Bava Kamma 3

Kapitel 3

א הַמַּנִּיחַ אֶת הַכַּד בִּרְשׁוּת הָרַבִּים וּבָא אַחֵר וְנִתְקַל בָּהּ וּשְׁבָרָהּ, פָּטוּר. וְאִם הֻזַּק בָּהּ, בַּעַל הֶחָבִית חַיָּב בְּנִזְקוֹ. נִשְׁבְּרָה כַדּוֹ בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהֻחְלַק אֶחָד בַּמַּיִם, אוֹ שֶׁלָּקָה בַחֲרָסֶיהָ, חַיָּב. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, בְּמִתְכַּוֵּן, חַיָּב. בְּאֵינוֹ מִתְכַּוֵּן, פָּטוּר:
1 Wenn Jemand ein Fass auf öffentliches Gebiet hinlegt und es kommt ein Anderer und strauchelt daran und zerbricht es, so ist letzterer frei. Hat er sich daran beschädigt, so ist der Eigentümer des Fasses zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn Jemands Krug im öffentlichen Gebiete zerbrochen wird und es gleitet ein Anderer durch das Wasser aus oder wird durch die Scherben beschädigt, so ist jener schuldig. R. Jehuda sagt: Wenn er noch Absicht darauf hat, ist er schuldig; hat er aber nicht Absicht darauf, so ist er frei.
ב הַשּׁוֹפֵךְ מַיִם בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהֻזַּק בָּהֶן אַחֵר, חַיָּב בְּנִזְקוֹ. הַמַּצְנִיעַ אֶת הַקּוֹץ, וְאֶת הַזְּכוּכִית, וְהַגּוֹדֵר אֶת גְּדֵרוֹ בְּקוֹצִים, וְגָדֵר שֶׁנָּפַל לִרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהֻזְּקוּ בָהֶן אֲחֵרִים, חַיָּב בְּנִזְקָן:
2 Wenn Jemand im öffentlichen Gebiete Wasser ausgiesst und es wird ein Anderer dadurch beschädigt, so ist ersterer zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn Jemand Dornen oder Glas verwahrt oder von Dornen einen Zaun sich macht, oder wenn seine Mauer nach dem öffentlichen Orte hin eingestürzt ist und es sind Andere dadurch beschädigt worden, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
ג הַמּוֹצִיא אֶת תִּבְנוֹ וְאֶת קַשּׁוֹ לִרְשׁוּת הָרַבִּים לִזְבָלִים, וְהֻזַּק בָּהֶן אַחֵר, חַיָּב בְּנִזְקוֹ, וְכָל הַקּוֹדֵם בָּהֶן זָכָה. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, כָּל הַמְקַלְקְלִין בִּרְשׁוּת הָרַבִּים וְהִזִּיקוּ, חַיָּבִין לְשַׁלֵּם, וְכָל הַקּוֹדֵם בָּהֶן זָכָה. הַהוֹפֵךְ אֶת הַגָּלָל בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהֻזַּק בָּהֶן אַחֵר, חַיָּב בְּנִזְקוֹ:
3 Wenn Jemand sein Stroh und seine Stoppeln Düngers halber auf einen öffentlichen Ort hinausbringt und es wird ein Anderer durch sie beschädigt, so ist ersterer zum Schadenersatz verpflichtet, und wer sich dieselben zuerst nimmt, erwirbt sie (als Eigentum. R. Simon b. Gamliël sagt; Alle welche Schaden anrichtende Gegenstände an einen öffentlichen Ort legen, müssen den Schaden, den dieselben zufügen, bezahlen, und wer die Gegenstände zuerst nimmt, erwirbt sie. Wenn Jemand Rindermist im öffentlichen Gebiete umwendet und es wird ein Anderer dadurch beschädigt, so muss ersterer Schadenersatz leisten.
