Bava Metzia 9

Kapitel 9

א הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ, מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לִקְצֹר, יִקְצֹר, לַעֲקֹר, יַעֲקֹר, לַחֲרשׁ אַחֲרָיו, יַחֲרשׁ. הַכֹּל כְּמִנְהַג הַמְּדִינָה. כְּשֵׁם שֶׁחוֹלְקִין בַּתְּבוּאָה, כָּךְ חוֹלְקִין בַּתֶּבֶן וּבַקַּשׁ. כְּשֵׁם שֶׁחוֹלְקִין בַּיַּיִן, כָּךְ חוֹלְקִין בַּזְּמוֹרוֹת וּבַקָּנִים. וּשְׁנֵיהֶם מְסַפְּקִין אֶת הַקָּנִים:
1 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, (so gilt Folgendes): Wo es üblich ist zu schneiden, muss er schneiden; (ist es üblich) auszureissen, muss er ausreissen; (ist es üblich) hinterher zu pflügen, muss er pflügen; Alles nach dem Landesbrauche. So wie sie das Getreide teilen, so teilen sie auch Stroh und Stoppeln; so wie sie den Wein teilen, so teilen sie auch die Reben und die Stäbe, und beide müssen die Stäbe liefern.
ב הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ, וְהִיא בֵית הַשְּׁלָחִין אוֹ בֵית הָאִילָן, יָבַשׁ הַמַּעְיָן וְנִקְצַץ הָאִילָן, אֵינוֹ מְנַכֶּה לוֹ מִן חֲכוֹרוֹ. אִם אָמַר לוֹ חֲכֹר לִי שְׂדֵה בֵית הַשְּׁלָחִין זֶה אוֹ שְׂדֵה בֵית הָאִילָן זֶה, יָבַשׁ הַמַּעְיָן וְנִקְצַץ הָאִילָן, מְנַכֶּה לוֹ מִן חֲכוֹרוֹ:
2 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld; so darf er, wenn die Quelle ausgetrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld“; so kann er, wenn die Quelle ausgetrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm (etwas) von der Pacht abziehen.
ג הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ וְהוֹבִירָהּ, שָׁמִין אוֹתָהּ כַּמָּה רְאוּיָה לַעֲשׂוֹת וְנוֹתֵן לוֹ, שֶׁכָּךְ כּוֹתֵב לוֹ, אִם אוֹבִיר וְלֹא אַעֲבֵיד, אֲשַׁלֵּם בְּמֵיטְבָא:
3 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es brach liegen lässt, so schätzt man es, wie viel es zu tragen vermag, und er gibt jenem (seinen Teil); denn so pflegte man dem Grundherrn zu verschreiben: „Wenn ich brach lasse und nicht bearbeite, so zahle ich vom Besten.“
ד הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ וְלֹא רָצָה לְנַכֵּשׁ, וְאָמַר לוֹ מָה אִכְפַּת לְךָ, הוֹאִיל וַאֲנִי נוֹתֵן לְךָ חֲכוֹרָהּ, אֵין שׁוֹמְעִין לוֹ, מִפְּנֵי שֶׁיָּכוֹל לוֹמַר לוֹ, לְמָחָר אַתָּה יוֹצֵא מִמֶּנָּה, וּמַעֲלָה לְפָנַי עֲשָׂבִים:
4 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es nicht ausjäten will, indem er zu ihm spricht: „was kümmerts dich, da ich dir die Pacht dafür gebe?“ — so hört man nicht auf ihn, weil Jener zu ihm sagen kann: morgen ziehest du aus dem Felde hinaus, und es bringt mir Unkraut hervor.
