ernähren,“ es muss vielmehr der eine sie ernähren und der andre ihr das Geld für den Unterhalt geben.
ב נִשֵּׂאת, הַבַּעַל נוֹתֵן לָהּ מְזוֹנוֹת וְהֵן נוֹתְנִין לָהּ דְּמֵי מְזוֹנוֹת. מֵתוּ, בְּנוֹתֵיהֶן נִזּוֹנוֹת מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין וְהִיא נִזּוֹנֶת מִנְּכָסִים מְשֻׁעְבָּדִים, מִפְּנֵי שֶׁהִיא כְבַעֲלַת חוֹב. הַפִּקְחִים הָיוּ כוֹתְבִים, עַל מְנָת שֶׁאָזוּן אֶת בִּתֵּךְ חָמֵשׁ שָׁנִים כָּל זְמַן שֶׁאַתְּ עִמִּי:
2 Sobald sie heiratet, muss ihr der Gatte den Unterhalt und jene [Männer] das Geld für den Unterhalt geben. Wenn jene sterben, so werden ihre Töchter von den freien Gütern ernährt, sie selbst aber wird von den [hypothekarisch] belasteten Gütern ernährt, weil sie als eine Gläubigerin betrachtet wird. Die vorsichtigen Männer pflegten [in die Ketuba] einzuschreiben: „ … unter der Bedingung, dass ich deine Tochter fünf Jahre lang ernähren werde, solange du bei mir bist.“
ג אַלְמָנָה שֶׁאָמְרָה אִי אֶפְשִׁי לָזוּז מִבֵּית בַּעְלִי, אֵין הַיּוֹרְשִׁין יְכוֹלִין לוֹמַר לָהּ לְכִי לְבֵית אָבִיךְ וְאָנוּ זָנִין אוֹתָךְ, אֶלָּא זָנִין אוֹתָהּ בְּבֵית בַּעְלָהּ וְנוֹתְנִין לָהּ מָדוֹר לְפִי כְבוֹדָהּ. אָמְרָה אִי אֶפְשִׁי לָזוּז מִבֵּית אַבָּא, יְכוֹלִים הַיּוֹרְשִׁים לוֹמַר לָהּ, אִם אַתְּ אֶצְלֵנוּ יֶשׁ לִיךְ מְזוֹנוֹת, וְאִם אֵין אַתְּ אֶצְלֵנוּ אֵין לִיךְ מְזוֹנוֹת. אִם הָיְתָה טוֹעֶנֶת מִפְּנֵי שֶׁהִיא יַלְדָּה וְהֵן יְלָדִים, זָנִין אוֹתָהּ וְהִיא בְּבֵית אָבִיהָ:
3 Wenn eine Witwe erklärt: „ich mag nicht aus dem Hause meines Gatten weichen,“ so können die Erben nicht zu ihr sagen: „kehre in das Haus deines Vaters zurück, und wir werden dich [dort] ernähren,“ sie müssen sie vielmehr in dem Hause ihres Gatten ernähren und ihr eine ihrem Stande entsprechende Wohnung geben. Erklärt sie: „ich mag nicht aus dem Hanse meines Vaters weichen,“ so können die Erben zu ihr sagen: „wenn du bei uns bleibst, so bekommst du Unterhalt, wenn du aber nicht bei uns bleibst, so bekommst du keinen Unterhalt.“ Wenn sie aber einwendet: „… weil sie selbst noch ein Kind und auch jene noch Kinder seien,“ so müssen sie sie ernähren, auch wenn sie im Hause ihres Vaters ist.
ד כָּל זְמַן שֶׁהִיא בְבֵית אָבִיהָ, גּוֹבָה כְתֻבָּתָהּ לְעוֹלָם. כָּל זְמַן שֶׁהִיא בְּבֵית בַּעְלָהּ, גּוֹבָה כְתֻבָּתָהּ עַד עֶשְׂרִים וְחָמֵשׁ שָׁנִים, שֶׁיֵּשׁ בְּעֶשְׂרִים וְחָמֵשׁ שָׁנִים שֶׁתַּעֲשֶׂה טוֹבָה כְנֶגֶד כְּתֻבָּתָהּ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר שֶׁאָמַר מִשּׁוּם רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, כָּל זְמַן שֶׁהִיא בְּבֵית בַּעְלָהּ, גּוֹבָה כְתֻבָּתָהּ לְעוֹלָם. כָּל זְמַן שֶׁהִיא בְּבֵית אָבִיהָ, גּוֹבָה כְתֻבָּתָהּ עַד עֶשְׂרִים וְחָמֵשׁ שָׁנִים. מֵתָה, יוֹרְשֶׁיהָ מַזְכִּירִין כְּתֻבָּתָהּ עַד עֶשְׂרִים וְחָמֵשׁ שָׁנִים:
4 Solange sie im Hause ihres Vaters ist, kann sie jederzeit ihre Ketuba erheben; so lange sie aber im Hause ihres Gatten ist, kann sie ihre Ketuba nur bis zum Ablauf von 25 Jahren erheben, denn es ist möglich, dass sie in 25 Jahren soviel Mildtätigkeit geübt hat, als [dem Betrage] ihrer Ketuba entspricht. Dies sind die Worte des R. Meir, die er im Namen des Rabban Simon, des Sohnes des Gamliel, gesprochen hat. Die Weisen aber sagen: solange sie im Hause ihres Gatten ist, kann sie jederzeit ihre Ketuba erheben; solange sie jedoch im Hause ihres Vaters ist, kann sie ihre Ketuba nur bis zum Ablauf von 25 Jahren erheben. Wenn sie stirbt, müssen ihre Erben binnen 25 Jahren ihre Ketuba mahnen.