Bava Batra 10

Kapitel 10

א גֵּט פָּשׁוּט, עֵדָיו מִתּוֹכוֹ. וּמְקֻשָּׁר, עֵדָיו מֵאֲחוֹרָיו. פָּשׁוּט שֶׁכָּתְבוּ עֵדָיו מֵאֲחוֹרָיו וּמְקֻשָּׁר שֶׁכָּתְבוּ עֵדָיו מִתּוֹכוֹ, שְׁנֵיהֶם פְּסוּלִים. רַבִּי חֲנִינָא בֶן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, מְקֻשָּׁר שֶׁכָּתְבוּ עֵדָיו מִתּוֹכוֹ, כָּשֵׁר, מִפְּנֵי שֶׁיָּכוֹל לַעֲשׂוֹתוֹ פָשׁוּט. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, הַכֹּל כְּמִנְהַג הַמְּדִינָה:
1 Ein glatter Get hat die Zeugen inwendig; ein gefalteter hat die Zeugen auf seiner Rückseite. Ein glatter (Get), den die Zeugen auf seiner Rückseite unterschrieben, und ein gefalteter, den die Zeugen inwendig unterschrieben, — sie beide sind ungültig. R. Chanina, Sohn Gamliels, sagt: Ein gefalteter (Get), den die Zeugen inwendig unterschrieben, ist gültig, weil man ihn glatt machen kann. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Alles nach dem Landesbrauche.
ב גֵּט פָּשׁוּט, עֵדָיו בִּשְׁנָיִם. וּמְקֻשָּׁר, בִּשְׁלֹשָׁה. פָּשׁוּט שֶׁכָּתוּב בּוֹ עֵד אֶחָד, וּמְקֻשָּׁר שֶׁכָּתוּב בּוֹ שְׁנֵי עֵדִים, שְׁנֵיהֶם פְּסוּלִין. כָּתַב בּוֹ זוּזִין מְאָה דְאִנּוּן סִלְעִין עֶשְׂרִין, אֵין לוֹ אֶלָּא עֶשְׂרִין. זוּזִין מְאָה דְאִנּוּן תְּלָתִין סִלְעִין, אֵין לוֹ אֶלָּא מָנֶה. כְסַף זוּזִין דְּאִנּוּן, וְנִמְחַק, אֵין פָּחוּת מִשְּׁתָּיִם. כְּסַף סִלְעִין דְּאִנּוּן, וְנִמְחַק, אֵין פָּחוּת מִשְּׁנָיִם. דַּרְכּוֹנוֹת דְּאִנּוּן, וְנִמְחַק, אֵין פָּחוּת מִשְּׁתָּיִם. כָּתוּב בּוֹ מִלְמַעְלָה מָנֶה וּמִלְּמַטָּה מָאתַיִם, מִלְמַעְלָה מָאתַיִם וּמִלְּמַטָּה מָנֶה, הַכֹּל הוֹלֵךְ אַחַר הַתַּחְתּוֹן. אִם כֵּן, לָמָּה כוֹתְבִין אֶת הָעֶלְיוֹן, שֶׁאִם תִּמָּחֵק אוֹת אַחַת מִן הַתַּחְתּוֹן, יִלְמַד מִן הָעֶלְיוֹן:
2 Zu einem glatten Get hat man zwei Zeugen nötig, zu einem gefalteten drei. Ein glatter (Get), in dem Ein Zeuge unterschrieben ist, und ein gefalteter, in dem zwei Zeugen unterschrieben sind, — sie beide sind ungültig. Steht darin geschrieben: „hundert Sus, welche sind zwanzig Sela‘,“ so hat er nur zwanzig (Sela‘). (Steht darin:) „hundert Sus, welche sind dreissig Sela‘ “, so hat er nur eine Mine. (Steht darin:) „Silberne Sus, welche sind — “, und es ist da verwischt, so hat er nicht weniger als zwei (Sus). (Steht:) „Silberne Sela‘, welche sind —“, und es ist da verwischt, so hat er nicht weniger als zwei (Sela). (Steht:) „Dareiken, welche sind — “, und es ist da verwischt, so hat er nicht weniger als zwei (Dareiken). Steht darin oben: „eine Mine“ und unten: „zweihundert (Sus)“, oder oben: „zweihundert (Sus)“ und unten: „eine Mine“, so geht alles nach dem Unteren. Wenn dem so ist, warum schreibt man das Obere? Damit wenn ein Buchstabe von dem Unteren ausgelöscht würde, man aus dem Oberen sich unterrichten könne.