ד שְׁנֵי קַדָּרִין שֶׁהָיוּ מְהַלְּכִין זֶה אַחַר זֶה, וְנִתְקַל הָרִאשׁוֹן וְנָפַל, וְנִתְקַל הַשֵּׁנִי בָּרִאשׁוֹן, הָרִאשׁוֹן חַיָּב בְּנִזְקֵי שֵׁנִי:
4 Wenn zwei Töpfer hinter einander gehen und es strauchelt der erste und fällt und der zweite strauchelt an dem ersten, so muss der erste den Schaden des zweiten ersetzen.
ה זֶה בָּא בְחָבִיתוֹ, וְזֶה בָּא בְקוֹרָתוֹ, נִשְׁבְּרָה כַדּוֹ שֶׁל זֶה בְּקוֹרָתוֹ שֶׁל זֶה, פָּטוּר, שֶׁלָּזֶה רְשׁוּת לְהַלֵּךְ וְלָזֶה רְשׁוּת לְהַלֵּךְ. הָיָה בַעַל קוֹרָה רִאשׁוֹן, וּבַעַל חָבִית אַחֲרוֹן, נִשְׁבְּרָה חָבִית בַּקּוֹרָה, פָּטוּר בַּעַל הַקּוֹרָה. וְאִם עָמַד בַּעַל הַקּוֹרָה, חַיָּב. וְאִם אָמַר לְבַעַל הֶחָבִית עֲמֹד, פָּטוּר. הָיָה בַעַל חָבִית רִאשׁוֹן וּבַעַל קוֹרָה אַחֲרוֹן, נִשְׁבְּרָה חָבִית בַּקּוֹרָה, חַיָּב. וְאִם עָמַד בַּעַל חָבִית, פָּטוּר. וְאִם אָמַר לְבַעַל קוֹרָה עֲמֹד, חַיָּב. וְכֵן זֶה בָא בְנֵרוֹ וְזֶה בְפִשְׁתָּנוֹ:
5 Kommt Einer mit seinem Fasse und es kommt ein Anderer mit seinem Balken und es wird das Fass des Einen durch den Balken des Andern zerbrochen, so ist dieser frei; denn dieser hat ebenso wie jener die Erlaubniss zu gehen. War der Balkenträger voran und der Fassträger hinten und das Fass zerbricht an dem Balken, so ist der Balkenträger frei. Wenn der Balkenträger stehen geblieben ist, so ist er schuldig; hat er aber zum Fassträger gesagt: „Bleibe stehen!“, so ist er frei. War der Fassträger voran und der Balkenträger hinten, während das Fass durch den Balken zerbrochen wurde, so ist letzterer schuldig. Wenn der Fassträger aber stehen geblieben ist, so ist jener frei. Hat er dabei zum Balkenträger gesagt: „Bleibe stehen!“ so ist letzterer schuldig. Dasselbe gilt, wenn Einer mit seinem Lichte und der Andere mit seinem Flachse kommt.
ו שְׁנַיִם שֶׁהָיוּ מְהַלְּכִין בִּרְשׁוּת הָרַבִּים אֶחָד רָץ וְאֶחָד מְהַלֵּךְ, אוֹ שֶׁהָיוּ שְׁנֵיהֶם רָצִים, וְהִזִּיקוּ זֶה אֶת זֶה, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין:
6 Wenn zwei auf öffentlichem Gebiete einhergehen, der Eine läuft, und der Andere geht, oder beide laufen, und es beschädigt Einer den Andern, so sind beide frei.
ז הַמְבַקֵּעַ בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד וְהִזִּיק בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, בִּרְשׁוּת הָרַבִּים וְהִזִּיק בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד, בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד וְהִזִּיק בִּרְשׁוּת הַיָּחִיד אַחֵר, חַיָּב:
7 Wenn Jemand im Privatgebiete Holz spaltet und dadurch im öffentlichen Gebiete Schaden anrichtet, oder wenn er im öffentlichen Gebiete Holz spaltet und im Privatgebiete schadet, oder wenn er in einem Privatgebiete Holz spaltet und in einem anderen Privatgebiete schadet, so ist er schuldig.
