Bava Kamma 9

Kapitel 9

א הַגּוֹזֵל עֵצִים, וַעֲשָׂאָן כֵּלִים, צֶמֶר, וַעֲשָׂאָן בְּגָדִים, מְשַׁלֵּם כִּשְׁעַת הַגְּזֵלָה. גָּזַל פָּרָה מְעֻבֶּרֶת, וְיָלְדָה, רָחֵל טְעוּנָה, וּגְזָזָהּ, מְשַׁלֵּם דְּמֵי פָרָה הָעוֹמֶדֶת לֵילֵד, דְּמֵי רָחֵל הָעוֹמֶדֶת לִגָּזֵז. גָּזַל פָּרָה, וְנִתְעַבְּרָה אֶצְלוֹ וְיָלְדָה, רָחֵל, וְנִטְעֲנָה אֶצְלוֹ וּגְזָזָהּ, מְשַׁלֵּם כִּשְׁעַת הַגְּזֵלָה. זֶה הַכְּלָל, כָּל הַגַּזְלָנִים מְשַׁלְּמִין כִּשְׁעַת הַגְּזֵלָה:
1 Wenn jemand Holz geraubt und daraus Geräte, oder Wolle und daraus Kleider gemacht hat, so ersetzt er (das Geraubte) so, wie es zur Zeit des Raubens war. Hat er eine trächtige Kuh geraubt, und diese hat bei ihm geboren, oder ein wolliges Schaf, und er hat es geschoren; so bezahlt er den Wert einer Kuh, die zu gebären im Begriffe ist, oder den Wert eines Schafes, das zum Scheren bereit steht. Hat er eine Kuh geraubt, und sie ist bei ihm trächtig geworden und hat geboren, oder hat er ein Schaf geraubt, und es ist bei ihm in Wolle gekommen, und er hat es geschoren; so ersetzt er so, wie es zur Zeit des Raubens war. Dies ist die Regel: Alle Räuber ersetzen (das Geraubte) so, wie es zur Zeit des Raubens war.
ב גָּזַל בְּהֵמָה וְהִזְקִינָה, עֲבָדִים וְהִזְקִינוּ, מְשַׁלֵּם כִּשְׁעַת הַגְּזֵלָה. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, בַּעֲבָדִים אוֹמֵר לוֹ, הֲרֵי שֶׁלְּךָ לְפָנֶיךָ. גָּזַל מַטְבֵּעַ וְנִסְדַּק, פֵּרוֹת וְהִרְקִיבוּ, יַיִן וְהֶחְמִיץ, מְשַׁלֵּם כִּשְׁעַת הַגְּזֵלָה. מַטְבֵּעַ וְנִפְסַל, תְּרוּמָה וְנִטְמֵאת, חָמֵץ וְעָבַר עָלָיו הַפֶּסַח, בְּהֵמָה וְנֶעֶבְדָה בָהּ עֲבֵרָה, אוֹ שֶׁנִּפְסְלָה מֵעַל גַּבֵּי הַמִּזְבֵּחַ, אוֹ שֶׁהָיְתָה יוֹצֵאת לִסָּקֵל, אוֹמֵר לוֹ, הֲרֵי שֶׁלְּךָ לְפָנֶיךָ:
2 Hat er Vieh geraubt, und es ist (bei ihm) alt geworden, oder Sklaven, und sie sind alt geworden, so bezahlt er, wie sie zur Zeit des Raubens waren. R. Meïr sagt: Bei Sklaven kann er zu ihm sagen: Hier ist das Deinige vor dir. Hat er eine Münze geraubt, und sie ist gesprungen, oder Früchte, und sie sind verfault, oder Wein, und er ist sauer geworden, so bezahlt er (Alles) so, wie es zur Zeit des Raubens war. Hat er eine Münze geraubt, und sie ist ungültig geworden, oder Hebe, und sie ist verunreinigt worden, oder Gesäuertes, und es ist das Pesachfest darüber verstrichen, oder Vieh, und es ist damit eine Sünde begangen worden, oder es ist für den Altar unbrauchbar geworden, oder zur Steinigung verurteilt worden, so kann er zu ihm sagen: Hier ist das Deinige vor dir.