ג כּוֹתְבִין גֵּט לָאִישׁ אַף עַל פִּי שֶׁאֵין אִשְׁתּוֹ עִמּוֹ, וְהַשּׁוֹבֵר לָאִשָּׁה אַף עַל פִּי שֶׁאֵין בַּעְלָהּ עִמָּהּ, וּבִלְבַד שֶׁיְּהֵא מַכִּירָן, וְהַבַּעַל נוֹתֵן שָׂכָר. כּוֹתְבִין שְׁטָר לְלֹוֶה אַף עַל פִּי שֶׁאֵין מַלְוֶה עִמּוֹ, וְאֵין כּוֹתְבִין לְמַלְוֶה, עַד שֶׁיְּהֵא לֹוֶה עִמּוֹ, וְהַלֹּוֶה נוֹתֵן שָׂכָר. כּוֹתְבִין שְׁטָר לְמוֹכֵר אַף עַל פִּי שֶׁאֵין לוֹקֵחַ עִמּוֹ. וְאֵין כּוֹתְבִין לְלוֹקֵחַ, עַד שֶׁיְּהֵא מוֹכֵר עִמּוֹ, וְהַלּוֹקֵחַ נוֹתֵן שָׂכָר:
3 Man schreibt dem Manne einen Scheidebrief, wenn auch seine Frau nicht dabei ist, und der Frau eine Quittung, wenn auch ihr Mann nicht dabei ist; nur muss man sie kennen; und der Mann bezahlt den Lohn. Man schreibt dem Schuldner einen Schuldschein, wenn auch der Gläubiger nicht dabei ist; man darf (ihn) aber dem Gläubiger nicht schreiben, ausser wenn der Schuldner zugegen ist; und der Schuldner bezahlt den Lohn. Man schreibt dem Verkäufer einen Kaufbrief, wenn auch der Käufer nicht dabei ist; man schreibt (ihn) aber nicht dem Käufer, ausser wenn der Verkäufer zugegen ist; und der Käufer bezahlt den Lohn.
ד אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי אֵרוּסִין וְנִשּׂוּאִין אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וְהֶחָתָן נוֹתֵן שָׂכָר. אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי אֲרִיסוּת וְקַבְּלָנוּת אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וְהַמְקַבֵּל נוֹתֵן שָׂכָר. אֵין כּוֹתְבִין שְׁטָרֵי בֵרוּרִין וְכָל מַעֲשֵׂה בֵית דִּין אֶלָּא מִדַּעַת שְׁנֵיהֶם, וּשְׁנֵיהֶם נוֹתְנִין שָׂכָר. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, שְׁנֵיהֶם כּוֹתְבִין שְׁנַיִם, לָזֶה לְעַצְמוֹ וְלָזֶה לְעַצְמוֹ:
4 Man darf die Verlobungs- und Eheverträge nur mit Beider Einwilligung schreiben, und der Bräutigam zahlt den Lohn. Man darf Quotenpacht- und Übernahme-Verträge nur mit Beider Einwilligung schreiben, und der Übernehmer zahlt den Lohn. Man darf Kompromisse und jedes gerichtliche Instrument nur mit Einwilligung beider schreiben, und Beide bezahlen den Lohn. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Man schreibt für die Beiden zwei Urkunden, für den Einen besonders und für den Anderen besonders.
