Bava Metzia 4

Kapitel 4

א הַזָּהָב קוֹנֶה אֶת הַכֶּסֶף, וְהַכֶּסֶף אֵינוֹ קוֹנֶה אֶת הַזָּהָב. הַנְּחֹשֶׁת קוֹנָה אֶת הַכֶּסֶף, וְהַכֶּסֶף אֵינוֹ קוֹנֶה אֶת הַנְּחשֶׁת. מָעוֹת הָרָעוֹת קוֹנוֹת אֶת הַיָּפוֹת, וְהַיָּפוֹת אֵינָן קוֹנוֹת אֶת הָרָעוֹת. אֲסִימוֹן קוֹנֶה אֶת הַמַּטְבֵּעַ, וְהַמַּטְבֵּעַ אֵינוֹ קוֹנֶה אֶת אֲסִימוֹן. מִטַּלְטְלִין קוֹנִים אֶת הַמַּטְבֵּעַ, וְהַמַּטְבֵּעַ אֵינוֹ קוֹנֶה אֶת הַמִּטַּלְטְלִין. זֶה הַכְּלָל, כָּל הַמִּטַּלְטְלִין קוֹנִין זֶה אֶת זֶה:
1 Das Gold erwirbt das Silber, das Silber, erwirbt aber nicht das Gold; das Kupfer erwirbt das Silber, das Silber erwirbt aber nicht das Kupfer. Das schlechte Geld erwirbt das gute, das gute aber erwirbt nicht das schlechte. Die ungeprägte Münze erwirbt die geprägte, die geprägte aber erwirbt nicht die ungeprägte; bewegliche Güter erwerben das Geld, das Geld aber erwirbt nicht die beweglichen Güter. (Dies ist die Regel:) Alle beweglichen Güter erwerben einander.
ב כֵּיצַד. מָשַׁךְ הֵימֶנּוּ פֵרוֹת וְלֹא נָתַן לוֹ מָעוֹת, אֵינוֹ יָכוֹל לַחֲזֹר בּוֹ. נָתַן לוֹ מָעוֹת וְלֹא מָשַׁךְ הֵימֶנּוּ פֵרוֹת, יָכוֹל לַחֲזֹר בּוֹ. אֲבָל אָמְרוּ, מִי שֶׁפָּרַע מֵאַנְשֵׁי דוֹר הַמַּבּוּל וּמִדּוֹר הַפַּלָּגָה, הוּא עָתִיד לְהִפָּרַע מִמִּי שֶׁאֵינוֹ עוֹמֵד בְּדִבּוּרוֹ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, כָּל שֶׁהַכֶּסֶף בְּיָדוֹ, יָדוֹ עַל הָעֶלְיוֹנָה:
2 Auf welche Weise? Hat er (der Käufer) von ihm (dem Verkäufer) die Früchte fortgezogen und ihm nicht das Geld gegeben, so kann keiner (vom Kaufe) zurücktreten. Hat er ihm aber das Geld gegeben und von ihm nicht die Früchte fortgezogen, so kann jeder (vom Kaufe) zurücktreten; jedoch hat man gesagt: »Wer die Männer des Zeitalters der Sintflut und des Zeitalters der Teilung bestraft hat, der wird auch den bestrafen, der sein Wort nicht hält.« R. Simeon sagt: Derjenige, in dessen Hand das Geld sich befindet, hat die Oberhand.
