ט מְסָרוֹ לְשׁוֹמֵר חִנָּם, וּלְשׁוֹאֵל, לְנוֹשֵׂא שָׂכָר, וּלְשׂוֹכֵר, נִכְנְסוּ תַחַת הַבְּעָלִים, מוּעָד מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, וְתָם מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. קְשָׁרוֹ בְעָלָיו בְּמוֹסֵרָה, וְנָעַל בְּפָנָיו כָּרָאוּי, וְיָצָא וְהִזִּיק, אֶחָד תָּם וְאֶחָד מוּעָד חַיָּב, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, תָּם חַיָּב וּמוּעָד פָּטוּר, שֶׁנֶּאֱמַר (שמות כא) וְלֹא יִשְׁמְרֶנּוּ בְּעָלָיו, וְשָׁמוּר הוּא זֶה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֵין לוֹ שְׁמִירָה אֶלָּא סַכִּין:
9 Hat er den Ochsen einem unentgeltlichen Hüter, einem, der ihn sich entleiht, einem Lohnhüter oder einem, der ihn sich mietet, übergeben; so treten diese an die Stelle des Herrn und zahlen, falls der Ochs (zu schaden) gewohnt war, den ganzen Schaden und, falls er ungewohnt war, den halben Schaden. Hat der Herr den Ochsen mit der Halfter angebunden und vor ihm gehörig zugemacht, er ist aber dennoch hinausgekommen und hat geschädigt, so ist der Herr schuldig, es sei der Ochs nicht (zu schaden) gewohnt oder gewohnt. Dies die Worte des R. Meïr. R. Jehuda sagt: Beim nicht gewohnten ist man schuldig, aber beim gewohnten ist man frei, denn es heisst (Exod. 21, 29): „Wenn der Eigentümer ihn nicht hütet“, dieser aber war gehütet. R. Elieser sagt: Dieser kann nicht anders gehütet werden, als durch das Messer.