Bava Kamma 5

Kapitel 5

א שׁוֹר שֶׁנָּגַח אֶת הַפָּרָה וְנִמְצָא עֻבָּרָהּ בְּצִדָּהּ, וְאֵין יָדוּעַ אִם עַד שֶׁלֹּא נְגָחָהּ יָלְדָה, אִם מִשֶּׁנְּגָחָהּ יָלְדָה, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק לַפָּרָה וּרְבִיעַ נֶזֶק לַוָּלָד. וְכֵן פָּרָה שֶׁנָּגְחָה אֶת הַשּׁוֹר וְנִמְצָא וְלָדָהּ בְּצִדָּהּ, וְאֵין יָדוּעַ אִם עַד שֶׁלֹּא נָגְחָה יָלְדָה, אִם מִשֶּׁנָּגְחָה יָלְדָה, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק מִן הַפָּרָה וּרְבִיעַ נֶזֶק מִן הַוָּלָד:
1 Wenn ein Ochs eine Kuh gestossen hat, und man findet ihre Leibesfrucht an ihrer Seite und weiss nicht, ob sie vor dem Stosse oder nach dem Stosse geboren hat; so bezahlt man den halben Schaden der Kuh und ein Viertel Schaden des Jungen. So auch wenn eine Kuh einen Ochsen gestossen hat und man findet ihr Junges an ihrer Seite und weiss nicht, ob sie vor dem Stossen oder nach dem Stossen geboren hat; so bezahlt man den halben Schaden von (dem Körper) der Kuh und ein Viertel des Schadens vom (Körper des) Jungen.
ב הַקַּדָּר שֶׁהִכְנִיס קְדֵרוֹתָיו לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וְשִׁבְּרָתַן בְּהֶמְתּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. וְאִם הֻזְּקָה בָהֶן, בַּעַל הַקְּדֵרוֹת חַיָּב. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל חָצֵר חַיָּב. הִכְנִיס פֵּרוֹתָיו לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וַאֲכָלָתַן בְּהֶמְתּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. וְאִם הֻזְּקָה בָהֶן, בַּעַל הַפֵּרוֹת חַיָּב. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל הֶחָצֵר חַיָּב:
2 Wenn ein Töpfer seine Töpfe in den Hof des Hausherrn ohne dessen Erlaubnis hereinbringt und das Vieh des Hausherrn sie zerbricht, so ist dieser frei, und wenn das Vieh an den Töpfen sich beschädigt, so ist deren Besitzer schuldig. Bringt er sie aber mit Erlaubnis herein, so ist der Hofbesitzer schuldig. Wenn Jemand seine Früchte in den Hof eines Hausherrn ohne dessen Erlaubnis hereinbringt und sie das Vieh des Hausherrn frisst, so ist dieser frei und wenn das Vieh sich durch dieselben beschädigt, ist der Eigentümer der Früchte schuldig; hat er sie aber mit Erlaubnis hereingebracht, so ist der Besitzer des Hofes schuldig.
ג הִכְנִיס שׁוֹרוֹ לַחֲצַר בַּעַל הַבַּיִת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, וּנְגָחוֹ שׁוֹרוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, אוֹ שֶׁנְּשָׁכוֹ כַלְבּוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, פָּטוּר. נָגַח הוּא שׁוֹרוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, חַיָּב. נָפַל לְבוֹרוֹ וְהִבְאִישׁ מֵימָיו, חַיָּב. הָיָה אָבִיו אוֹ בְנוֹ לְתוֹכוֹ, מְשַׁלֵּם אֶת הַכֹּפֶר. וְאִם הִכְנִיס בִּרְשׁוּת, בַּעַל הֶחָצֵר חַיָּב. רַבִּי אוֹמֵר, בְּכֻלָּן אֵינוֹ חַיָּב, עַד שֶׁיְּקַבֵּל עָלָיו לִשְׁמֹר:
3 Wenn Jemand seinen Ochsen in den Hof eines Hausherrn ohne dessen Erlaubnis hereinbringt und ihn der Ochs des Hausherrn stösst oder der Hund des Hausherrn beisst, so ist dieser frei; stösst aber jener (fremde Ochs) den Ochsen des Hausherrn, so ist dessen Eigentümer schuldig Fällt jener (fremde Ochs) in des Hausherrn Brunnen und macht dessen Wasser stinkend, so ist des Ochsen Eigentümer schuldig. War des Hausherrn Vater oder Sohn darin, so muss des Ochsen Eigentümer das Lösegeld bezahlen. Wenn er ihn aber mit Erlaubnis hereingebracht hat, so ist der Besitzer des Hofes schuldig. Rabbi sagt: In allen Fällen ist der Hausherr nicht schuldig, ausser wenn er es übernommen hat, (den Ochsen) zu hüten.