ג הָאוֹנָאָה, אַרְבָּעָה כֶסֶף מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה כֶסֶף לַסֶּלַע, שְׁתוּת לַמִּקָּח. עַד מָתַי מֻתָּר לְהַחֲזִיר. עַד כְּדֵי שֶׁיַּרְאֶה לְתַגָּר אוֹ לִקְרוֹבוֹ. הוֹרָה רַבִּי טַרְפוֹן בְּלוֹד, הָאוֹנָאָה שְׁמֹנָה כֶסֶף לַסֶּלַע, שְׁלִישׁ לַמִּקָּח, וְשָׂמְחוּ תַגָּרֵי לוֹד. אָמַר לָהֶם, כָּל הַיּוֹם מֻתָּר לְהַחֲזִיר. אָמְרוּ לוֹ, יַנִּיחַ לָנוּ רַבִּי טַרְפוֹן בִּמְקוֹמֵנוּ, וְחָזְרוּ לְדִבְרֵי חֲכָמִים:
3 Die (verbotene) Übervorteilung beträgt vier Silberstücke bei den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. i. ein Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, (den Kauf) zurückgehen zu lassen? Bis er (die Ware) einem Kaufmanne oder seinem Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarphon lehrte zu Lud: »Die Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. i. ein Drittel des Kaufwertes«; — da freuten sich die Kaufleute von Lud. Darauf sagte er zu ihnen: »Den ganzen Tag darf man (vom Kaufe) zurücktreten.« — Da sagten sie zu ihm: »Möge es R. Tarphon bei unserem (alten) Herkommen bewenden lassen!« — und sie kehrten zu den Worten der Weisen zurück.
ד אֶחָד הַלּוֹקֵחַ וְאֶחָד הַמּוֹכֵר, יֵשׁ לָהֶן אוֹנָאָה. כְּשֵׁם שֶׁאוֹנָאָה לְהֶדְיוֹט, כָּךְ אוֹנָאָה לְתַגָּר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֵין אוֹנָאָה לְתַגָּר. מִי שֶׁהֻטַּל עָלָיו, יָדוֹ עַל הָעֶלְיוֹנָה, רָצָה, אוֹמֵר תֶּן לִי מְעוֹתַי, אוֹ תֶן לִי מַה שֶּׁאוֹנִיתַנִי:
4 Sowohl der Käufer als der Verkäufer haben das Ona’ah-Recht. Sowie der Privatmann das Ona’ah-Recht besitzt, ebenso hat der Kaufmann dieses Recht. R. Jehuda sagt: Der Kaufmann hat kein Ona’ah-Recht. Derjenige, der übernommen worden ist, hat die Oberhand; er kann nach Belieben sagen: »gib mir mein Geld!« oder: »gib mir (das), um was Du mich übervorteilt hast!«
ה כַּמָּה תְהֵא הַסֶּלַע חֲסֵרָה וְלֹא יְהֵא בָהּ אוֹנָאָה. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, אַרְבָּעָה אִסָּרִין, אִסָּר לְדִינָר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַרְבָּעָה פֻנְדְּיוֹנוֹת, פֻּנְדְּיוֹן לְדִינָר. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שְׁמֹנָה פֻנְדְּיוֹנוֹת, שְׁנֵי פֻנְדְּיוֹנוֹת לְדִינָר:
5 Wieviel darf an einem Sela’ fehlen, ohne dass damit eine Übervorteilung verübt wird? R. Meïr sagt: (Der Betrag der Übervorteilung ist) vier Issar, ein Issar beim Denar; R. Jehuda sagt: Vier Pondion, ein Pondion beim Denar. R. Simeon sagt: Acht Pondion, zwei Pondion beim Denar.
ו עַד מָתַי מֻתָּר לְהַחֲזִיר, בַּכְּרַכִּים, עַד כְּדֵי שֶׁיַּרְאֶה לְשֻׁלְחָנִי, וּבַכְּפָרִים, עַד עַרְבֵי שַׁבָּתוֹת. אִם הָיָה מַכִּירָהּ, אֲפִלּוּ לְאַחַר שְׁנֵים עָשָׂר חֹדֶשׁ מְקַבְּלָהּ הֵימֶנּוּ, וְאֵין לוֹ עָלָיו אֶלָּא תַרְעֹמֶת. וְנוֹתְנָהּ לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי וְאֵינוֹ חוֹשֵׁשׁ, שֶׁאֵינוֹ אֶלָּא נֶפֶשׁ רָעָה:
6 Bis wann ist es gestattet, (ihn) zurückzustellen? In grossen Städten, bis er ihn einem Geldwechsler zeigen könnte, in Dörfern aber bis zum Vorabend des Schabbats. Wenn er denselben wiedererkennt, soll er ihn selbst nach zwölf Monaten von ihm zurücknehmen; doch hat jener gegen ihn nichts mehr, als eine Beschwerde. Man darf ihn ohne Bedenken für den zweiten Zehnt geben, weil es nur ein Mann von bösem Gemüte ist (der solchen nicht annimmt).
