יג הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ, לֹא יְמַשְׁכְּנֶנּוּ אֶלָּא בְּבֵית דִּין, וְלֹא יִכָּנֵס לְבֵיתוֹ לִטֹּל מַשְׁכּוֹנוֹ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) בַּחוּץ תַּעֲמֹד. הָיוּ לוֹ שְׁנֵי כֵלִים, נוֹטֵל אֶחָד וּמַנִּיחַ אֶחָד, וּמַחֲזִיר אֶת הַכַּר בַּלַּיְלָה וְאֶת הַמַּחֲרֵשָׁה בַיּוֹם. וְאִם מֵת, אֵינוֹ מַחֲזִיר לְיוֹרְשָׁיו. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף לְעַצְמוֹ אֵינוֹ מַחֲזִיר אֶלָּא עַד שְׁלשִׁים יוֹם, וּמִשְּׁלשִׁים יוֹם וּלְהַלָּן מוֹכְרָן בְּבֵית דִּין. אַלְמָנָה, בֵּין שֶׁהִיא עֲנִיָּה בֵּין שֶׁהִיא עֲשִׁירָה, אֵין מְמַשְׁכְּנִין אוֹתָהּ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) וְלֹא תַחֲבֹל בֶּגֶד אַלְמָנָה. הַחוֹבֵל אֶת הָרֵחַיִם, עוֹבֵר בְּלֹא תַעֲשֶׂה, וְחַיָּב מִשּׁוּם שְׁנֵי כֵלִים, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) לֹא יַחֲבֹל רֵחַיִם וָרָכֶב. וְלֹא רֵחַיִם וָרֶכֶב בִּלְבַד אָמְרוּ, אֶלָּא כָל דָּבָר שֶׁעוֹשִׂין בּוֹ אֹכֶל נֶפֶשׁ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כד) כִּי נֶפֶשׁ הוּא חֹבֵל:
13 Wenn jemand seinem Nächsten geliehen hat, so darf er ihn nur durch das Gericht pfänden lassen. Man darf nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu nehmen, denn es heisst (Deut. 24, 11): „Draussen sollst du bleiben!“ Hatte er zwei Geräte, so nimmt man eines, und das andere muss man lassen (and. LA.: wiedergeben); man muss die Decke zur Nacht und den Pflug zum Tage wiedergeben. Wenn er stirbt, braucht man es seinen Erben nicht wiederzugeben. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Auch ihm selbst braucht man es nur bis dreissig Tage wiederzugeben; nach dreissig Tagen kann man es gerichtlich verkaufen· Eine Witwe darf man, sowohl wenn sie arm, als wenn sie reich ist, nicht pfänden, denn es heisst (Deut. 24, 17): „Du sollst das Kleid einer Witwe nicht pfänden!“ Wer eine Handmühle pfändet, übertritt ein Verbot und ist wegen zweier Geräte schuldig, denn es heisst (Deut. 24, 6): „Man soll nicht den untern und obern Mühlstein pfänden!“ Nicht nur vom untern und obern Mühlstein hat man (dies) gesagt, sondern von allen Dingen, mit welchen man Lebensmittel bereitet, denn es heisst (das.): „weil man das Leben pfändet.“