א הַחוֹבֵל בַּחֲבֵרוֹ חַיָּב עָלָיו מִשּׁוּם חֲמִשָּׁה דְבָרִים, בְּנֶזֶק, בְּצַעַר, בְּרִפּוּי, בְּשֶׁבֶת, וּבְבֹשֶׁת. בְּנֶזֶק כֵּיצַד. סִמָּא אֶת עֵינוֹ, קָטַע אֶת יָדוֹ, שִׁבֵּר אֶת רַגְלוֹ, רוֹאִין אוֹתוֹ כְּאִלּוּ הוּא עֶבֶד נִמְכָּר בַּשּׁוּק וְשָׁמִין כַּמָּה הָיָה יָפֶה וְכַמָּה הוּא יָפֶה. צַעַר, כְּוָאוֹ בְשַׁפּוּד אוֹ בְמַסְמֵר, וַאֲפִלּוּ עַל צִפָּרְנוֹ, מְקוֹם שֶׁאֵינוֹ עוֹשֶׂה חַבּוּרָה, אוֹמְדִין כַּמָּה אָדָם כַּיּוֹצֵא בָזֶה רוֹצֶה לִטֹּל לִהְיוֹת מִצְטַעֵר כָּךְ. רִפּוּי, הִכָּהוּ חַיָּב לְרַפְּאֹתוֹ. עָלוּ בוֹ צְמָחִים, אִם מֵחֲמַת הַמַּכָּה, חַיָּב. שֶׁלֹּא מֵחֲמַת הַמַּכָּה, פָּטוּר. חָיְתָה וְנִסְתְּרָה, חָיְתָה וְנִסְתְּרָה, חַיָּב לְרַפְּאֹתוֹ. חָיְתָה כָל צָרְכָּהּ, אֵינוֹ חַיָּב לְרַפְּאֹתוֹ. שֶׁבֶת, רוֹאִין אוֹתוֹ כְּאִלוּ הוּא שׁוֹמֵר קִשּׁוּאִין, שֶׁכְּבָר נָתַן לוֹ דְמֵי יָדוֹ וּדְמֵי רַגְלוֹ. בֹּשֶׁת, הַכֹּל לְפִי הַמְבַיֵּשׁ וְהַמִּתְבַּיֵּשׁ. הַמְבַיֵּשׁ אֶת הֶעָרֹם, הַמְבַיֵּשׁ אֶת הַסּוּמָא, וְהַמְבַיֵּשׁ אֶת הַיָּשֵׁן, חַיָּב. וְיָשֵׁן שֶׁבִּיֵּשׁ, פָּטוּר. נָפַל מִן הַגָּג, וְהִזִּיק וּבִיֵּשׁ, חַיָּב עַל הַנֶּזֶק וּפָטוּר עַל הַבֹּשֶׁת, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים כה) וְשָׁלְחָה יָדָהּ וְהֶחֱזִיקָה בִּמְבֻשָׁיו, אֵינוֹ חַיָּב עַל הַבֹּשֶׁת עַד שֶׁיְהֵא מִתְכַּוֵּן:
1 Wer seinen Nächsten verwundet, ist dafür wegen fünf Momente schuldig, nämlich: Schaden, Schmerz, Heilung, Versäumnis und Beschämung. In welcher Weise (zahlt man) den Schaden? Hat er ihm das Auge geblendet, die Hand abgehauen oder den Fuss gebrochen, so betrachtet man ihn, als wäre er ein auf dem Markte zu verkaufender Sklave, und man schätzt ihn, wie viel er wert war und wie viel er wert ist. Schmerzgeld (zahlt man in folgender Weise): Hat er ihn mit einem Spiess oder einem Nagel gebrannt, wenn auch nur auf seinem Fingernagel, einer Stelle, wo es keine Beule macht, so schätzt man, wie viel ein Mensch seines Gleichen fordern würde, dafür, dass er einen solchen Schmerz sich zufügen liesse. Heilungskosten (bezahlt man in folgender Weise): Hat er ihn verletzt, so ist er verpflichtet, ihn heilen zu lassen. Sind Geschwüre an ihm entstanden, so ist er, falls dies in Folge der Verletzung geschah, (Heilungskosten) schuldig; geschah es aber nicht in Folge der Verletzung, so ist er frei. Ist die Wunde geheilt und dann wieder ausgebrochen, dann nochmals geheilt und wieder ausgebrochen, so ist er schuldig, ihn heilen zu lassen; war sie aber einmal vollständig geheilt, so ist er nicht mehr schuldig, ihn heilen zu lassen. Betreffs der Versäumniskosten betrachten wir ihn, als wäre er Hüter eines Gurkenfeldes, da er ihm den Wert seiner Hand und den Wert seines Fusses bereits bezahlt hat. Die Beschämung betreffend, so richtet sich alles nach der Beschaffenheit des, der beschämt hat, und des, der beschämt worden ist. Wer einen Nackten beschämt, wer einen Blinden beschämt, oder wer einen Schlafenden beschämt, ist schuldig; hat aber ein Schlafender beschämt, so ist er frei. Ist jemand vom Dache herabgefallen und hat dadurch (einen Menschen) beschädigt und beschämt, so ist er wegen der Beschädigung schuldig, wegen der Beschämung aber nicht schuldig, denn es heisst (Deuteron. 25, 11): „Sie streckt ihre Hand aus und ergreift seine Schamteile“; demnach ist man wegen Beschämung nicht eher schuldig, als bis man mit Absicht gehandelt hat.