ה הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ וְלֹא עָשְׂתָה, אִם יֶשׁ בָּהּ כְּדֵי לְהַעֲמִיד כְּרִי, חַיָּב לְטַפֵּל בָּהּ. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, מַה קִּצְבָּה בַכְּרִי. אֶלָּא אִם יֶשׁ בָּהּ כְּדֵי נְפִילָה:
5 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es ist nicht ergiebig, so muss er, wenn man aus dem Ertrage einen Haufen errichten kann, sich damit abgeben. Es sagt R. Jehuda: Was für eine Massbestimmung gibt ein Haufen? Vielmehr (muss er sich damit abgeben), wenn der Ertrag so viel wie die Aussaat ist.
ו הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ וַאֲכָלָהּ חָגָב אוֹ נִשְׁדְּפָה, אִם מַכַּת מְדִינָה הִיא, מְנַכֶּה לוֹ מִן חֲכוֹרוֹ, אִם אֵינוֹ מַכַּת מְדִינָה, אֵינוֹ מְנַכֶּה לוֹ מִן חֲכוֹרוֹ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם קִבְּלָהּ הֵימֶנּוּ בְמָעוֹת, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ אֵינוֹ מְנַכֶּה לוֹ מֵחֲכוֹרוֹ:
6 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und Heuschrecken haben es verheert, oder es ist (vom Sturm) ausgedroschen worden; so kann er, wenn es eine Landplage ist, dem Grundherrn (etwas) von der Pacht abziehen; wenn es aber keine Landplage ist, kann er ihm von der Pacht nichts abziehen. R. Jehuda sagt: Wenn er es von ihm um Geld übernommen hat, kann er in jedem Falle ihm von der Pacht nichts abziehen.
ז הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ בַּעֲשָׂרָה כּוֹר חִטִּים לְשָׁנָה, לָקְתָה, נוֹתֵן לוֹ מִתּוֹכָהּ. הָיוּ חִטֶּיהָ יָפוֹת, לֹא יֹאמַר לוֹ הֲרֵינִי לוֹקֵחַ מִן הַשּׁוּק, אֶלָּא נוֹתֵן לוֹ מִתּוֹכָהּ:
7 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld für zehn Kor Weizen jährlich übernimmt, und es ist geschlagen, so kann er ihm von demselben (Felde die Pacht) geben; war dessen Weizen schön, so kann er nicht zu ihm sagen: „siehe, ich kaufe dir vom Markte“, — sondern er muss ihm von demselben (Felde) geben
ח הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ לְזָרְעָהּ שְׂעֹרִים, לֹא יִזְרָעֶנָּה חִטִּים, חִטִּים, יִזְרָעֶנָּה שְׂעֹרִים. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹסֵר. תְּבוּאָה, לֹא יִזְרָעֶנָּה קִטְנִית, קִטְנִית, יִזְרָעֶנָּה תְבוּאָה. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹסֵר:
8 Wer von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, um es mit Gerste zu besäen, der darf es nicht mit Weizen besäen; (hat er es übernommen), um Weizen (zu säen), so darf er es mit Gerste besäen. R. Simon, Sohn Gamliels, verbietet es. Übernimmt er es zu Getreide, so darf er es nicht mit Hülsenfrüchten besäen; übernimmt er es zu Hülsenfrüchten, so darf er es mit Getreide besäen. (Nach anderer LA. umgekehrt) R. Simon, Sohn Gamliels, verbietet es.
ט הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ לְשָׁנִים מֻעָטוֹת, לֹא יִזְרָעֶנָּה פִשְׁתָּן, וְאֵין לוֹ בְקוֹרַת שִׁקְמָה. קִבְּלָהּ הֵימֶנּוּ לְשֶׁבַע שָׁנִים, שָׁנָה רִאשׁוֹנָה יִזְרָעֶנָּה פִשְׁתָּן, וְיֶשׁ לוֹ בְקוֹרַת שִׁקְמָה:
9 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf wenige Jahre übernimmt, so darf er es nicht mit Flachs besäen, und es gehört ihm nichts von den Balken der Sykomore; hat er es von ihm auf sieben Jahre übernommen, so darf er im ersten Jahre es mit Flachs besäen und Balken von Sykomoren abhauen.
