Bava Metzia 1

Kapitel 1

א שְׁנַיִם אוֹחֲזִין בְּטַלִּית, זֶה אוֹמֵר אֲנִי מְצָאתִיהָ וְזֶה אוֹמֵר אֲנִי מְצָאתִיהָ, זֶה אוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי וְזֶה אוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי, זֶה יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מֵחֶצְיָהּ, וְזֶה יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מֵחֶצְיָהּ, וְיַחֲלֹקוּ. זֶה אוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי וְזֶה אוֹמֵר חֶצְיָהּ שֶׁלִּי, הָאוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי, יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מִשְּׁלשָׁה חֲלָקִים, וְהָאוֹמֵר חֶצְיָהּ שֶׁלִּי, יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מֵרְבִיעַ. זֶה נוֹטֵל שְׁלשָׁה חֲלָקִים, וְזֶה נוֹטֵל רְבִיעַ:
1 Wenn zwei einen Mantel festhalten und der Eine sagt: „ich habe ihn gefunden“, während der Andere sagt: „ich habe ihn gefunden“, oder, es sagt der Eine: „das Ganze gehört mir“, während der Andere sagt: „das Ganze gehört mir“; so schwört der Eine, dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und der Andere schwört (ebenfalls), dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und (darauf) teilen sie sich (darin). Sagt der Eine: „das Ganze gehört mir“, und der Andere sagt: „die Hälfte gehört mir“; so soll der, welcher sagt: „das Ganze gehört mir“, schwören, dass er nicht weniger als drei Viertel daran hat, und der, welcher sagt: „die Hälfte gehört mir“, schwöre, dass er nicht weniger als ein Viertel daran hat, und (darauf) nimmt jener drei Viertel und dieser ein Viertel.
ב הָיוּ שְׁנַיִם רוֹכְבִין עַל גַּבֵּי בְהֵמָה, אוֹ שֶׁהָיָה אֶחָד רוֹכֵב וְאֶחָד מַנְהִיג, זֶה אוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי, וְזֶה אוֹמֵר כֻּלָּהּ שֶׁלִּי, זֶה יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מֵחֶצְיָהּ, וְזֶה יִשָּׁבַע שֶׁאֵין לוֹ בָהּ פָּחוֹת מֵחֶצְיָהּ, וְיַחֲלֹקוּ. בִּזְמַן שֶׁהֵם מוֹדִים אוֹ שֶׁיֵּשׁ לָהֶן עֵדִים, חוֹלְקִים בְּלֹא שְׁבוּעָה:
2 Wenn zwei auf einem Tiere reiten, oder der Eine reitet darauf und der Andere führt es, und der Eine sagt: „das Ganze gehört mir“, während der Andere sagt: „das Ganze gehört mir“; so schwört der Eine, dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und der Andere schwört (ebenfalls), dass er nicht weniger als die Hälfte daran hat, und (darauf) teilen sie sich (darin). Falls sie es einander zugestehen oder Zeugen darüber haben, teilen sie sich (darin) ohne Schwur.
ג הָיָה רוֹכֵב עַל גַּבֵּי בְהֵמָה וְרָאָה אֶת הַמְּצִיאָה, וְאָמַר לַחֲבֵרוֹ תְּנֶהָ לִי, נְטָלָהּ וְאָמַר אֲנִי זָכִיתִי בָהּ, זָכָה בָהּ. אִם מִשֶּׁנְּתָנָהּ לוֹ אָמַר אֲנִי זָכִיתִי בָהּ תְּחִלָּה, לֹא אָמַר כְּלוּם:
3 Wenn jemand, auf einem Tiere reitend, einen Fund sieht und zum Andern sagt: „Gib mir denselben“! letzterer aber ihn nimmt und darauf sagt: „ich habe ihn mir angeeignet“; so hat er ihn (wirklich) als Eigentum erworben. Wenn er aber erst, nachdem er ihn jenem gegeben hat, sagt: „ich habe früher ihn mir angeeignet“, so hat er damit nichts gesagt.
ד רָאָה אֶת הַמְּצִיאָה וְנָפַל עָלֶיהָ, וּבָא אַחֵר וְהֶחֱזִיק בָּהּ, זֶה שֶׁהֶחֱזִיק בָּהּ זָכָה בָהּ. רָאָה אוֹתָן רָצִין אַחַר מְצִיאָה, אַחַר צְבִי שָׁבוּר, אַחַר גּוֹזָלוֹת שֶׁלֹּא פָרְחוּ, וְאָמַר זָכְתָה לִי שָׂדִי, זָכְתָה לוֹ. הָיָה צְבִי רָץ כְּדַרְכּוֹ, אוֹ שֶׁהָיוּ גוֹזָלוֹת מַפְרִיחִין, וְאָמַר זָכְתָה לִי שָׂדִי, לֹא אָמַר כְּלוּם:
4 Wenn jemand einen Fund sieht und sich auf ihn wirft, ein Anderer aber kommt und ergreift ihn; so hat der, welcher ihn ergriffen hat, ihn als Eigentum erworben. Sieht jemand sie (die Leute) hinter einem Funde herlaufen, (und zwar) hinter einem gebrochenen Hirsche, (oder) hinter Tauben, die nicht fliegen können, und er sagt: „mein Feld hat für mich das Eigentumsrecht daran erworben“, so hat es für ihn das Eigentumsrecht erworben.“ Konnte aber der Hirsch wie gewöhnlich laufen oder waren die Tauben flügge, und er sagte: „mein Feld hat für mich das Eigentumsrecht (daran) erworben“; so hat er damit nichts gesagt.