ג נָתַן לְאֻמָּנִין לְתַקֵּן, וְקִלְקְלוּ, חַיָּבִין לְשַׁלֵּם. נָתַן לְחָרָשׁ שִׁדָּה, תֵּבָה וּמִגְדָּל לְתַקֵּן, וְקִלְקֵל, חַיָּב לְשַׁלֵּם. וְהַבַּנַּאי שֶׁקִּבֵּל עָלָיו לִסְתֹּר אֶת הַכֹּתֶל, וְשִׁבֵּר אֶת הָאֲבָנִים אוֹ שֶׁהִזִּיק, חַיָּב לְשַׁלֵּם. הָיָה סוֹתֵר מִצַּד זֶה וְנָפַל מִצַּד אַחֵר, פָּטוּר. וְאִם מֵחֲמַת הַמַּכָּה, חַיָּב:
3 Hat jemand etwas Handwerkern zum Verbessern gegeben, und sie haben es verdorben; so sind sie schuldig, zu ersetzen. Hat jemand einem Holzarbeiter eine Sänfte, einen Kasten oder einen Schrank zum Verbessern gegeben, und er hat ihn verdorben; so ist er schuldig, zu ersetzen. Wenn ein Maurer eine Wand niederzureissen übernommen und dabei die Steine zerbrochen oder sonst Schaden getan hat, so ist er schuldig zu ersetzen. Hat er auf dieser Seite niedergerissen, und es ist an einer andern Seite etwas eingestürzt, so ist er frei; geschah dies aber in Folge seines Schlages, so ist er schuldig.
ד הַנּוֹתֵן צֶמֶר לְצַבָּע, וְהִקְדִּיחָתוֹ יוֹרָה, נוֹתֵן לוֹ דְּמֵי צַמְרוֹ. צְבָעוֹ כָאוּר, אִם הַשֶּׁבַח יוֹתֵר עַל הַיְצִיאָה, נוֹתֵן לוֹ אֶת הַיְצִיאָה, וְאִם הַיְצִיאָה יְתֵרָה עַל הַשֶּׁבַח, נוֹתֵן לוֹ אֶת הַשֶּׁבַח. לִצְבֹּעַ לוֹ אָדֹם, וּצְבָעוֹ שָׁחֹר, שָׁחֹר, וּצְבָעוֹ אָדֹם, רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, נוֹתֵן לוֹ דְּמֵי צַמְרוֹ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם הַשֶּׁבַח יָתֵר עַל הַיְצִיאָה, נוֹתֵן לוֹ אֶת הַיְצִיאָה, וְאִם הַיְצִיאָה יְתֵרָה עַל הַשֶּׁבַח, נוֹתֵן לוֹ אֶת הַשֶּׁבַח:
4 Hat jemand Wolle einem Färber gegeben, und es hat sie der Kessel verbrannt, so muss er ihm den Wert der Wolle ersetzen. Hat er sie hässlich gefärbt, so muss man, falls die Verbesserung mehr wert ist, als die (darauf verwendete) Ausgabe, (dem Färber bloß) die Ausgabe ersetzen; beträgt aber die Ausgabe mehr als die Verbesserung (wert ist) so zahlt man den Wert der Verbesserung. Gab man sie, rot zu färben, und er färbte sie schwarz, oder gab man sie schwarz zu färben, und er färbte sie rot, so sagt R. Meïr: Der Färber muss ihm den Wert seiner Wolle ersetzen. R. Jehuda sagt: Man zahlt, falls die Verbesserung mehr wert ist, als die Ausgaben, dem Färber seine Ausgaben; sind aber die Ausgaben mehr als der Wert der Verbesserung, so zahlt man nur die Verbesserung.