י הַמְקַבֵּל שָׂדֶה מֵחֲבֵרוֹ לְשָׁבוּעַ אַחַת בִּשְׁבַע מֵאוֹת זוּז, הַשְּׁבִיעִית מִן הַמִּנְיָן. קִבְּלָהּ הֵימֶנּוּ שֶׁבַע שָׁנִים בִּשְׁבַע מֵאוֹת זוּז, אֵין הַשְּׁבִיעִית מִן הַמִּנְיָן:
10 Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf eine Jahrwoche um siebenhundert Sus übernimmt, so ist das Schabbath-Jahr mit darin begriffen; hat er es von ihm auf sieben Jahre um siebenhundert Sus übernommen, so ist das Schabbat-Jahr nicht darin begriffen.
יא שְׂכִיר יוֹם גּוֹבֶה כָל הַלַּיְלָה, שְׂכִיר לַיְלָה גּוֹבֶה כָל הַיּוֹם, שְׂכִיר שָׁעוֹת גּוֹבֶה כָל הַלַּיְלָה וְכָל הַיּוֹם. שְׂכִיר שַׁבָּת, שְׂכִיר חֹדֶשׁ, שְׂכִיר שָׁנָה, שְׂכִיר שָׁבוּעַ, יָצָא בַיּוֹם, גּוֹבֶה כָל הַיּוֹם, יָצָא בַלַּיְלָה, גּוֹבֶה כָל הַלַּיְלָה וְכָל הַיּוֹם:
11 Ein für den Tag Gemieteter kann die ganze Nacht (den Lohn) erheben; ein für die Nacht Gemieteter kann den ganzen Tag den Lohn erheben; ein auf Stunden Gemieteter kann entweder den ganzen Tag oder die ganze Nacht (den Lohn) erheben. Ein auf eine Woche, einen Monat, ein Jahr oder eine Jahrwoche Gemieteter kann, wenn er bei Tag herausgeht, den ganzen Tag (den Lohn) erheben; geht er bei Nacht heraus, so kann er die ganze Nacht und den ganzen Tag (den Lohn) erheben.
יב אֶחָד שְׂכַר אָדָם וְאֶחָד שְׂכַר בְּהֵמָה וְאֶחָד שְׂכַר כֵּלִים, יֶשׁ בּוֹ מִשּׁוּם (דברים כד) בְּיוֹמוֹ תִתֵּן שְׂכָרוֹ, וְיֶשׁ בּוֹ מִשּׁוּם (ויקרא יט) לֹא תָלִין פְּעֻלַּת שָׂכִיר אִתְּךָ עַד בֹּקֶר. אֵימָתַי, בִּזְמַן שֶׁתְּבָעוֹ, לֹא תְבָעוֹ, אֵינוֹ עוֹבֵר עָלָיו. הִמְחָהוּ אֵצֶל חֶנְוָנִי אוֹ אֵצֶל שֻׁלְחָנִי, אֵינוֹ עוֹבֵר עָלָיו. שָׂכִיר, בִּזְמַנּוֹ נִשְׁבָּע וְנוֹטֵל, עָבַר זְמַנּוֹ אֵינוֹ נִשְׁבָּע וְנוֹטֵל. אִם יֵשׁ עֵדִים שֶׁתְּבָעוֹ, הֲרֵי זֶה נִשְׁבָּע וְנוֹטֵל. גֵּר תּוֹשָׁב יֶשׁ בּוֹ מִשּׁוּם בְּיוֹמוֹ תִתֵּן שְׂכָרוֹ, וְאֵין בּוֹ מִשּׁוּם לֹא תָלִין פְּעֻלַּת שָׂכִיר אִתְּךָ עַד בֹּקֶר:
12 Sowohl hinsichtlich des Lohnes für Menschen, als für Vieh oder für Geräte gelten die Vorschriften: „an seinem Tage sollst du seinen Lohn geben“ — und „du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.“ Wann (gilt dies)? Wenn er von ihm (den Lohn) gefordert hat; hat er von ihm nichts gefordert, so übertritt er nicht (die Vorschriften). Hat er ihn an einen Krämer oder an einen Wechsler angewiesen, so übertritt er nicht (die Vorschriften). Ein Tagelöhner, (der) in seiner Zeit (den Lohn fordert), schwört und bekommt gezahlt; ist seine Zeit vorbei, so kann er nicht schwören und gezahlt nehmen. Sind aber Zeugen vorhanden, dass er ihn zur Zeit gefordert hat, so schwört er und bekommt gezahlt. Hinsichtlich eines Beisass-Proselyten, gilt die Vorschrift: „an seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben“; — aber es gilt seinetwegen nicht die Vorschrift: „du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen“.
