Ketubot 10

Kapitel 10

א מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי שְׁתֵּי נָשִׁים וּמֵת, הָרִאשׁוֹנָה קוֹדֶמֶת לַשְּׁנִיָּה, וְיוֹרְשֵׁי הָרִאשׁוֹנָה קוֹדְמִין לְיוֹרְשֵׁי שְׁנִיָּה. נָשָׂא אֶת הָרִאשׁוֹנָה וָמֵתָה, נָשָׂא שְׁנִיָּה וּמֵת הוּא, שְׁנִיָּה וְיוֹרְשֶׁיהָ קוֹדְמִים לְיוֹרְשֵׁי הָרִאשׁוֹנָה:
1 Wenn jemand zwei Frauen geheiratet hat und stirbt, so hat die erste das Vorrecht vor der zweiten, und die Erben der ersten haben das Vorrecht vor den Erben der zweiten. Wenn jemand zunächst eine Frau heiratet und diese stirbt und er dann eine zweite heiratet, worauf er stirbt, so haben die zweite und deren Erben das Vorrecht vor den Erben der ersten.
ב מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי שְׁתֵּי נָשִׁים וּמֵתוּ וְאַחַר כָּךְ מֵת הוּא, וִיתוֹמִים מְבַקְשִׁים כְּתֻבַּת אִמָּן וְאֵין שָׁם אֶלָּא שְׁתֵּי כְתֻבּוֹת, חוֹלְקִין בְּשָׁוֶה. הָיָה שָׁם מוֹתַר דִּינָר, אֵלּוּ נוֹטְלִין כְּתֻבַּת אִמָּן וְאֵלּוּ נוֹטְלִין כְּתֻבַּת אִמָּן. אִם אָמְרוּ יְתוֹמִים, אֲנַחְנוּ מַעֲלִים עַל נִכְסֵי אָבִינוּ יָתֵר דִּינָר, כְּדֵי שֶׁיִּטְּלוּ כְתֻבַּת אִמָּן, אֵין שׁוֹמְעִין לָהֶן, אֶלָּא שָׁמִין אֶת הַנְּכָסִים בְּבֵית דִּין:
2 Wenn jemand zwei Frauen geheiratet hat und diese sterben, worauf auch er stirbt, und die Waisen die Ketuba ihrer Mutter fordern, während nur der Betrag der beiden Ketubot vorhanden ist, so teilen sie zu gleichen Teilen. War aber dort ein Überschuss von einem Denar, so erhalten die einen die Ketuba ihrer Mutter und die andren gleichfalls die Ketuba ihrer Mutter. Wenn die Waisen sagen: „wir wollen das Vermögen unsres Vaters um einen Denar höher berechnen,“ damit sie die Ketuba ihrer Mutter erhalten, so hört man auf sie nicht, sondern schätzt das Vermögen gerichtlich ab.
ג הָיוּ שָׁם נְכָסִים בָּרָאוּי, אֵינָן כְּבַמֻּחְזָק. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אֲפִלּוּ יֶשׁ שָׁם נְכָסִים שֶׁאֵין לָהֶם אַחֲרָיוּת, אֵינוֹ כְלוּם, עַד שֶׁיִּהְיוּ שָׁם נְכָסִים שֶׁיֵּשׁ לָהֶן אַחֲרָיוּת יוֹתֵר עַל שְׁתֵּי הַכְּתֻבּוֹת דִּינָר:
3 Waren darunter Güter, die ihnen (den Erben) erst zufallen sollten, so gelten sie nicht als bereits in deren Besitz. R. Simon sagt: selbst wenn darunter Güter sind, die nicht hypothekarisch verpfändbar sind, so nützt es nichts, es sei denn, dass darunter hypothekarisch verpfändbare Güter vorhanden sind, die den Wert der beiden Ketubot um einen Denar übersteigen.
