ז שְׁנֵי אַחִין, אֶחָד עָנִי וְאֶחָד עָשִׁיר, וְהִנִּיחַ לָהֶן אֲבִיהֶן מֶרְחָץ וּבֵית הַבַּד, עֲשָׂאָן לְשָׂכָר, הַשָּׂכָר לָאֶמְצַע. עֲשָׂאָן לְעַצְמָן, הֲרֵי הֶעָשִׁיר אוֹמֵר לֶעָנִי, קַח לְךָ עֲבָדִים וְיִרְחֲצוּ בַמֶּרְחָץ, קַח לְךָ זֵיתִים וּבֹא וַעֲשֵׂם בְּבֵית הַבָּד. שְׁנַיִם שֶׁהָיוּ בְעִיר אַחַת, שֵׁם אֶחָד יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן וְשֵׁם אַחֵר יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן, אֵין יְכוֹלִין לְהוֹצִיא שְׁטָר חוֹב זֶה עַל זֶה וְלֹא אַחֵר יָכוֹל לְהוֹצִיא עֲלֵיהֶן שְׁטָר חוֹב. נִמְצָא לְאֶחָד בֵּין שְׁטָרוֹתָיו שְׁטָרוֹ שֶׁל יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן פָּרוּעַ, שְׁטָרוֹת שְׁנֵיהֶן פְּרוּעִין. כֵּיצַד יַעֲשׂוּ, יְשָׁלֵשׁוּ. וְאִם הָיוּ מְשֻׁלָּשִׁים, יִכְתְּבוּ סִימָן. וְאִם הָיוּ מְסֻמָּנִין, יִכְתְּבוּ כֹּהֵן. הָאוֹמֵר לִבְנוֹ, שְׁטָר בֵּין שְׁטָרוֹתַי פָּרוּעַ וְאֵינִי יוֹדֵעַ אֵיזֶהוּ, שְׁטָרוֹת כֻּלָּן פְּרוּעִין. נִמְצָא לְאֶחָד שָׁם שְׁנַיִם, הַגָּדוֹל פָּרוּעַ וְהַקָּטָן אֵינוֹ פָרוּעַ. הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ עַל יְדֵי עָרֵב, לֹא יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. וְאִם אָמַר עַל מְנָת שֶׁאֶפָּרַע מִמִּי שֶׁאֶרְצֶה, יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אִם יֵשׁ נְכָסִים לַלֹּוֶה, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ לֹא יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. וְכֵן הָיָה רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, הֶעָרֵב לָאִשָּׁה בִּכְתֻבָּתָהּ וְהָיָה בַעְלָהּ מְגָרְשָׁהּ, יַדִּירֶנָּה הֲנָאָה, שֶׁמָּא יַעֲשׂוּ קְנוּנְיָא עַל נְכָסִים שֶׁל זֶה וְיַחֲזִיר אֶת אִשְׁתּוֹ:
7 Wenn zwei Brüdern, von denen einer arm und einer reich ist, der Vater ein Badehaus oder eine Ölpresse hinterlassen, so fällt, wenn er diese zum Vermieten gemacht hatte, der Mietszins in die Masse; hatte er sie aber zum eigenen Gebrauch gemacht, so kann der Reiche zum Armen sagen: „kaufe dir Sklaven, die dir das Bad bereiten!“ — „kaufe dir Oliven, komme dann und bearbeite sie in der Ölpresse!“ — Wenn zwei in einer Stadt wohnen, von denen der eine Joseph, Sohn Simon’s, und der andere (ebenfalls) Joseph, Sohn Simons, heisst; so kann einer auf den andern keinen Schuldschein hervorziehen, und es kann kein anderer auf sie einen Schuldschein hervorziehen. Findet sich bei Jemand unter dessen Urkunden: „der Schuldschein des Joseph, Sohns Simons, ist bezahlt;“ so werden die Schuldscheine Beider als bezahlt angesehen. Was sollen sie tun? Sie mögen Namen dreier Generationen angeben, und wenn die Namen von drei Generationen gleich sind, mögen sie ein Kennzeichen angeben; haben sie auch gleiche Kennzeichen, so mögen sie (etwa) „Priester“ schreiben. Wenn jemand zu seinem Sohne sagt: „ein Schuldschein unter meinen Schuldscheinen ist bezahlt, ich weiss aber nicht welcher!“; so werden alle Schuldscheine als bezahlt angesehen. Findet sich dort aber auf einen zwei (Schuldscheine), so wird der grössere als bezahlt und der kleinere als unbezahlt angesehen. Wenn Jemand seinem Nächsten auf Gutsagung eines Bürgen Geld leiht, so kann er sich nicht (zuerst) vom Bürgen bezahlt machen. Hat er aber dabei gesagt: „unter der Bedingung, dass ich von wem ich will mich bezahlt machen könne“; so kann er sich vom Bürgen bezahlt machen. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Wenn der Schuldner Vermögen hat, so kann er sich in keinem Falle vom Bürgen bezahlt machen. Ebenso hat R Simon, Sohn Gamliels, gesagt: Wenn jemand einer Frau für ihre Ketuba Bürge ist und ihr Mann hat sie verstossen; so soll dieser sich durch ein Gelübde jeden Genuss von ihr untersagen; denn sonst würde er auf das Vermögen des anderen eine gemeinschaftliche Verabredung machen, und (hernach) seine Frau wieder heiraten.