ה מִי שֶׁפָּרַע מִקְצָת חוֹבוֹ וְהִשְׁלִישׁ אֶת שְׁטָרוֹ וְאָמַר לוֹ, אִם לֹא נָתַתִּי לְךָ מִכָּאן וְעַד יוֹם פְּלוֹנִי תֶּן לוֹ שְׁטָרוֹ, הִגִּיעַ זְמַן וְלֹא נָתַן, רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, יִתֵּן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, לֹא יִתֵּן:
5 Wenn jemand einen Teil seiner Schuld bezahlt, den Schuldschein bei einem Dritten hinterlegen lässt, zu diesem sagt: wenn ich dir nicht von heute bis auf den und den Tag zahle, so gib ihm seinen Schuldschein wieder!“, und es kommt die Zeit heran, ohne dass er bezahlt hat; so sagt R. Jose: Er muss (ihn) wiedergeben. R. Jehuda sagt: Er darf (ihn) nicht wiedergeben.
ו מִי שֶׁנִּמְחַק שְׁטַר חוֹבוֹ, מְעִידִין עָלָיו עֵדִים, וּבָא לִפְנֵי בֵית דִּין וְעוֹשִׂין לוֹ קִיּוּם, אִישׁ פְּלוֹנִי בֶן פְּלוֹנִי נִמְחַק שְׁטָרוֹ בְּיוֹם פְּלוֹנִי, וּפְלוֹנִי וּפְלוֹנִי עֵדָיו. מִי שֶׁפָּרַע מִקְצָת חוֹבוֹ, רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, יַחֲלִיף. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, יִכְתּוֹב שׁוֹבֵר. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, נִמְצָא זֶה צָרִיךְ לִהְיוֹת שׁוֹמֵר שׁוֹבְרוֹ מִן הָעַכְבָּרִים. אָמַר לוֹ רַבִּי יוֹסֵי, כָּךְ יָפֶה לוֹ, וְלֹא יוּרַע כֹּחוֹ שֶׁל זֶה:
6 Wenn einem ein Schuldschein ausgelöscht wurde, so stelle er darüber Zeugen, komme vor das Gericht, wo man ihm eine Bestätigung ausfertigt, (nämlich): „Dem Manne N., Sohne des N., ist sein Schuldschein von dem und dem Tage ausgelöscht worden, und die und die sind seine Zeugen“. Wer einen Teil seiner Schuld bezahlt, kann, nach R. Jehuda, (den Schuldschein) umtauschen. R. Jose sagt: Man schreibe eine Quittung. Da sagte R. Jehuda: Dieser findet sich ja dann genötigt, seine Quittung vor Mäusen zu hüten! Da erwiderte ihm R. Jose: So gebührt es sich für ihn, und es darf das Recht des Anderen nicht geschmälert werden.
ז שְׁנֵי אַחִין, אֶחָד עָנִי וְאֶחָד עָשִׁיר, וְהִנִּיחַ לָהֶן אֲבִיהֶן מֶרְחָץ וּבֵית הַבַּד, עֲשָׂאָן לְשָׂכָר, הַשָּׂכָר לָאֶמְצַע. עֲשָׂאָן לְעַצְמָן, הֲרֵי הֶעָשִׁיר אוֹמֵר לֶעָנִי, קַח לְךָ עֲבָדִים וְיִרְחֲצוּ בַמֶּרְחָץ, קַח לְךָ זֵיתִים וּבֹא וַעֲשֵׂם בְּבֵית הַבָּד. שְׁנַיִם שֶׁהָיוּ בְעִיר אַחַת, שֵׁם אֶחָד יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן וְשֵׁם אַחֵר יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן, אֵין יְכוֹלִין לְהוֹצִיא שְׁטָר חוֹב זֶה עַל זֶה וְלֹא אַחֵר יָכוֹל לְהוֹצִיא עֲלֵיהֶן שְׁטָר חוֹב. נִמְצָא לְאֶחָד בֵּין שְׁטָרוֹתָיו שְׁטָרוֹ שֶׁל יוֹסֵף בֶּן שִׁמְעוֹן פָּרוּעַ, שְׁטָרוֹת שְׁנֵיהֶן פְּרוּעִין. כֵּיצַד יַעֲשׂוּ, יְשָׁלֵשׁוּ. וְאִם הָיוּ מְשֻׁלָּשִׁים, יִכְתְּבוּ סִימָן. וְאִם הָיוּ מְסֻמָּנִין, יִכְתְּבוּ כֹּהֵן. הָאוֹמֵר לִבְנוֹ, שְׁטָר בֵּין שְׁטָרוֹתַי פָּרוּעַ וְאֵינִי יוֹדֵעַ אֵיזֶהוּ, שְׁטָרוֹת כֻּלָּן