ג גָּנַב עַל פִּי שְׁנַיִם וְטָבַח וּמָכַר עַל פִּיהֶם, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, מְשַׁלְּמִין הַכֹּל. גָּנַב עַל פִּי שְׁנַיִם וְטָבַח וּמָכַר עַל פִּי שְׁנַיִם אֲחֵרִים, אֵלּוּ וְאֵלּוּ נִמְצְאוּ זוֹמְמִין, הָרִאשׁוֹנִים מְשַׁלְּמִים תַּשְׁלוּמֵי כֶפֶל, וְהָאַחֲרוֹנִים מְשַׁלְּמִין תַּשְׁלוּמֵי שְׁלֹשָׁה. נִמְצְאוּ אַחֲרוֹנִים זוֹמְמִין, הוּא מְשַׁלֵּם תַּשְׁלוּמֵי כֶפֶל, וְהֵן מְשַׁלְּמִין תַּשְׁלוּמֵי שְׁלֹשָׁה. אֶחָד מִן הָאַחֲרוֹנִים זוֹמֵם, בָּטְלָה עֵדוּת שְׁנִיָּה. אֶחָד מִן הָרִאשׁוֹנִים זוֹמֵם, בָּטְלָה כָּל הָעֵדוּת, שֶׁאִם אֵין גְּנֵיבָה אֵין טְבִיחָה וְאֵין מְכִירָה:
3 Sagen zwei Zeugen aus, dass jemand gestohlen, und dieselben sagen auch aus, dass er geschlachtet oder verkauft hat, die Zeugen werden aber als falsch befunden, so müssen diese Alles bezahlen. Sagen zwei Zeugen aus, dass jemand gestohlen, und andere zwei sagen, dass er geschlachtet oder verkauft hat, diese und jene werden aber als falsch befunden, so bezahlen die ersten Zeugen das Zweifache und die letzten das Dreifache. Werden die letzten (allein) als falsch befunden, so bezahlt der Dieb das Zweifache, und sie bezahlen das Dreifache. Wird Einer von den letzten als falsch befunden, so ist das zweite Zeugnis nichtig; wird Einer von den ersten als falsch befunden, so ist das ganze Zeugnis nichtig, denn fand kein Diebstahl statt, so kann (das Gestohlene) nicht geschlachtet oder verkauft worden sein.