ד שׁוֹר שֶׁהָיָה מִתְכַּוֵּן לַחֲבֵרוֹ וְהִכָּה אֶת הָאִשָּׁה וְיָצְאוּ יְלָדֶיהָ, פָּטוּר מִדְּמֵי וְלָדוֹת. וְאָדָם שֶׁהָיָה מִתְכַּוֵּן לַחֲבֵרוֹ וְהִכָּה אֶת הָאִשָּׁה וְיָצְאוּ יְלָדֶיהָ, מְשַׁלֵּם דְּמֵי וְלָדוֹת. כֵּיצַד מְשַׁלֵּם דְּמֵי וְלָדוֹת, שָׁמִין אֶת הָאִשָּׁה כַּמָּה הִיא יָפָה עַד שֶׁלֹּא יָלְדָה וְכַמָּה הִיא יָפָה מִשֶּׁיָּלָדָה. אָמַר רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל, אִם כֵּן, מִשֶּׁהָאִשָּׁה יוֹלֶדֶת, מַשְׁבַּחַת. אֶלָּא שָׁמִין אֶת הַוְּלָדוֹת כַּמָּה הֵן יָפִין, וְנוֹתֵן לַבַּעַל. וְאִם אֵין לָהּ בַּעַל, נוֹתֵן לְיוֹרְשָׁיו. הָיְתָה שִׁפְחָה וְנִשְׁתַּחְרְרָה, אוֹ גִיּוֹרֶת, פָּטוּר:
4 Wenn ein Ochs einen andern Ochsen stossen wollte und eine Frau schlug, so dass ihr die Kinder abgingen, so ist dessen Besitzer von der Bezahlung des Wertes der Kinder frei. Wenn aber ein Mensch einen andern zu schlagen beabsichtigte und eine Frau schlug, so dass ihr die Kinder abgingen, so muss er den Wert der Kinder bezahlen. Wie bezahlt man den Wert der Kinder? Man schätzt die Frau, wie viel sie wert war, bevor sie geboren, und wie viel sie wert ist, nachdem sie geboren Da sagte R. Simon, Sohn Gamliel’s: Wenn es so geschieht, so wäre ja die Frau, nachdem sie geboren, wertvoller! Man schätzt daher die Kinder, wie viel sie wert waren, und gibt (den Wert) dem Manne. Hat sie keinen Mann, gibt man es seinen Erben. War sie eine freigelassene Sklavin oder eine Proselytin, so ist man frei.
ה הַחוֹפֵר בּוֹר בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד וּפְתָחוֹ לִרְשׁוּת הָרַבִּים, אוֹ בִרְשׁוּת הָרַבִּים וּפְתָחוֹ לִרְשׁוּת הַיָּחִיד, בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד וּפְתָחוֹ לִרְשׁוּת הַיָּחִיד אַחֵר, חַיָּב. הַחוֹפֵר בּוֹר בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, חַיָּב. אֶחָד הַחוֹפֵר בּוֹר, שִׁיחַ וּמְעָרָה, חֲרִיצִין וּנְעִיצִין, חַיָּב. אִם כֵּן, לָמָּה נֶאֱמַר בּוֹר, מַה בּוֹר שֶׁיֶּשׁ בּוֹ כְדֵי לְהָמִית, עֲשָׂרָה טְפָחִים, אַף כֹּל שֶׁיֶּשׁ בּוֹ כְדֵי לְהָמִית, עֲשָׂרָה טְפָחִים. הָיוּ פְחוּתִין מֵעֲשָׂרָה טְפָחִים, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, פָּטוּר. וְאִם הֻזַּק בּוֹ, חַיָּב:
5 Wer im Privatgebiete eine Grube gräbt und sie nach dem öffentlichen Gebiete hin öffnet, oder wer im öffentlichen Gebiete eine Grube gräbt und sie nach einem Privatgebiete hin öffnet, oder wer sie im eigenen Gebiete gräbt und nach eines Andern Privatgebiete hin öffnet, der ist schuldig. Wenn Jemand im öffentlichen Gebiete eine Grube gräbt und ein Ochs oder ein Esel hineinfällt und stirbt, so ist er schuldig. Es ist einerlei, ob er eine Grube, einen Graben, eine Höhle, Vertiefungen oder Rinnen gegraben, er ist schuldig. Wenn dem so ist, warum heisst es in der Schrift (Exod. 21, 33): „eine Grube“? (Um zu lehren:) Sowie eine Grube geeignet ist zu töten, indem sie zehn Handbreiten tief ist, so muss jede Vertiefung zu töten geeignet, nämlich zehn Handbreiten tief sein. Waren sie weniger als zehn Handbreiten tief und es fiel ein Ochs oder ein Esel hinein und starb, so ist man frei; wurde das Tier aber darin beschädigt, so ist man schuldig.