ז הָאוֹנָאָה אַרְבָּעָה כֶסֶף, וְהַטַּעֲנָה שְׁתֵּי כֶסֶף, וְהַהוֹדָאָה שָׁוֶה פְרוּטָה. חָמֵשׁ פְּרוּטוֹת הֵן. הַהוֹדָאָה שָׁוֶה פְרוּטָה, וְהָאִשָּׁה מִתְקַדֶּשֶׁת בְּשָׁוֶה פְרוּטָה, וְהַנֶּהֱנֶה בְשָׁוֶה פְרוּטָה מִן הַהֶקְדֵּשׁ מָעַל, וְהַמּוֹצֵא שָׁוֶה פְרוּטָה חַיָּב לְהַכְרִיז, וְהַגּוֹזֵל אֶת חֲבֵרוֹ שָׁוֶה פְרוּטָה וְנִשְׁבַּע לוֹ, יוֹלִיכֶנּוּ אַחֲרָיו אֲפִלּוּ לְמָדָי:
7 Die (Grösse der) Übervorteilung ist vier Silberstücke, die (Grösse einer) Forderung zwei Silberstücke und die des Geständnisses der Wert einer Peruta. Bei fünf Angelegenheiten ist der Wert einer Peruta erforderlich: Das Objekt des Geständnisses muss eine Peruta wert sein; eine Frau kann man sich durch den Wert einer Peruta antrauen; wer von Heiligem einen Nutzen im Werte einer Peruta hat, begeht eine Veruntreuung; wer einen Wert von einer Peruta findet, muss es ausrufen lassen; und wer seinem Nächsten den Wert einer Peruta geraubt und es abgeschworen hat, muss ihm denselben selbst nach Medien nachführen.
ח חֲמִשָּׁה חֻמְשִׁין הֵן. הָאוֹכֵל תְּרוּמָה, וּתְרוּמַת מַעֲשֵׂר, וּתְרוּמַת מַעֲשֵׂר שֶׁל דְּמַאי, וְהַחַלָּה, וְהַבִּכּוּרִים מוֹסִיף חֹמֶשׁ. וְהַפּוֹדֶה נֶטַע רְבָעִי וּמַעֲשֵׂר שֵׁנִי שֶׁלּוֹ, מוֹסִיף חֹמֶשׁ. הַפּוֹדֶה אֶת הֶקְדֵּשׁוֹ, מוֹסִיף חֹמֶשׁ. הַנֶּהֱנֶה בְשָׁוֶה פְרוּטָה מִן הַהֶקְדֵּשׁ, מוֹסִיף חֹמֶשׁ. וְהַגּוֹזֵל אֶת חֲבֵרוֹ שָׁוֶה פְרוּטָה וְנִשְׁבַּע לוֹ, מוֹסִיף חֹמֶשׁ:
8 In fünf Fällen ist man zur Zugabe eines Fünftels verpflichtet: Wer Hebe, Zehnt-Hebe, Zehnt-Hebe vom Zweifelhaften, Teig-Hebe, oder Erstlinge isst, muss ein Fünftel zugeben. Wer die Früchte seiner vierjährigen Bäume oder seinen zweiten Zehnt auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer sein Geheiligtes auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer von Heiligem einen Nutzen im Werte einer Peruta hat, muss ein Fünftel zugeben, und wer seinem Nächsten den Wert einer Peruta geraubt und es abgeschworen hat, muss ein Fünftel zugeben.