ה הַגּוֹזֵל אֶת חֲבֵרוֹ שָׁוֶה פְרוּטָה, וְנִשְׁבַּע לוֹ, יוֹלִיכֶנּוּ אַחֲרָיו אֲפִלּוּ לְמָדַי. לֹא יִתֵּן לֹא לִבְנוֹ וְלֹא לִשְׁלוּחוֹ, אֲבָל נוֹתֵן לִשְׁלִיחַ בֵּית דִּין. וְאִם מֵת, יַחֲזִיר לְיוֹרְשָׁיו:
5 Wer seinem Nächsten etwas, das eine Peruta wert ist, geraubt und es ihm abgeschworen hat, muss es ihm nachführen, selbst bis nach Medien hin. Er darf es weder seinem Sohne noch seinem Boten übergeben; doch darf er es dem Boten des Gerichtes geben. Ist der Beraubte gestorben, so muss er es dessen Erben zurückerstatten.
ו נָתַן לוֹ אֶת הַקֶּרֶן וְלֹא נָתַן לוֹ אֶת הַחֹמֶשׁ, מָחַל לוֹ עַל הַקֶּרֶן וְלֹא מָחַל לוֹ עַל הַחֹמֶשׁ, מָחַל לוֹ עַל זֶה וְעַל זֶה חוּץ מִפָּחוֹת מִשָּׁוֶה פְרוּטָה בַקֶּרֶן, אֵינוֹ צָרִיךְ לֵילֵךְ אַחֲרָיו. נָתַן לוֹ אֶת הַחֹמֶשׁ וְלֹא נָתַן לוֹ אֶת הַקֶּרֶן, מָחַל לוֹ עַל הַחֹמֶשׁ וְלֹא מָחַל לוֹ עַל הַקֶּרֶן, מָחַל לוֹ עַל זֶה וְעַל זֶה חוּץ מִשָּׁוֶה פְרוּטָה בַקֶּרֶן, צָרִיךְ לֵילֵךְ אַחֲרָיו:
6 Hat er ihm die Hauptschuld erstattet, aber nicht das Fünftel; hat er ihm auf die Hauptschuld verzichtet, aber nicht auf das Fünftel; hat er auf Beides verzichtet, mit Ausnahme eines Teils der Hauptschuld, der weniger als eine Peruta wert ist; so braucht er ihm nicht nachzugehen. Hat er ihm das Fünftel erstattet, aber nicht die Hauptschuld; hat er ihm auf das Fünftel verzichtet, aber nicht auf die Hauptschuld; hat er auf Beides verzichtet, mit Ausnahme eines Teils der Hauptschuld, der eine Peruta wert ist; so muss er ihm nachgehen.
ז נָתַן לוֹ אֶת הַקֶּרֶן וְנִשְׁבַּע לוֹ עַל הַחֹמֶשׁ, הֲרֵי זֶה מְשַׁלֵּם חֹמֶשׁ עַל חֹמֶשׁ, עַד שֶׁיִּתְמַעֵט הַקֶּרֶן פָּחוֹת מִשָּׁוֶה פְרוּטָה. וְכֵן בְּפִקָּדוֹן, שֶׁנֶּאֱמַר (ויקרא ה) בְּפִקָּדוֹן אוֹ בִתְשׂוּמֶת יָד אוֹ בְגָזֵל אוֹ עָשַׁק אֶת עֲמִיתוֹ אוֹ מָצָא אֲבֵדָה וְכִחֶשׁ בָּהּ וְנִשְׁבַּע עַל שָׁקֶר, הֲרֵי זֶה מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ וְאָשָׁם. הֵיכָן פִּקְדוֹנִי, אָמַר לוֹ אָבָד, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, וְהָעֵדִים מְעִידִים אוֹתוֹ שֶׁאֲכָלוֹ, מְשַׁלֵּם קֶרֶן. הוֹדָה מֵעַצְמוֹ, מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ וְאָשָׁם:
7 Hat er ihm die Hauptschuld erstattet, aber das Fünftel abgeschworen; so muss er noch ein Fünftel von dem Fünftel hinzuzahlen, und zwar bis die Hauptschuld sich auf weniger als einen Wert von einer Peruta vermindert hat. Dasselbe gilt beim Verwahrgut, denn es heisst (Lev. 5, 21 f.): „Ein Verwahrgut, oder ein Darlehen, oder einen Raub, oder er hat seinem Nächsten den Lohn vorenthalten, oder er hat Verlorenes gefunden und leugnet es ab und schwört falsch“, — da muss er die Hauptschuld, (noch) ein Fünftel (dazu) und ein Schuldopfer entrichten.