פְּרוּעִין. נִמְצָא לְאֶחָד שָׁם שְׁנַיִם, הַגָּדוֹל פָּרוּעַ וְהַקָּטָן אֵינוֹ פָרוּעַ. הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ עַל יְדֵי עָרֵב, לֹא יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. וְאִם אָמַר עַל מְנָת שֶׁאֶפָּרַע מִמִּי שֶׁאֶרְצֶה, יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אִם יֵשׁ נְכָסִים לַלֹּוֶה, בֵּין כָּךְ וּבֵין כָּךְ לֹא יִפָּרַע מִן הֶעָרֵב. וְכֵן הָיָה רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, הֶעָרֵב לָאִשָּׁה בִּכְתֻבָּתָהּ וְהָיָה בַעְלָהּ מְגָרְשָׁהּ, יַדִּירֶנָּה הֲנָאָה, שֶׁמָּא יַעֲשׂוּ קְנוּנְיָא עַל נְכָסִים שֶׁל זֶה וְיַחֲזִיר אֶת אִשְׁתּוֹ:
7 Wenn zwei Brüdern, von denen einer arm und einer reich ist, der Vater ein Badehaus oder eine Ölpresse hinterlassen, so fällt, wenn er diese zum Vermieten gemacht hatte, der Mietszins in die Masse; hatte er sie aber zum eigenen Gebrauch gemacht, so kann der Reiche zum Armen sagen: „kaufe dir Sklaven, die dir das Bad bereiten!“ — „kaufe dir Oliven, komme dann und bearbeite sie in der Ölpresse!“ — Wenn zwei in einer Stadt wohnen, von denen der eine Joseph, Sohn Simon’s, und der andere (ebenfalls) Joseph, Sohn Simons, heisst; so kann einer auf den andern keinen Schuldschein hervorziehen, und es kann kein anderer auf sie einen Schuldschein hervorziehen. Findet sich bei Jemand unter dessen Urkunden: „der Schuldschein des Joseph, Sohns Simons, ist bezahlt;“ so werden die Schuldscheine Beider als bezahlt angesehen. Was sollen sie tun? Sie mögen Namen dreier Generationen angeben, und wenn die Namen von drei Generationen gleich sind, mögen sie ein Kennzeichen angeben; haben sie auch gleiche Kennzeichen, so mögen sie (etwa) „Priester“ schreiben. Wenn jemand zu seinem Sohne sagt: „ein Schuldschein unter meinen Schuldscheinen ist bezahlt, ich weiss aber nicht welcher!“; so werden alle Schuldscheine als bezahlt angesehen. Findet sich dort aber auf einen zwei (Schuldscheine), so wird der grössere als bezahlt und der kleinere als unbezahlt angesehen. Wenn Jemand seinem Nächsten auf Gutsagung eines Bürgen Geld leiht, so kann er sich nicht (zuerst) vom Bürgen bezahlt machen. Hat er aber dabei gesagt: „unter der Bedingung, dass ich von wem ich will mich bezahlt machen könne“; so kann er sich vom Bürgen bezahlt machen. R. Simon, Sohn Gamliels, sagt: Wenn der Schuldner Vermögen hat, so kann er sich in keinem Falle vom Bürgen bezahlt machen. Ebenso hat R Simon, Sohn Gamliels, gesagt: Wenn jemand einer Frau für ihre Ketuba Bürge ist und ihr Mann hat sie verstossen; so soll dieser sich durch ein Gelübde jeden Genuss von ihr untersagen; denn sonst würde er auf das Vermögen des anderen eine gemeinschaftliche Verabredung machen, und (hernach) seine Frau wieder heiraten.
