Talmud zu Kelim 11:2
כָּל כְּלִי מַתָּכוֹת שֶׁיֶּשׁ לוֹ שֵׁם בִּפְנֵי עַצְמוֹ, טָמֵא, חוּץ מִן הַדֶּלֶת, וּמִן הַנֶּגֶר, וּמִן הַמַּנְעוּל, וְהַפּוֹתָה שֶׁתַּחַת הַצִּיר, וְהַצִּיר, וְהַקּוֹרָה, וְהַצִּנּוֹר, שֶׁנַּעֲשׂוּ לַקַּרְקָע:
Jedes Metallgefäß, das einen eigenen Namen hat, ist anfällig für Verunreinigungen, mit Ausnahme einer Tür, eines Riegels, eines Schlosses, einer Fassung unter einem Scharnier, eines Scharniers, einer Klappe und der [Schwellen-] Nut unter einem Türpfosten Diese sollen am Boden befestigt werden.
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