ד מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי שָׁלשׁ נָשִׁים וּמֵת, כְּתֻבָּתָהּ שֶׁל זוֹ מָנֶה וְשֶׁל זוֹ מָאתַיִם וְשֶׁל זוֹ שְׁלֹשׁ מֵאוֹת וְאֵין שָׁם אֶלָּא מָנֶה, חוֹלְקוֹת בְּשָׁוֶה. הָיוּ שָׁם מָאתַיִם, שֶׁל מָנֶה נוֹטֶלֶת חֲמִשִּׁים, שֶׁל מָאתַיִם וְשֶׁל שְׁלֹשׁ מֵאוֹת, שְׁלֹשָׁה שְׁלֹשָׁה שֶׁל זָהָב. הָיוּ שָׁם שְׁלֹשׁ מֵאוֹת, שֶׁל מָנֶה נוֹטֶלֶת חֲמִשִּׁים, וְשֶׁל מָאתַיִם, מָנֶה, וְשֶׁל שְׁלֹשׁ מֵאוֹת, שִׁשָּׁה שֶׁל זָהָב. וְכֵן שְׁלֹשָׁה שֶׁהִטִּילוּ לְכִיס, פִּחֲתוּ אוֹ הוֹתִירוּ, כָּךְ הֵן חוֹלְקִין:
4 Wenn jemand drei Frauen geheiratet hat und stirbt und die Ketuba der einen eine Mine, die der zweiten 200 [Denar] und die der dritten 300 [Denar] beträgt, dort aber [im ganzen] nur eine Mine vorhanden ist, so teilen sie zu gleichen Teilen. Sind dort 200 Denar vorhanden, so erhält die [Frau] mit [der Ketuba von] einer Mine 50 Denar, die aber mit [der Ketuba von] 200 und 300 Denar erhalten je drei Golddenar. Sind dort 300 Denar vorhanden, so erhält die mit [der Ketuba von] einer Mine 50 Denar, die mit [der Ketuba von] 200 Denar eine Mine und die mit [der Ketuba von] 300 Denar sechs Golddenar. Ebenso teilen drei Personen, die Geld in einen Beutel getan und dann Verlust oder Gewinn gehabt haben, nach diesem Verhältnis.
ה מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי אַרְבַּע נָשִׁים וּמֵת, הָרִאשׁוֹנָה קוֹדֶמֶת לַשְּׁנִיָּה, וּשְׁנִיָּה לַשְּׁלִישִׁית, וּשְׁלִישִׁית לָרְבִיעִית. הָרִאשׁוֹנָה נִשְׁבַּעַת לַשְּׁנִיָּה, וּשְׁנִיָּה לַשְּׁלִישִׁית, וּשְׁלִישִׁית לָרְבִיעִית, וְהָרְבִיעִית נִפְרַעַת שֶׁלֹּא בִשְׁבוּעָה. בֶּן נַנָּס אוֹמֵר, וְכִי מִפְּנֵי שֶׁהִיא אַחֲרוֹנָה נִשְׂכֶּרֶת, אַף הִיא לֹא תִפָּרַע אֶלָּא בִשְׁבוּעָה. הָיוּ יוֹצְאוֹת כֻּלָּן בְּיוֹם אֶחָד, כָּל הַקּוֹדֶמֶת לַחֲבֶרְתָּהּ אֲפִלּוּ שָׁעָה אַחַת, זָכְתָה. וְכָךְ הָיוּ כוֹתְבִין בִּירוּשָׁלַיִם שָׁעוֹת. הָיוּ כֻלָּן יוֹצְאוֹת בְּשָׁעָה אַחַת וְאֵין שָׁם אֶלָּא מָנֶה, חוֹלְקוֹת בְּשָׁוֶה:
5 Wenn jemand vier Frauen geheiratet hat und stirbt, so hat die erste das Vorrecht vor der zweiten, die zweite vor der dritten und die dritte vor der vierten. Die erste muss einen Eid leisten der zweiten, die zweite der dritten, die dritte der vierten, die vierte aber bekommt ohne Eid bezahlt. Ben Nannas sagt: sollte diese, weil sie die letzte ist, einen Vorzug haben? Auch sie bekommt nur gegen einen Eid bezahlt. Wenn sie alle an einem Tage ausgestellt sind, so hat immer die Frau den Vorzug, deren Ketuba auch nur eine Stunde früher als die der andren ausgefertigt ist; deshalb pflegte man in Jerusalem auch die Stunden einzuschreiben. Waren sie alle zu gleicher Stunde ausgestellt und dort nur eine Mine vorhanden, so teilen sie zu gleichen Teilen.
ו מִי שֶׁהָיָה נָשׂוּי שְׁתֵּי נָשִׁים, וּמָכַר אֶת שָׂדֵהוּ, וְכָתְבָה רִאשׁוֹנָה לַלּוֹקֵחַ דִּין וּדְבָרִים אֵין לִי עִמָּךְ, הַשְּׁנִיָּה מוֹצִיאָה מֵהַלּוֹקֵחַ, וְרִאשׁוֹנָה מִן הַשְּׁנִיָּה, וְהַלּוֹקֵחַ מִן הָרִאשׁוֹנָה, וְחוֹזְרוֹת חֲלִילָה עַד שֶׁיַּעֲשׂוּ פְשָׁרָה בֵינֵיהֶם. וְכֵן בַּעַל חוֹב. וְכֵן אִשָּׁה בַעֲלַת חוֹב:
6 Wenn jemand zwei Frauen geheiratet und dann sein Feld verkauft hat und die erste dem Käufer schriftlich erklärt: „ich will kein Recht und keinen Anspruch an Dich haben“, so kann es die zweite dem Käufer und die erste der zweiten und der Käufer der ersten fortnehmen, und so geht es im Kreise hin und her, bis sie einen Vergleich miteinander machen. Ebenso ist es bei einem Gläubiger und bei einer Frau, die eine Gläubigerin ist.