ח שְׁנֵי שְׁוָרִים תַּמִּים שֶׁחָבְלוּ זֶה אֶת זֶה, מְשַׁלְּמִים בַּמּוֹתָר חֲצִי נֶזֶק. שְׁנֵיהֶם מוּעָדִים, מְשַׁלְּמִים בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם. אֶחָד תָּם וְאֶחָד מוּעָד, מוּעָד בַּתָּם מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם, תָּם בַּמּוּעָד מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר חֲצִי נֶזֶק. וְכֵן שְׁנֵי אֲנָשִׁים שֶׁחָבְלוּ זֶה בָזֶה, מְשַׁלְּמִים בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם. אָדָם בְּמוּעָד וּמוּעָד בְּאָדָם, מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם. אָדָם בְּתָם וְתָם בְּאָדָם, אָדָם בְּתָם מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם, תָּם בְּאָדָם מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר חֲצִי נֶזֶק. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, אַף תָּם שֶׁחָבַל בְּאָדָם, מְשַׁלֵּם בַּמּוֹתָר נֶזֶק שָׁלֵם:
8 Wenn zwei nicht (zu schaden) gewohnte Ochsen einander verwundet haben, so bezahlt man vom Mehrbetrag des einen Schadens die Hälfte. Sind beide gewohnt (zu schaden), so bezahlt man den ganzen Mehrbetrag. Ist einer ungewohnt und der andere gewohnt, so bezahlt man den Mehrbetrag des vom gewohnten an dem ungewohnten verübten Schadens ganz, dagegen einen etwaigen Mehrbetrag des vom ungewohnten an dem gewohnten verübten Schadens nur zur Hälfte. So auch wenn zwei Menschen einander verwundet haben, bezahlt man den ganzen Mehrbetrag. Haben ein Mensch und ein (zu Schaden) gewohnter Ochse sich gegenseitig verwundet, so zahlt man den ganzen Mehrbetrag. Haben ein Mensch und ein nicht (zu schaden) gewohnter Ochse einander verwundet, so bezahlt man den Mehrbetrag des vom Menschen dem Ochsen zugefügten Schadens ganz, dagegen einen etwaigen Mehrbetrag des vom Ochsen dem Menschen zugefügten Schadens nur zur Hälfte. R. Akiba sagt: Auch den Mehrbetrag des von diesem Ochsen dem Menschen zugefügten Schadens muss man ganz bezahlen.
ט שׁוֹר שָׁוֶה מָנֶה שֶׁנָּגַח שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם, וְאֵין הַנְּבֵלָה יָפָה כְלוּם, נוֹטֵל אֶת הַשּׁוֹר. שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם שֶׁנָּגַח שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם, וְאֵין הַנְּבֵלָה יָפָה כְלוּם, אָמַר רַבִּי מֵאִיר, עַל זֶה נֶאֱמַר (שמות כא) וּמָכְרוּ אֶת הַשּׁוֹר הַחַי וְחָצוּ אֶת כַּסְפּוֹ. אָמַר לוֹ רַבִּי יְהוּדָה, וְכֵן הֲלָכָה, קִיַּמְתָּ וּמָכְרוּ אֶת הַשּׁוֹר הַחַי וְחָצוּ אֶת כַּסְפּוֹ, וְלֹא קִיַּמְתָּ (שם) וְגַם אֶת הַמֵּת יֶחֱצוּן, וְאֵיזֶה, זֶה שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם שֶׁנָּגַח שׁוֹר שָׁוֶה מָאתַיִם, וְהַנְּבֵלָה יָפָה חֲמִשִּׁים זוּז, שֶׁזֶּה נוֹטֵל חֲצִי הַחַי וַחֲצִי הַמֵּת, וְזֶה נוֹטֵל חֲצִי הַחַי וַחֲצִי הַמֵּת:
9 Hat ein Ochs vom Werte einer Mine einen Ochsen, der zweihundert Sus wert ist, gestossen und das Aas ist gar nichts wert, so nimmt der Geschädigte den ganzen Ochsen. Hat ein 200 Sus werter Ochs einen andern von demselben Werte gestossen und das Aas ist gar nichts wert, so gilt, nach R. Meïr, von diesem die Vorschrift (Exod. 21, 35): „Sie sollen den lebenden Ochsen verkaufen und sein Geld teilen.“ Da sagte R. Jehuda zu ihm: Allerdings ist so die Norm. Hierbei hast Du erfüllt (die Vorschrift): „Sie sollen verkaufen den lebenden Ochsen und sein Geld teilen“; aber du hast nicht erfüllt (die Vorschrift): „Und auch das Todte sollen sie teilen“. Wobei ist dies (der Fall)? Wenn ein 200 Sus werter Ochse einen Ochsen von demselben Werte gestossen und das Aas 50 Sus wert ist, da bekommt jeder von beiden die Hälfte des lebenden und die Hälfte des toten Ochsen.
