Bava Metzia 8

Kapitel 8

א הַשּׁוֹאֵל אֶת הַפָּרָה וְשָׁאַל בְּעָלֶיהָ עִמָּהּ אוֹ שָׂכַר בְּעָלֶיהָ עִמָּה. שָׁאַל הַבְּעָלִים אוֹ שְׂכָרָן, וּלְאַחַר כָּךְ שָׁאַל אֶת הַפָּרָה, וָמֵתָה, פָּטוּר, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כב) אִם בְּעָלָיו עִמּוֹ לֹא יְשַׁלֵּם. אֲבָל שָׁאַל אֶת הַפָּרָה וְאַחַר כָּךְ שָׁאַל אֶת הַבְּעָלִים אוֹ שְׂכָרָן, וָמֵתָה, חַיָּב, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) בְּעָלָיו אֵין עִמּוֹ שַׁלֵּם יְשַׁלֵּם:
1 Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es heisst (Exod. 22, 14): »Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er nicht.« Hat er aber (zuerst) die Kuh entliehen und nachher den Eigenthümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so ist er schuldig, denn es heisst (Exod. 22, 13): »Ist der Herr nicht bei ihm, so muss er bezahlen.«
ב הַשּׁוֹאֵל אֶת הַפָּרָה, שְׁאָלָהּ חֲצִי הַיּוֹם וּשְׂכָרָהּ חֲצִי הַיּוֹם, שְׁאָלָהּ הַיּוֹם וּשְׂכָרָהּ לְמָחָר, שָׂכַר אַחַת וְשָׁאַל אַחַת, וָמֵתָה, הַמַּשְׁאִיל אוֹמֵר שְׁאוּלָה מֵתָה, בַּיּוֹם שֶׁהָיְתָה שְׁאוּלָה מֵתָה, בַּשָּׁעָה שֶׁהָיְתָה שְׁאוּלָה מֵתָה, וְהַלָּה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, חַיָּב. הַשּׂוֹכֵר אוֹמֵר שְׂכוּרָה מֵתָה, בַּיּוֹם שֶׁהָיְתָה שְׂכוּרָה מֵתָה, בַּשָּׁעָה שֶׁהָיְתָה שְׂכוּרָה מֵתָה, וְהַלָּה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, פָּטוּר. זֶה אוֹמֵר שְׁאוּלָה וְזֶה אוֹמֵר שְׂכוּרָה, יִשָּׁבַע הַשּׂוֹכֵר שֶׁשְּׂכוּרָה מֵתָה. זֶה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ וְזֶה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, יַחֲלֹקוּ:
2 Hat Jemand eine Kuh entliehen (derart), dass er sie auf einen halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er Eine (Kuh) gemietet und Eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der Verleiher: »die entliehene ist gestorben,« — »am Tage, da sie entliehen war, ist sie gestorben,« — »in der Stunde, da sie entliehen war, ist sie gestorben;« der Andere aber sagt: »ich weiss nicht,« so ist er schuldig. Sagt der Mieter: »die gemietete ist gestorben« und der Andere sagt: »die gemietete (war es)«; so schwöre der Mieter, dass die gemietete gestorben ist. Sagt der Eine: »die entliehene (war es),«; so schwöre der Miether, dass die gemiethete gestorben ist. Sagt der Eine: »ich weiss nicht«, und der Andere sagt (ebenfalls): »ich weiss nicht;« so teilen sie.
ג הַשּׁוֹאֵל אֶת הַפָּרָה, וְשִׁלְּחָהּ לוֹ בְּיַד בְּנוֹ, בְּיַד עַבְדּוֹ, בְּיַד שְׁלוּחוֹ, אוֹ בְיַד בְּנוֹ, בְּיַד עַבְדּוֹ, בְּיַד שְׁלוּחוֹ שֶׁל שׁוֹאֵל, וָמֵתָה, פָּטוּר. אָמַר לוֹ הַשּׁוֹאֵל, שַׁלְּחָהּ לִי בְּיַד בְּנִי, בְּיַד עַבְדִּי, בְּיַד שְׁלוּחִי, אוֹ בְּיַד בִּנְךָ, בְּיַד עַבְדְּךָ, בְּיַד שְׁלוּחֲךָ, אוֹ שֶׁאָמַר לוֹ הַמַּשְׁאִיל, הֲרֵינִי מְשַׁלְּחָהּ לְךָ בְּיַד בְּנִי, בְּיַד עַבְדִּי, בְּיַד שְׁלוּחִי, אוֹ בְּיַד בִּנְךָ, בְּיַד עַבְדְּךָ, בְּיַד שְׁלוּחֲךָ, וְאָמַר לוֹ הַשּׁוֹאֵל, שַׁלַּח, וְשִׁלְּחָהּ וָמֵתָה, חַיָּב. וְכֵן בְּשָׁעָה שֶׁמַּחֲזִירָהּ:
3 Entleiht jemand eine Kuh (von seinem Nächsten), und dieser schickt sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und sie stirbt; so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt: »schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten«, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: »ich will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten«, und der Entleiher hat (darauf) zu ihm gesagt: »schicke!«, und er hat sie geschickt und sie ist gestorben; so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden.