יג הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ, לֹא יְמַשְׁכְּנֶנּוּ אֶלָּא בְּבֵית דִּין, וְלֹא יִכָּנֵס לְבֵיתוֹ לִטֹּל מַשְׁכּוֹנוֹ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) בַּחוּץ תַּעֲמֹד. הָיוּ לוֹ שְׁנֵי כֵלִים, נוֹטֵל אֶחָד וּמַנִּיחַ אֶחָד, וּמַחֲזִיר אֶת הַכַּר בַּלַּיְלָה וְאֶת הַמַּחֲרֵשָׁה בַיּוֹם. וְאִם מֵת, אֵינוֹ מַחֲזִיר לְיוֹרְשָׁיו. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף לְעַצְמוֹ אֵינוֹ מַחֲזִיר אֶלָּא עַד שְׁלשִׁים יוֹם, וּמִשְּׁלשִׁים יוֹם וּלְהַלָּן מוֹכְרָן בְּבֵית דִּין. אַלְמָנָה, בֵּין שֶׁהִיא עֲנִיָּה בֵּין שֶׁהִיא עֲשִׁירָה, אֵין מְמַשְׁכְּנִין אוֹתָהּ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) וְלֹא תַחֲבֹל בֶּגֶד אַלְמָנָה. הַחוֹבֵל אֶת הָרֵחַיִם, עוֹבֵר בְּלֹא תַעֲשֶׂה, וְחַיָּב מִשּׁוּם שְׁנֵי כֵלִים, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) לֹא יַחֲבֹל רֵחַיִם וָרָכֶב. וְלֹא רֵחַיִם וָרֶכֶב בִּלְבַד אָמְרוּ, אֶלָּא כָל דָּבָר שֶׁעוֹשִׂין בּוֹ אֹכֶל נֶפֶשׁ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) כִּי נֶפֶשׁ הוּא חֹבֵל:
13 Wenn jemand seinem Nächsten geliehen hat, so darf er ihn nur durch das Gericht pfänden lassen. Man darf nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu nehmen, denn es heisst (Deut. 24, 11): „Draussen sollst du bleiben!“ Hatte er zwei Geräte, so nimmt man eines, und das andere muss man lassen (and. LA.: wiedergeben); man muss die Decke zur Nacht und den Pflug zum Tage wiedergeben. Wenn er stirbt, braucht man es seinen Erben nicht wiederzugeben. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Auch ihm selbst braucht man es nur bis dreissig Tage wiederzugeben; nach dreissig Tagen kann man es gerichtlich verkaufen· Eine Witwe darf man, sowohl wenn sie arm, als wenn sie reich ist, nicht pfänden, denn es heisst (Deut. 24, 17): „Du sollst das Kleid einer Witwe nicht pfänden!“ Wer eine Handmühle pfändet, übertritt ein Verbot und ist wegen zweier Geräte schuldig, denn es heisst (Deut. 24, 6): „Man soll nicht den untern und obern Mühlstein pfänden!“ Nicht nur vom untern und obern Mühlstein hat man (dies) gesagt, sondern von allen Dingen, mit welchen man Lebensmittel bereitet, denn es heisst (das.): „weil man das Leben pfändet.“