י יֵשׁ חַיָּב עַל מַעֲשֵׂה שׁוֹרוֹ וּפָטוּר עַל מַעֲשֵׂה עַצְמוֹ, פָּטוּר עַל מַעֲשֵׂה שׁוֹרוֹ וְחַיָּב עַל מַעֲשֵׂה עַצְמוֹ. שׁוֹרוֹ שֶׁבִּיֵּשׁ, פָּטוּר, וְהוּא שֶׁבִּיֵּשׁ, חַיָּב. שׁוֹרוֹ שֶׁסִּמֵּא אֶת עֵין עַבְדּוֹ, וְהִפִּיל אֶת שִׁנּוֹ, פָּטוּר, וְהוּא שֶׁסִּמֵּא אֶת עֵין עַבְדּוֹ, וְהִפִּיל אֶת שִׁנּוֹ, חַיָּב. שׁוֹרוֹ שֶׁחָבַל בְּאָבִיו וְאִמּוֹ, חַיָּב, וְהוּא שֶׁחָבַל בְּאָבִיו וְאִמּוֹ, פָּטוּר. שׁוֹרוֹ שֶׁהִדְלִיק אֶת הַגָּדִישׁ בְּשַׁבָּת, חַיָּב, וְהוּא שֶׁהִדְלִיק אֶת הַגָּדִישׁ בְּשַׁבָּת, פָּטוּר, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מִתְחַיֵּב בְּנַפְשׁוֹ:
10 Wegen mancher Tat seines Ochsen ist der Mensch schuldig, bei der er, wenn er sie selbst getan hätte, frei wäre; bei mancher Tat wieder ist er frei, wenn sie sein Ochs getan, aber schuldig, wenn er sie selbst getan. Wenn sein Ochs Beschämung verursacht, ist er frei, wenn er selbst aber beschämt, ist er schuldig. Wenn sein Ochs das Auge seines Sklaven geblendet oder dessen Zahn ausgeschlagen hat, ist er frei; wenn er selbst aber das Auge seines Sklaven geblendet oder ihm den Zahn ausgeschlagen hat, ist er schuldig. Hat sein Ochs seinen Vater oder seine Mutter verwundet, so ist er Schadenersatz schuldig; hat er selbst aber seinen Vater oder seine Mutter verwundet, so ist er frei (vom Schadenersatz). Hat sein Ochs einen Garbenhaufen am Schabbat angezündet, so ist er Schadenersatz schuldig, hat er selbst aber am Schabbat einen Garbenhaufen angezündet, so ist er frei (vom Schadenersatz), weil er sein Leben verwirkt hat.