ד הַמַּחֲלִיף פָּרָה בַּחֲמוֹר וְיָלְדָה, וְכֵן הַמּוֹכֵר שִׁפְחָתוֹ וְיָלְדָה, זֶה אוֹמֵר עַד שֶׁלֹּא מָכָרְתִּי, וְזֶה אוֹמֵר מִשֶּׁלָּקָחְתִּי, יַחֲלֹקוּ. הָיוּ לוֹ שְׁנֵי עֲבָדִים, אֶחָד גָּדוֹל וְאֶחָד קָטָן, וְכֵן שְׁתֵּי שָׂדוֹת, אַחַת גְּדוֹלָה וְאַחַת קְטַנָּה, הַלּוֹקֵחַ אוֹמֵר גָּדוֹל לָקַחְתִּי, וְהַלָּה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, זָכָה בַגָּדוֹל. הַמּוֹכֵר אוֹמֵר קָטָן מָכָרְתִּי, וְהַלָּה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, אֵין לוֹ אֶלָּא קָטָן. זֶה אוֹמֵר גָּדוֹל וְזֶה אוֹמֵר קָטָן, יִשָּׁבַע הַמּוֹכֵר שֶׁהַקָּטָן מָכָר. זֶה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ וְזֶה אוֹמֵר אֵינִי יוֹדֵעַ, יַחֲלֹקוּ:
4 Hat jemand eine Kuh gegen einen Esel vertauscht und jene hat geboren, oder hat jemand seine Sklavin verkauft und sie hat geboren und dieser sagt: »bevor ich verkauft habe (hat die Geburt stattgefunden)«, und der Käufer sagt: (»es geschah) nachdem ich gekauft hatte;« so theilen sie. Hatte jemand zwei Knechte, einen grossen und einen kleinen, oder zwei Äcker, einen grossen und einen kleinen, (und er hat Einen verkauft); der Käufer sagt: »ich habe den grossen gekauft«, und Jener sagt: »ich weiss nicht;« so hat er den grossen erworben. Sagt der Verkäufer: »ich habe den kleinen verkauft und der Andere sagt: »ich weiss nicht;« so gehört ihm nur der kleine. Sagt der Eine: (»es war) der grosse«, und der Andere sagt: (»es war) der kleine;« so schwöre der Verkäufer, dass er den kleinen verkauft hat. Sagt der Eine: »ich weiss nicht«, und der Andere sagt (ebenfalls) »ich weiss nicht;« so teilen sie.
ה הַמּוֹכֵר זֵיתָיו לְעֵצִים, וְעָשׂוּ פָּחוֹת מֵרְבִיעִית לִסְאָה, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁל בַּעַל הַזֵּיתִים. עָשׂוּ רְבִיעִית לִסְאָה, זֶה אוֹמֵר זֵיתַי גִּדְּלוּ, וְזֶה אוֹמֵר אַרְצִי גִדְּלָה, יַחֲלֹקוּ. שָׁטַף נָהָר זֵיתָיו וּנְתָנָם לְתוֹךְ שְׂדֵה חֲבֵרוֹ, זֶה אוֹמֵר זֵיתַי גִּדְּלוּ, וְזֶה אוֹמֵר אַרְצִי גִדְּלָה, יַחֲלֹקוּ:
5 Wenn jemand seine Ölbäume zu Holz verkauft, und sie tragen (Früchte), von denen ein Seah weniger als ein Viertel (Log Öl) gibt; so gehören diese dem Eigentümer der Ölbäume. Tragen sie aber (Früchte), von denen ein Seah ein Viertel gibt, (und) es sagt der Eine: „meine Ölbäume haben es hervorgebracht«, und der Andere sagt: »mein Land hat es erzeugt«; so teilen sie. Hat ein Strom seine Ölbäume weggeschwemmt und in das Feld seines Nächsten versetzt, (und) es sagt der Eine: »meine Ölbäume haben (die Früchte) hervorgebracht«, und der Andere sagt: »mein Land hat (sie) erzeugt;« so teilen sie.