ט אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאֵין לָהֶם אוֹנָאָה. הָעֲבָדִים, וְהַשְּׁטָרוֹת, וְהַקַּרְקָעוֹת, וְהַהֶקְדֵּשׁוֹת. אֵין לָהֶן לֹא תַשְׁלוּמֵי כֶפֶל וְלֹא תַשְׁלוּמֵי אַרְבָּעָה וַחֲמִשָּׁה, שׁוֹמֵר חִנָּם אֵינוֹ נִשְׁבָּע, וְנוֹשֵׂא שָׂכָר אֵינוֹ מְשַׁלֵּם. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, קָדָשִׁים שֶׁהוּא חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָן, יֵשׁ לָהֶן אוֹנָאָה, וְשֶׁאֵינוֹ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָן, אֵין לָהֶן אוֹנָאָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אַף הַמּוֹכֵר סֵפֶר תּוֹרָה, בְּהֵמָה וּמַרְגָּלִית, אֵין לָהֶם אוֹנָאָה. אָמְרוּ לוֹ, לֹא אָמְרוּ אֶלָּא אֶת אֵלּוּ:
9 Bei folgenden Dingen ist das Ona’ah-Recht nicht gültig: Bei Sklaven, Schuldscheinen, Grundstücken und geheiligten Dingen. Bei diesen findet kein Doppel-Ersatz und nicht Ersatz des Vier- oder Fünffachen statt. Der unbezahlte Hüter braucht ihretwegen nicht zu schwören und der Lohn-Hüter braucht nicht zu bezahlen. R. Simon sagt: Bei geheiligten Dingen, für welche der Eigentümer zu haften verpflichtet ist, gilt das Ona’ah-Recht, bei solchen aber, für welche jener nicht haften muss, ist das Ona’ah-Recht nicht gültig. R. Jehuda sagt: Auch wenn jemand eine Gesetzrolle, Vieh oder Perlen verkauft, so ist dabei das Ona’ah-Recht nicht gültig. Da sagten sie zu ihm: Man hat es nur bei jenen (Dingen) gelehrt.
י כְּשֵׁם שֶׁאוֹנָאָה בְמִקָּח וּמִמְכָּר, כָּךְ אוֹנָאָה בִדְבָרִים. לֹא יֹאמַר לוֹ בְּכַמָּה חֵפֶץ זֶה, וְהוּא אֵינוֹ רוֹצֶה לִקַּח. אִם הָיָה בַעַל תְּשׁוּבָה, לֹא יֹאמַר לוֹ זְכֹר מַעֲשֶׂיךָ הָרִאשׁוֹנִים. אִם הוּא בֶן גֵּרִים, לֹא יֹאמַר לוֹ זְכֹר מַעֲשֵׂה אֲבוֹתֶיךָ, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כב) וְגֵר לֹא תוֹנֶה וְלֹא תִלְחָצֶנּוּ:
10 Sowie es eine Ona’ah (Übervorteilung) in Kauf und Verkauf gibt, ebenso gibt es eine Ona’ah (Kränkung) in Worten. Man darf nicht sagen: „für wie viel ist diese Sache (feil)?“, wenn man nicht kaufen will. Wenn jemand ein Bussfertiger ist, sage man nicht zu ihm: »gedenke deiner früheren Taten!« Wenn Jemand ein Sohn von Proselyten ist, sage man nicht zu ihm: »gedenke der Taten deiner Väter!«; denn es heisst (Exod. 22,20): »Einen Fremdling sollst du nicht kränken und nicht bedrücken«.