ח הַמַּלְוֶה אֶת חֲבֵרוֹ בִּשְׁטָר, גּוֹבֶה מִנְּכָסִים מְשֻׁעְבָּדִים. עַל יְדֵי עֵדִים, גוֹבֶה מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין. הוֹצִיא עָלָיו כְּתַב יָדוֹ שֶׁהוּא חַיָּב לוֹ, גּוֹבֶה מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין. עָרֵב הַיּוֹצֵא לְאַחַר חִתּוּם שְׁטָרוֹת, גּוֹבֶה מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין. מַעֲשֶׂה בָא לִפְנֵי רַבִּי יִשְׁמָעֵאל וְאָמַר, גּוֹבֶה מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין. אָמַר לוֹ בֶּן נַנָּס, אֵינוֹ גוֹבֶה לֹא מִנְּכָסִים מְשֻׁעְבָּדִים וְלֹא מִנְּכָסִים בְּנֵי חוֹרִין. אָמַר לוֹ, לָמָּה. אָמַר לוֹ, הֲרֵי הַחוֹנֵק אֶת אֶחָד בַּשּׁוּק וּמְצָאוֹ חֲבֵרוֹ וְאָמַר לוֹ הַנַּח לוֹ, פָּטוּר, שֶׁלֹּא עַל אֱמוּנָתוֹ הִלְוָהוּ. אֶלָּא אֵיזֶהוּ עָרֵב שֶׁהוּא חַיָּב, הַלְוֵהוּ וַאֲנִי נוֹתֵן לְךָ, חַיָּב, שֶׁכֵּן עַל אֱמוּנָתוֹ הִלְוָהוּ. אָמַר רַבִּי יִשְׁמָעֵאל, הָרוֹצֶה שֶׁיַּחְכִּים, יַעֲסוֹק בְּדִינֵי מָמוֹנוֹת, שֶׁאֵין לְךָ מִקְצוֹעַ בַּתּוֹרָה גָּדוֹל מֵהֶן, שֶׁהֵן כְּמַעְיָן הַנּוֹבֵעַ. וְהָרוֹצֶה שֶׁיַּעֲסוֹק בְּדִינֵי מָמוֹנוֹת, יְשַׁמֵּשׁ אֶת שִׁמְעוֹן בֶּן נַנָּס:
8 Wenn jemand seinem Nächsten gegen Schuldverschreibung Geld leiht, so kann er es auch von unterworfenen Gütern einziehen; (wenn nur) vor Zeugen, so kann er es (nur) von freien Gütern einziehen. Zeigt er gegen jemand dessen Handschrift vor, dass er ihm Geld schuldig sei, so kann er es von freien Gütern einziehen. Wenn jemand nach der Zeugen-Unterschrift in der Urkunde als Bürge gezeichnet hat, so kann man (nur) von dessen freien Gütern die Schuld einziehen. Einst kam ein solcher Fall vor R. Ismaël, und er sagte: Man kann (nur) von den freien Gütern die Schuld einziehen. Da sprach Ben Nanos zu ihm: Er kann sie weder von den unterworfenen noch von den freien Gütern einziehen. Jener fragte ihn: Warum? Er erwiderte ihm: Siehe, Jemand quält Einen auf der Strasse, wenn ihn nun ein anderer trifft und zu ihm sagt: „lasse ihn, ich werde dir zahlen!“, — so ist doch dieser frei, weil der Gläubiger nicht im Vertrauen auf ihn Jenem geliehen hat. Was heisst denn ein Bürge, der pflichtig ist? (Wenn er sagt:) „Leihe ihm, und ich werde Dir zahlen!“ — da ist er verpflichtet, weil er Jenem im Vertrauen auf ihn geliehen hat. Da sagte R. Ismael: Wer weise werden will, beschäftige sich mit dem Rechte über Geldangelegenheiten, denn es gibt keine Hauptlehre in der Thora, die wichtiger ist als dieses, da dies einer sprudelnden Quelle gleicht. Wer sich aber mit dem Rechte über Geldangelegenheiten beschäftigen will, der bediene Simon Ben Nanos.