ח הֵיכָן פִּקְדוֹנִי, אָמַר לוֹ נִגְנָב, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, וְהָעֵדִים מְעִידִין אוֹתוֹ שֶׁגְּנָבוֹ, מְשַׁלֵּם תַּשְׁלוּמֵי כֶפֶל. הוֹדָה מֵעַצְמוֹ, מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ וְאָשָׁם:
8 (Es sagt der Deponent): „Wo ist mein Verwahrgut?“ (Der Depositär) antwortet ihm: „Es ist verloren gegangen.“ (Darauf der Deponent): „Ich beschwöre dich (deswegen)“; und jener sagt: „Amen!“ Die Zeugen aber bezeugen gegen ihn, dass er es verzehrt hat; so muss er (nur) die Hauptschuld bezahlen. Gesteht er es aber von selbst ein, so muss er die Hauptschuld, (noch) ein Fünftel (dazu) und ein Schuldopfer entrichten. (Es sagt der Deponent): „Wo ist mein Verwahrgut?“ (Der Depositär) antwortet ihm: „Es ist gestohlen worden.“ (Darauf der Deponent): „Ich beschwöre dich (deswegen)“, und jener sagt: „Amen!“ — Die Zeugen aber bezeugen gegen ihn, dass er es gestohlen hat; so muss er Doppel-Ersatz leisten. Gesteht er es aber von selbst ein, so muss er die Hauptschuld, (noch) ein Fünftel (dazu) und ein Schuldopfer entrichten.
ט הַגּוֹזֵל אֶת אָבִיו, וְנִשְׁבַּע לוֹ, וּמֵת, הֲרֵי זֶה מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ לְבָנָיו אוֹ לְאֶחָיו. וְאִם אֵינוֹ רוֹצֶה, אוֹ שֶׁאֵין לוֹ, לֹוֶה וּבַעֲלֵי חוֹב בָּאִים וְנִפְרָעִים:
9 Wenn jemand seinen Vater beraubt und es ihm abgeschworen hat und der Vater dann gestorben ist; so bezahlt er die Hauptschuld und das Fünftel dessen Söhnen oder dessen Brüdern. Wenn er nicht will oder nichts hat, so borgt er, und die Gläubiger kommen und nehmen bezahlt.
י הָאוֹמֵר לִבְנוֹ, קוֹנָם אִי אַתָּה נֶהֱנֶה מִשֶּׁלִּי, אִם מֵת, יִירָשֶׁנּוּ. בְּחַיָּיו וּבְמוֹתוֹ, אִם מֵת, לֹא יִירָשֶׁנּוּ, וְיַחֲזִיר לְבָנָיו אוֹ לְאֶחָיו. וְאִם אֵין לוֹ, לֹוֶה, וּבַעֲלֵי חוֹב בָּאִים וְנִפְרָעִים:
10 Wenn jemand zu seinem Sohne sagt: „Konam sei, was du von dem Meinigen geniessest“; so darf dieser ihn, wenn er stirbt, beerben. (Fügt er aber hinzu): „Sowohl bei meinem Leben als nach meinem Tode“; so darf der Sohn ihn, wenn er stirbt, nicht beerben; er muss vielmehr (das Erbe) dessen Söhnen oder dessen Brüdern geben. Wenn er aber nichts hat; so borgt er, und die Gläubiger kommen und nehmen bezahlt.