יא אֵין מְעָרְבִין פֵּרוֹת בְּפֵרוֹת, אֲפִלּוּ חֲדָשִׁים בַּחֲדָשִׁים, וְאֵין צָרִיךְ לוֹמַר חֲדָשִׁים בִּישָׁנִים. בֶּאֱמֶת, בְּיַיִן הִתִּירוּ לְעָרֵב קָשֶׁה בְרַךְ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מַשְׁבִּיחוֹ. אֵין מְעָרְבִין שִׁמְרֵי יַיִן בְּיַיִן, אֲבָל נוֹתֵן לוֹ אֶת שְׁמָרָיו. מִי שֶׁנִּתְעָרֵב מַיִם בְּיֵינוֹ, לֹא יִמְכְּרֶנּוּ בַחֲנוּת אֶלָּא אִם כֵּן הוֹדִיעוֹ, וְלֹא לְתַגָּר אַף עַל פִּי שֶׁהוֹדִיעוֹ, שֶׁאֵינוֹ אֶלָּא לְרַמּוֹת בּוֹ. מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לְהַטִּיל מַיִם בַּיַּיִן, יַטִּילוּ:
11 Man darf nicht Früchte unter Früchte mischen, selbst nicht neue unter neue, geschweige denn neue unter alte. Jedoch hat man beim Weine erlaubt, starken unter schwachen zu mischen, weil er ihn verbessert. Man darf nicht Weinhefen unter Wein mischen, doch darf man ihm seine Hefen geben. Wenn einem Wasser unter seinen Wein gemischt worden, darf er ihn nicht im Laden verkaufen, ausser wenn er es ihm (dem Käufer) kund tut. (Er darf ihn) aber nicht einem Händler (verkaufen), obgleich er es ihm kund tut, denn (er kauft ihn) nur, um damit zu betrügen. In einem Orte, wo es Gebrauch ist, Wasser in den Wein zu giessen, darf man es tun.
יב הַתַּגָּר נוֹטֵל מֵחָמֵשׁ גְּרָנוֹת וְנוֹתֵן לְתוֹךְ מְגוּרָה אַחַת. מֵחָמֵשׁ גִּתּוֹת, וְנוֹתֵן לְתוֹךְ פִּטָּם אֶחָד. וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יְהֵא מִתְכַּוֵּן לְעָרֵב. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, לֹא יְחַלֵּק הַחֶנְוָנִי קְלָיוֹת וֶאֱגוֹזִין לַתִּינוֹקוֹת, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מַרְגִּילָן לָבֹא אֶצְלוֹ. וַחֲכָמִים מַתִּירִין. וְלֹא יִפְחֹת אֶת הַשָּׁעַר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, זָכוּר לָטוֹב. לֹא יָבֹר אֶת הַגְּרִיסִין, דִּבְרֵי אַבָּא שָׁאוּל. וַחֲכָמִים מַתִּירִין. וּמוֹדִים שֶׁלֹּא יָבֹר מֵעַל פִּי מְגוּרָה, שֶׁאֵינוֹ אֶלָּא כְגוֹנֵב אֶת הָעָיִן. אֵין מְפַרְכְּסִין לֹא אֶת הָאָדָם וְלֹא אֶת הַבְּהֵמָה וְלֹא אֶת הַכֵּלִים:
12 Ein Kaufmann darf von fünf Tennen kaufen und in einen Speicher geben, (ebenso) darf er von fünf Keltern (kaufen) und in eine Tonne giessen; nur darf er nicht die Absicht haben zu mischen. R. Jehuda sagt: Ein Krämer darf nicht geröstete Ähren und Nüsse an Kinder austeilen, weil er sie gewöhnt, zu ihm zu kommen. Die Weisen aber erlauben es. Er soll auch nicht den Preis verderben; die Weisen aber sagen: Es sei seiner zum Guten gedacht! Man darf die Graupen nicht lesen; dies die Worte Abba Saul’s. Die Weisen aber erlauben es. Doch gestehen sie zu, dass man nicht (bloß) obenauf im Speicher lesen darf, weil er nur das Auge täuscht. Man darf (das zu Verkaufende) nicht aufputzen, weder Menschen, noch Vieh, noch Geräte.