ו הַמַּשְׂכִּיר בַּיִת לַחֲבֵרוֹ, בִּימוֹת הַגְּשָׁמִים, אֵינוֹ יָכוֹל לְהוֹצִיאוֹ מִן הֶחָג וְעַד הַפֶּסַח, בִּימוֹת הַחַמָּה, שְׁלשִׁים יוֹם. וּבַכְּרַכִּים, אֶחָד יְמוֹת הַחַמָּה וְאֶחָד יְמוֹת הַגְּשָׁמִים, שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ. וּבַחֲנוּיוֹת, אֶחָד עֲיָרוֹת וְאֶחָד כְּרַכִּים, שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, חֲנוּת שֶׁל נַחְתּוֹמִים וְשֶׁל צַבָּעִים, שָׁלשׁ שָׁנִים:
6 Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet; so kann er ihn vom Hüttenfeste bis zum Pesachfeste nicht hinaussetzen. In der Sommerzeit (muss man) dreissig Tage (zuvor aufkündigen). In grossen Städten (muss man) sowohl in der Sommerzeit als in der Regenzeit zwölf Monate (zuvor kündigen). Kaufläden (muss man) sowohl in kleinen als in grossen Städten zwölf Monate (zuvor kündigen). R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Einen Bäcker- oder Färber-Laden (muss man) drei Jahre (vorher kündigen).
ז הַמַּשְׂכִּיר בַּיִת לַחֲבֵרוֹ, הַמַּשְׂכִּיר חַיָּב בַּדֶּלֶת, בַּנֶּגֶר, וּבְמַנְעוּל, וּבְכָל דָּבָר שֶׁמַּעֲשֵׂה אֻמָּן. אֲבָל דָּבָר שֶׁאֵינוֹ מַעֲשֵׂה אֻמָּן, הַשּׂוֹכֵר עוֹשֵׂהוּ. הַזֶּבֶל, שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, וְאֵין לַשּׂוֹכֵר אֶלָּא הַיּוֹצֵא מִן הַתַּנּוּר וּמִן הַכִּירַיִם בִּלְבָד:
7 Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türe, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, (machen zu lassen); aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherde kommt.
ח הַמַּשְׂכִּיר בַּיִת לַחֲבֵרוֹ לְשָׁנָה, נִתְעַבְּרָה הַשָּׁנָה, נִתְעַבְּרָה לַשּׂוֹכֵר. הִשְׂכִּיר לוֹ לֶחֳדָשִׁים, נִתְעַבְּרָה הַשָּׁנָה, נִתְעַבְּרָה לַמַּשְׂכִּיר. מַעֲשֶׂה בְצִפּוֹרִי בְּאֶחָד שֶׁשָּׂכַר מֶרְחָץ מֵחֲבֵרוֹ בִּשְׁנֵים עָשָׂר זָהָב לְשָׁנָה, מִדִּינַר זָהָב לְחֹדֶשׁ, וּבָא מַעֲשֶׂה לִפְנֵי רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל וְלִפְנֵי רַבִּי יוֹסֵי, וְאָמְרוּ, יַחֲלֹקוּ אֶת חֹדֶשׁ הָעִבּוּר:
8 Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus auf ein Jahr vermietet, und das Jahr wird zum Schaltjahr gemacht; so ist es zu Gunsten des Mieters ein Schaltjahr. Hat er es ihm auf Monate vermietet, und das Jahr wird ein Schaltjahr; so ist es zu Gunsten des Vermieters ein Schaltjahr. Es geschah einst in Zippori, dass einer von seinem Nächsten ein Badhaus mietete (wobei bedungen wurde:) „um zwölf Gold-Denar auf ein Jahr, um einen Gold-Denar monatlich“; da kam die Sache vor R. Simon, Sohn Gamliels, und R. Jose, und sie sagten: Sie sollen den Mietzins des Schaltmonats teilen.
ט הַמַּשְׂכִּיר בַּיִת לַחֲבֵרוֹ וְנָפַל, חַיָּב לְהַעֲמִיד לוֹ בָּיִת. הָיָה קָטָן, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ גָדוֹל, גָּדוֹל, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ קָטָן. אֶחָד, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ שְׁנַיִם, שְׁנַיִם, לֹא יַעֲשֶׂנּוּ אֶחָד. לֹא יִפְחֹת מֵהַחַלּוֹנוֹת וְלֹא יוֹסִיף עֲלֵיהֶן, אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם:
9 Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt ein, so ist er verpflichtet ihm ein (anderes) Haus herzustellen. War es klein, darf er es nicht gross machen, (war es) gross, darf er es nicht klein machen. War es Ein Haus, darf er nicht zwei (Häuser) machen; (waren es) zwei, darf er nicht Eines machen. Er darf nicht die (Anzahl der) Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht vermehren, es sei denn mit Beider Einwilligung.