ו בּוֹר שֶׁל שְׁנֵי שֻׁתָּפִין, עָבַר עָלָיו הָרִאשׁוֹן וְלֹא כִסָּהוּ, וְהַשֵּׁנִי וְלֹא כִסָּהוּ, הַשֵּׁנִי חַיָּב. כִּסָּהוּ הָרִאשׁוֹן, וּבָא הַשֵּׁנִי וּמְצָאוֹ מְגֻלֶּה וְלֹא כִסָּהוּ, הַשֵּׁנִי חַיָּב. כִּסָּהוּ כָרָאוּי, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, פָּטוּר. לֹא כִסָּהוּ כָרָאוּי, וְנָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר וָמֵת, חַיָּב. נָפַל לְפָנָיו מִקּוֹל הַכְּרִיָּה, חַיָּב. לְאַחֲרָיו מִקּוֹל הַכְּרִיָּה, פָּטוּר. נָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר וְכֵלָיו וְנִשְׁתַּבְּרוּ, חֲמוֹר וְכֵלָיו וְנִתְקָרְעוּ, חַיָּב עַל הַבְּהֵמָה וּפָטוּר עַל הַכֵּלִים. נָפַל לְתוֹכוֹ שׁוֹר חֵרֵשׁ, שׁוֹטֶה וְקָטָן, חַיָּב. בֵּן אוֹ בַת, עֶבֶד אוֹ אָמָה, פָּטוּר:
6 Gehört eine Grube zwei Teilhabern und es geht der eine vorüber und deckt sie nicht zu und der andere geht vorüber und deckt sie nicht zu, so ist der zweite schuldig. Hat sie der erste zugedeckt und es kommt der zweite und findet sie aufgedeckt und deckt sie nicht zu, so ist der zweite schuldig. Hat man die Grube gehörig zugedeckt und es fällt ein Ochs oder ein Esel hinein und stirbt, so ist man frei. Hat man sie nicht gehörig zugedeckt und es fällt ein Ochs oder ein Esel hinein und stirbt, so ist man schuldig. Ist ein Ochs in Folge des Geräusches beim Graben vorwärts in die Grube gestürzt, so ist man schuldig; ist er in Folge des Geräusches beim Graben rückwärts (ausserhalb der Grube) gestürzt, so ist man frei. Ist ein Ochs mit seinen Geräten hineingefallen und diese wurden zerbrochen, oder ist ein Esel mit seinen Geräten hineingefallen und diese wurden zerrissen, so ist man in Betreff des Viehes schuldig, in Betreff der Geräte aber frei. Fällt ein tauber, toller oder junger Ochs hinein, so ist man schuldig. Fällt ein männliches oder weibliches Kind, ein Sklave oder eine Sklavin hinein, so ist man frei.
ז אֶחָד שׁוֹר וְאֶחָד כָּל בְּהֵמָה לִנְפִילַת הַבּוֹר, וּלְהַפְרָשַׁת הַר סִינַי, וּלְתַשְׁלוּמֵי כֶפֶל, וְלַהֲשָׁבַת אֲבֵדָה, לִפְרִיקָה, לַחֲסִימָה, לְכִלְאַיִם, וּלְשַׁבָּת. וְכֵן חַיָּה וָעוֹף כַּיּוֹצֵא בָהֶן. אִם כֵּן, לָמָּה נֶאֱמַר שׁוֹר אוֹ חֲמוֹר. אֶלָּא שֶׁדִּבֵּר הַכָּתוּב בַּהֹוֶה:
7 Es ist einerlei Recht für Ochsen oder irgend anderes Vieh hinsichtlich des Fallens in die Grube, der Absonderung vom Berge Sinai, des Doppel-Ersatzes, der Rückgabe des Verlorenen, der Last-Abladung, des Maul-Verbindens, der Vermischung mit anderer Gattung, und der Schabbatruhe; vom Gewild und Geflügel gilt das Gleiche. Wenn dem so ist, warum heisst es in der Schrift: „Ochs oder Esel?“ Die Schrift redet nur vom Gewöhnlichen.