ה מְצִיאַת בְּנוֹ וּבִתּוֹ הַקְּטַנִּים, מְצִיאַת עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הַכְּנַעֲנִים, מְצִיאַת אִשְׁתּוֹ, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלּוֹ. מְצִיאַת בְּנוֹ וּבִתּוֹ הַגְּדוֹלִים, מְצִיאַת עַבְדּוֹ וְשִׁפְחָתוֹ הָעִבְרִים, מְצִיאַת אִשְׁתּוֹ שֶׁגֵּרְשָׁהּ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא נָתַן כְּתֻבָּתָהּ, הֲרֵי אֵלּוּ שֶׁלָּהֶן:
5 Der Fund seines Sohnes oder seiner Tochter, die minderjährig sind, der Fund seines kanaanitischen Sklaven oder seiner kanaanitischen Sklavin, der Fund seiner Frau — dies Alles gehört ihm. Dagegen der Fund seines Sohnes oder seiner Tochter, die grossjährig sind, der Fund seines Knechts oder seiner Magd, die Hebräer sind, der Fund seiner Frau, von der er sich geschieden, obgleich er ihr noch nicht ihre Kethuba bezahlt hat, — diese gehören ihnen.
ו מָצָא שְׁטָרֵי חוֹב, אִם יֵשׁ בָּהֶן אַחֲרָיוּת נְכָסִים, לֹא יַחֲזִיר, שֶׁבֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן, אֵין בָּהֶן אַחֲרָיוּת נְכָסִים, יַחֲזִיר, שֶׁאֵין בֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ לֹא יַחֲזִיר, מִפְּנֵי שֶׁבֵּית דִּין נִפְרָעִין מֵהֶן:
6 Findet jemand Schuldscheine, so darf er, wenn darin eine Verpfändung der (unbeweglichen) Güter verzeichnet ist, dieselben nicht zurückgeben, weil das Gericht von den Gütern die Schuld einziehen würde; ist keine Güter-Verpfändung darin (verzeichnet), so darf man sie zurückgeben, da das Gericht von den Gütern nicht die Schuld einzieht. Dies die Worte R. Meir’s. Die Weisen aber sagen: In beiden Fällen darf man sie nicht zurückgeben, weil (in beiden Fällen) das Gericht von den Gütern die Schuld einziehen würde.
ז מָצָא גִטֵּי נָשִׁים, וְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים, דְּיָתֵיקֵי, מַתָּנָה וְשׁוֹבְרִים, הֲרֵי זֶה לֹא יַחֲזִיר, שֶׁאֲנִי אוֹמֵר כְּתוּבִים הָיוּ וְנִמְלַךְ עֲלֵיהֶם שֶׁלֹּא לִתְּנָם:
7 Findet jemand Scheidebriefe, Freilassungsbriefe, Testamente, Schenkungsurkunden oder Quittungen; so darf er sie nicht zurückgeben; denn ich sage, sie waren (bereits) geschrieben, als er sich ihretwegen (anders) besonnen hat, sie (nämlich) nicht zu geben.
ח מָצָא אִגְּרוֹת שׁוּם וְאִגְּרוֹת מָזוֹן, שְׁטָרֵי חֲלִיצָה וּמֵאוּנִין, וּשְׁטָרֵי בֵרוּרִין, וְכָל מַעֲשֵׂה בֵית דִּין, הֲרֵי זֶה יַחֲזִיר. מָצָא בַחֲפִיסָה אוֹ בִדְלֻסְקְמָא, תַּכְרִיךְ שֶׁל שְׁטָרוֹת, אוֹ אֲגֻדָּה שֶׁל שְׁטָרוֹת, הֲרֵי זֶה יַחֲזִיר. וְכַמָּה אֲגֻדָּה שֶׁל שְׁטָרוֹת, שְׁלשָׁה קְשׁוּרִין זֶה בָזֶה. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אֶחָד הַלֹּוֶה מִשְּׁלשָׁה, יַחֲזִיר לַלֹּוֶה, שְׁלשָׁה הַלֹּוִין מֵאֶחָד, יַחֲזִיר לַמַּלְוֶה. מָצָא שְׁטָר בֵּין שְׁטָרוֹתָיו וְאֵינוֹ יוֹדֵעַ מַה טִּיבוֹ, יְהֵא מֻנָּח עַד שֶׁיָּבֹא אֵלִיָּהוּ. אִם יֵשׁ עִמָּהֶן סִמְפּוֹנוֹת, יַעֲשֶׂה מַה שֶּׁבַּסִּמְפּוֹנוֹת:
8 Findet jemand Abschätzungsbriefe, Ernährungsverschreibungen, Scheine über Chaliza oder Më’un, Urkunden über Compromisse, sowie jede (andere) gerichtliche Urkunde; so soll er sie zurückgeben. Findet jemand (Urkunden) in einem Beutel oder in einer Tasche, (oder) zusammengerollte Scheine, oder ein Bündel Scheine; so soll er sie zurückgeben. Wieviel ist ein Bündel Scheine? Drei mit einander verbundene. R. Simon, Sohn Gamliel’s, sagt: Sind es Schuldscheine Eines Schuldners, der sich von dreien geliehen, so gibt man sie dem Schuldner zurück; sind es dagegen drei Schuldner, die von Einem Gläubiger sich geliehen haben, so gibt man sie dem Gläubiger zurück. Findet jemand einen Schein unter seinen Scheinen, und er weiss nicht, was es mit ihm für ein Bewandtnis hat; so lasse er ihn liegen, bis Elijahu kommt. Sind Gegenscheine dabei, so richte er sich nach den Gegenscheinen.