יא הַגּוֹזֵל אֶת הַגֵּר וְנִשְׁבַּע לוֹ, וּמֵת, הֲרֵי זֶה מְשַׁלֵּם קֶרֶן וָחֹמֶשׁ לַכֹּהֲנִים וְאָשָׁם לַמִּזְבֵּחַ, שֶׁנֶּאֱמַר (במדבר ה) וְאִם אֵין לָאִישׁ גֹּאֵל לְהָשִׁיב הָאָשָׁם אֵלָיו, הָאָשָׁם הַמּוּשָׁב לַה' לַכֹּהֵן, מִלְּבַד אֵיל הַכִּפֻּרִים אֲשֶׁר יְכַפֶּר בּוֹ עָלָיו. הָיָה מַעֲלֶה אֶת הַכֶּסֶף וְאֶת הָאָשָׁם, וּמֵת, הַכֶּסֶף יִנָּתֵן לְבָנָיו, וְהָאָשָׁם יִרְעֶה עַד שֶׁיִּסְתָּאֵב, וְיִמָּכֵר וְיִפְּלוּ דָמָיו לִנְדָבָה:
11 Wenn jemand einen Proselyten beraubt und es ihm abgeschworen hat, und der Proselyte dann gestorben ist; so bezahlt er die Hauptschuld und das Fünftel den Priestern und bringt ein Schuldopfer für den Altar, denn es heisst (Num. 5, 8): Wenn der Mann keinen Verwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so sei die Schuld, die dem Ewigen erstattet wird, dem Priester, ausser dem Widder der Versöhnung, wodurch man ihn sühnt. — Hat der Räuber das Geld und das Schuldopfer (zum Tempel) hinaufgebracht und ist dann gestorben; so wird das Geld seinen Söhnen gegeben, und das Schuldopfer lässt man weiden, bis er fehlerhaft wird, dann wird es verkauft, und dessen Erlös fällt in die Opferspenden-Kasse.
יב נָתַן הַכֶּסֶף לְאַנְשֵׁי מִשְׁמָר, וּמֵת, אֵין הַיּוֹרְשִׁים יְכוֹלִין לְהוֹצִיא מִיָּדָם, שֶׁנֶּאֱמַר (שם) אִישׁ אֲשֶׁר יִתֵּן לַכֹּהֵן לוֹ יִהְיֶה. נָתַן הַכֶּסֶף לִיהוֹיָרִיב וְאָשָׁם לִידַעְיָה, יָצָא. אָשָׁם לִיהוֹיָרִיב וְכֶסֶף לִידַעְיָה, אִם קַיָּם הָאָשָׁם, יַקְרִיבוּהוּ בְנֵי יְדַעְיָה, וְאִם לֹא, יַחֲזִיר וְיָבִיא אָשָׁם אַחֵר, שֶׁהַמֵּבִיא גְזֵלוֹ עַד שֶׁלֹּא הֵבִיא אֲשָׁמוֹ, יָצָא. הֵבִיא אֲשָׁמוֹ עַד שֶׁלֹּא הֵבִיא גְזֵלוֹ, לֹא יָצָא. נָתַן אֶת הַקֶּרֶן וְלֹא נָתַן אֶת הַחֹמֶשׁ, אֵין הַחֹמֶשׁ מְעַכֵּב:
12 Hat er das Geld den Männern der Dienst-Abteilung gegeben und ist dann gestorben, so können seine Erben es aus deren Hand nicht wegnehmen, denn es heisst (Num. 5, 10): „Was jemand dem Priester gibt, soll ihm bleiben.“ Hat er das Geld der Abteilung Jehojarib und das Schuldopfer der Abteilung Jedaja gegeben; so hat er seiner Pflicht genügt. Hat er das Schuldopfer der Abteilung Jehojarib und das Geld der Abteilung Jedaja gegeben; so sollen, wenn das Schuldopfer noch vorhanden ist, es die Männer von Jedaja darbringen; ist es aber nicht mehr vorhanden, so muss er nochmals ein anderes Schuldopfer darbringen; denn wer seinen Raub bringt, bevor er sein Schuldopfer gebracht, hat seiner Pflicht genügt; wer aber sein Schuldopfer bringt, bevor er seinen Raub gebracht, hat seiner Pflicht nicht genügt. Hat er ihm die Hauptschuld aber nicht das Fünftel entrichtet, so hindert das Fünftel nicht.