יא שׁוֹר שֶׁהָיָה רוֹדֵף אַחַר שׁוֹר אַחֵר, וְהֻזַּק, זֶה אוֹמֵר שׁוֹרְךָ הִזִּיק, וְזֶה אוֹמֵר לֹא כִי, אֶלָּא בְסֶלַע לָקָה, הַמּוֹצִיא מֵחֲבֵרוֹ עָלָיו הָרְאָיָה. הָיוּ שְׁנַיִם רוֹדְפִים אַחַר אֶחָד, זֶה אוֹמֵר שׁוֹרְךָ הִזִּיק, וְזֶה אוֹמֵר שׁוֹרְךָ הִזִּיק, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין. אִם הָיוּ שְׁנֵיהֶן שֶׁל אִישׁ אֶחָד, שְׁנֵיהֶן חַיָּבִין. הָיָה אֶחָד גָּדוֹל וְאֶחָד קָטָן, הַנִּזָּק אוֹמֵר גָּדוֹל הִזִּיק, וְהַמַּזִּיק אוֹמֵר לֹא כִי, אֶלָּא קָטָן הִזִּיק. אֶחָד תָּם וְאֶחָד מוּעָד, הַנִּזָּק אוֹמֵר, מוּעָד הִזִּיק, וְהַמַּזִּיק אוֹמֵר לֹא כִי, אֶלָּא תָם הִזִּיק, הַמּוֹצִיא מֵחֲבֵרוֹ עָלָיו הָרְאָיָה. הָיוּ הַנִּזּוֹקִין שְׁנַיִם, אֶחָד גָּדוֹל וְאֶחָד קָטָן, וְהַמַּזִּיקִים שְׁנַיִם, אֶחָד גָּדוֹל וְאֶחָד קָטָן, הַנִּזָּק אוֹמֵר, גָּדוֹל הִזִּיק אֶת הַגָּדוֹל וְקָטָן אֶת הַקָּטָן, וּמַזִּיק אוֹמֵר לֹא כִי, אֶלָּא קָטָן אֶת הַגָּדוֹל וְגָדוֹל אֶת הַקָּטָן. אֶחָד תָּם וְאֶחָד מוּעָד, הַנִּזָּק אוֹמֵר, מוּעָד הִזִּיק אֶת הַגָּדוֹל וְתָם אֶת הַקָּטָן, וְהַמַּזִּיק אוֹמֵר לֹא כִי, אֶלָּא תָם אֶת הַגָּדוֹל וּמוּעָד אֶת הַקָּטָן, הַמּוֹצִיא מֵחֲבֵרוֹ עָלָיו הָרְאָיָה:
11 Wenn ein Ochs einen andern Ochsen verfolgt, dieser beschädigt wird und dessen Herr sagt: „Dein Ochs hat ihn beschädigt“, während der Herr des andern sagt: „Es ist nicht so, sondern er ist durch einen Felsen verletzt worden“; so muss derjenige, der an seinen Nächsten eine Geldforderung stellt, den Beweis erbringen. Wenn zwei Ochsen einen dritten verfolgen und der Besitzer des einen sagt: „Dein Ochs hat beschädigt“, während der andere Besitzer sagt: „Dein Ochs hat beschädigt“, so sind beide frei. Gehören aber beide Verfolger Einem Manne, so sind beide schuldig. War ein Ochs gross und der andere klein und der Geschädigte sagt: „Der grosse hat beschädigt“, der Schädiger aber sagt: „Es ist nicht so, sondern der kleine hat beschädigt; oder es war einer nicht (zu schaden) gewohnt und der andere gewohnt und es sagt der Geschädigte: „Der gewohnte hat beschädigt“, der Schädiger aber sagt: Nicht so, sondern der nicht gewohnte hat beschädigt“; so hat derjenige, der eine Geldforderung an seinen Nächsten stellt, den Beweis zu erbringen. Waren die beschädigten Ochsen zwei, der eine gross und der andere klein, und die Beschädiger auch zwei, der eine gross und der andere klein, und es sagt der Geschädigte: „Der grosse hat den grossen und der kleine hat den kleinen beschädigt“, der Schädiger aber sagt: „Nicht so, sondern der kleine hat den grossen und der grosse den kleinen beschädigt“; oder es war der eine nicht gewohnt und der andere gewohnt, und es sagt der Geschädigte: „Der gewohnte hat den grossen und der nicht gewohnte den kleinen beschädigt“, der Schädiger aber sagt: „Nicht so, sondern der nicht gewohnte hat den grossen und der gewohnte den kleinen beschädigt“; so muss derjenige, der an seinen Nächsten eine Geldforderung stellt, den Beweis erbringen.